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TBHB 1945-09-07

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Hans Brass
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Titel: TBHB 1945-09-07
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Entstehungsdatum: 1945
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Originaltitel: Freitag, 7. Sept. 1945.
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: Ungekürzte Tagebuchaufzeichnungen vom 7. September 1945
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Einführung

Der Artikel TBHB 1945-09-07 zeigt die ungekürzten Tagebuchaufzeichnungen von Hans Brass vom 7. September 1945. Diese Aufzeichnungen erstrecken sich über eine Seite.

Tagebuchauszüge

[1]
Freitag, 7. Sept. 1945.     

[1]      Die Pferdeangelegenheit hat nun doch noch ihren Haken bekommen durch Herrn Brandt. Als Paetow das Pferd von Frau Schröder abholen wollte, verweigerte Brandt die Herausgabe. Frau Sch. kam mit Paetow ins Amt u. bat, das Pferd noch bis Montag behalten zu dürfen. Ich war der Meinung, daß dies geschehe, um irgendwie die Sache rückgängig zu machen, da Frau Sch. keinen vernünftigen Grund für ihre Bitte abgeben konnte, jedoch versprach sie mir auf Ehrenwort u. mit Handschlag, daß das Pferd am Montag zur Verfügung stehen werde. Es wurde dann auf dieser Grundlage eine Einigung erzielt. – Später traf ich Herrn Clemens, den Inspektor von Frau Sch. u. nachher auch Herrn Brandt, die beide sehr gemessen grüßten. Herr B. entwickelt eine große Tätigkeit mit Fahren nach Dierhagen usw., es ist offensichtlich, daß er irgendwie die Absicht hin, hinterher doch noch quer zu treiben. Frau Sch. will nach Rostock zum Landrat.

     Helm. Saatmann war bei mir mit der erfreulichen Absicht, die Angelegenheit mit der Butter wieder in Ordnung zu bringen. Ich freute mich sehr darüber u. versicherte ihm, daß für mich bei dieser Sache nur der Gedanke maßgebend war, der armen Frau Hoppe zu helfen. Aus diesem Grunde könnte ich die Sache auch nicht mehr rückgängig machen, bis das Geschäft von Frau Hoppe wieder in Gang käme u. sie genug verdiente. Ich würde ihr dann gern den Butterverkauf wieder übergeben. Herr S. sagte mir, daß er seine Frau zu mir schicken werde, damit die Sache gütlich beigelegt werden kann.

     Heute wollten Küntzels endlich in das Kroog'sche Haus umziehen. Dabei stellte sich heraus, daß die Frau Futterlieb den Küchenherd mitgenommen hat, den sie früher einmal aus dem Sudeckschen Hause erhalten hat. Sie behauptet nun, daß sie deshalb einen Anspruch auf den Herd hätte. Damit entpuppt sich Frau F. nun als eine Person, die mit allen Mitteln ihre Rechte zu wahren weiß, auch wenn ihr die Rechte nicht zustehen. Wir müssen nun erst sehen, wie wir den Herd wieder zurück bekommen. Küntzels können deshalb heute noch nicht umziehen u. ich kann infolgedessen immer noch nicht in meine eigenen Zimmer.