Ueber die Beförderung der Hunde auf Eisenbahnen

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Autor: unbekannt
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Titel: Ueber die Beförderung der Hunde auf Eisenbahnen
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aus: Die Gartenlaube, Heft 6, S. 108
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1878
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[108] Ueber die Beförderung der Hunde auf den Eisenbahnen. Ein ebenso großer, wie leicht zu beseitigender Mißstand herrscht noch auf den Bahnen beim Transporte von Hunden. Es ist bekannt, daß diese Thiere in die an dem Packwagen befindlichen Hundeställe gebracht werden müssen und hier oft viele Stunden lang Frost oder Hitze, jedenfalls aber eine traurige Einzelhaft zu ertragen haben. Die Hundeställe, welche auch zum Transporte von anderem Vieh verwendet werden und deren Raum äußerst knapp bemessen ist, sind oft nicht einmal hinlänglich ventilirt und meist auch sehr verunreinigt. Jedenfalls nur zu oft bergen sie Krankheitskeime oder sind mit Carbolsäure stark desinfiziert, also mit einem Geruche angefüllt, der für die Nase des Hundes die furchtbarste Marter ist und dessen fortgesetzte Einwirkung dieses Sinneswerkzeug, auf welchem fast allein der materielle Werth eines Hundes beruht, nachhaltig schwächen oder bis zum Grade völliger Unbrauchbarkeit abstumpfen kann. Zu diesen physischen Unannehmlichkeiten, Nachtheilen und Gefahren, mit welchen der Aufenthalt in einem solchen Hundekasten für seinen Insassen verbunden ist, gesellt sich bei diesem noch das trostlose Gefühl des Verlassen- und Gefangenseins, die Angst um das eigene Schicksal und das des verloren geglaubten Herrn, die, durch das Poltern des Zuges und andere Vorkommnisse (z. B. das Passiren von Tunnels etc.) noch gesteigert, sich in den verzweifeltsten, herz- und ohrzerreißenden Klagetönen Luft macht. Also ist die Beseitigung solcher Kasten schon ein dringendes Gebot der Humanität.

Ferner ist es auch für den Eigenthümer des Hundes, wie für das Zugpersonal eine nicht zu unterschätzende Belästigung, daß sie gerade zu der ohnedies kurzen Zeit des Ein- und Umsteigens mit der Unterbringung des Hundes in dem von den Personenwagen entfernten Packwagen aufgehalten werden. Wohl mögen der Bahnverwaltung auch manchmal Unzuträglichkeiten und Unkosten aus ihrer Haltbarkeit für das Thier erwachsen, wenn dasselbe irgend welchen Schaden leidet oder aus seinem Gefängnisse entspringt etc.

Allen diesen Mißständen dürfte leicht abgeholfen sein, wenn bei jedem Zuge wenigstens ein Coupé zweiter Classe sich befände, in welches Hunde mitzunehmen gestattet wäre; eine Tafel mit entsprechender Aufschrift würde dieses Coupé leicht kenntlich machen und verhindern, daß Personen in dasselbe einstiegen, denen die Gegenwart eines Hundes unangenehm ist. Auch für die Bahncasse würde sicherlich kein Schaden aus einer solchen Einrichtung erwachsen, indem alsdann wohl mancher kleine Liebling sein Billet gelöst bekäme, der jetzt, nur um nicht in das grausige Loch zu müssen, versteckt wird und umsonst mitreist.