Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 16. Oktober 1900
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(Nr. 2723.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 16. Oktober 1900.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund des Artikel 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
- Der Reichstag wird berufen, am 14. November d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben im Schloß zu Homburg v. d. Höhe, den 16. Oktober 1900.