Der Bundesrath wird berufen, am 14. August d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Homburg v. d. H., den 5. August 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers: