Vom Kinder-Bischof zu Hamburg

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Autor: Otto Beneke
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Titel: Vom Kinder-Bischof zu Hamburg
Untertitel:
aus: Hamburgische Geschichten und Sagen, S. 90–93
Herausgeber:
Auflage: 2. unveränderte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Perthes-Besser & Mauke
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Erscheinungsort: Hamburg
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36. Vom Kinder-Bischof zu Hamburg.
(Nach 1305.)

Am St. Nicolas-Tage, dem Hauptfeste der Hamburger Schuljugend (6. December), durfte dieselbe nach altem Herkommen einen Bischof aus ihrer Mitte erwählen, welcher die Hauptperson bei dem Feste war, und noch drei Wochen lang später fast unglaublicher Ehren und Vorzüge genoß. Natürlich war es eine Sache des höchsten Verlangens, der brennendsten Sehnsucht, bei den Schülern wie bei ihren Eltern, zu dieser mehr als blos närrischen Würde gewählt zu werden; vermuthlich waren deswegen manche Intriguen, und dadurch eben so viele Unruhen, Partheiungen und Familienzwiste zu Wege gekommen, wie weiland vor einer Königswahl im Polenreiche; deshalb, damit der guten Stadt durch verderbliche Spaltungen kein Schade geschehe, schlossen die Ehrbaren des Rathes und die Ehrwürdigen des Dom-Capitels am´7. December 1305 (nach einem heißen Wahlkampfe) eine [91] Vereinbarung, durch welche ganz ernsthaft und förmlich ein genaues Regulativ de eligendo episcopo puerorum, über die Erwählungsweise eines Kinder-Bischofs festgesetzt wird.

Nach demselben konnte ein Schüler nur einmal in seinem Leben solcher Ehre theilhaftig werden; wählbar aber war Jeder aus der ganzen Schuljugend, jung oder alt, unterm Joch oder außerm Joch, Canonicus oder Nicht-Canonicus. Es gab nämlich, wie uns diese merkwürdige Urkunde zeigt, eine Reihe von Domschülern, welche man Scholares Canonici, Kinder-Domherren, nannte, vielleicht die Besten, die Selectaner jeder Classe. Diesen aber allein stand das Wahlrecht zu, welches sie nach der Anciennität ihrer Aufnahme unter die Zahl der Kinder-Domherren ausübten. Wenn dennoch Wahlstreitigkeiten ausbrachen, so legte sich das Capitel ins Mittel und präsentirte einen Candidaten, der dann gewählt werden mußte.

Der also gekorene Episcopus puerorum hatte für die Ehre eine gewisse Erkenntlichkeit zu entrichten, ein schlichter Scholar 1 Talent (20 β), ein Kinder-Domherr 6 [M.][1] Pfennige. Den Erwählten durch Spottlieder oder Schmähgedichte, Lateinische oder Deutsche, zu kränken, und Andere dieser Wahlgeschichte wegen in solcher pasquillantischen Weise ehrenrührig anzugreifen, war den Schülern bei schärfster Ahndung verboten: es muß also vorher sehr stark in diesem Punkte gesündigt worden sein.

Der erwählte Kinder-Bischof wurde dann am St. Nicolas-Tage mit großen Pomp, bischöflich angethan, von priesterlich gekleideten Knaben und der ganzen bunten Schaar der Condiscipeln begleitet, in den Dom geführt, wo er auf dem Altar einen Ehrenplatz einnahm, und also dem ordentlichen Gottesdienst beiwohnte. Dann lag es ihm ob (vermuthlich in der großen Halle vor der Domkirche), einen bischöflichen [92] Sermon zu halten, Lateinisch oder Deutsch, gewöhnlich eine in Versen oder Reimen verfaßte, gewiß sehr ergötzliche Oration, zu deren Abfassung er kaum eine Nacht Zeit gehabt hatte.

Der nun folgende öffentliche Umzug der Schüler durch alle Straßen der Stadt war der Glanzpunkt des Tages. Vor dem Kinder-Bischof trugen phantastisch geschmückte Schüler verschiedene Fahnen und große mit Kringeln und Kuchen aller Art behängte Stangen. Der jugendliche Bischof saß im vollen der Wirklichkeit nachgebildeten Ornat zu Pferde, von kleinen Diaconen begleitet. Es folgten Gesänge absingend die älteren Scholaren in ihrer ernsthaften gewöhnlichen Schultracht (graue Röcke und schwarze Kappen). Dann aber schwärmte und wirbelte lustig hinterdrein die ganze Schaar der jüngeren Schüler, die heute nicht „sub jugo“ waren, in vielfachster Verkleidung, als Apostel und Heilige mit deren Attributen, als Engel, als Priester, Mönche, Könige, Kurfürsten, Ritter, Rathsherren, Bürger, Schneider und Schuster, als Bauern, Kriegsleute, auch als Narren, Heiden und schwarze Mohren, ja sogar als Teufelchen. Sie allzumal, während sie die Häuser besammelten und reichlich mit Lebensmitteln und Almosen beschenkt wurden, trieben dabei alle nur ersinnliche Kurzweil und verübten tausend Schalksstreiche und Possen, zur großen eigenen und aller Zuschauer Ergötzung, welche in ungezählter Menge den Zug begleiteten oder ihm aus den Fenstern zusahen. Eine große fröhliche Schmauserei beschloß diesen Freudentag.

Bis zum 28. December blieb der Kinder-Bischof im Besitze seiner Hoheit und Herrlichkeit. An allen in diese Zeit fallenden Sonn- und Festtagen erschien er im völligen Ornat, mit der Inful geschmückt, zur Messe und Vesper auf einem Ehrenplatz des hohen Chors der Domkirche. Vermuthlich brauchte er auch während dieser angenehmen Wochen gar [93] nicht zu lernen. Ja, wollte ihm gar das Glück so wohl, daß er innerhalb derselben seligen Todes verfuhr, so erwies man seinem Leichnam die bischöflichen Ehren; er wurde bestattet mit den Exequien und der ganzen Pracht eines wirklichen Bischofs.

Wenn aber der 28. December kam, das Gedächtnißfest der von Herodes gemordeten unschuldigen Kindlein, dann besuchte er Morgens zuletzt als Bischof die Messe, nach deren Beendigung sodann er und alle Scholaren im Reventer (Refectorium, Speisesaal) des Doms eine kurze summarische Collation gegen mäßige Beisteuer empfingen, worauf die ganze Bubenschaar schleunigst zu den Pferden und Fahnen stürzte, um im letzten lustigen Mummenschanz den letzten lustigen Umzug durch die Stadt zu machen, nach dessen Beendigung für dies Jahr der Spaß aus war.

Als schwache Nachbildungen dieses Festes sind wohl die protestantischen Kindergrüne anzusehen. Man denke an den Umgang der Paßmann’schen Armenschule, an das beliebte Waisengrün; ein feierlicher Umzug kommt auch dabei vor, so wie Almosen-Sammeln und Gesang, auch viel Ernsthaftigkeit: Ermüdung, Lehrer, Polizeidiener, – sogar auch eine Art Kinder-Bischof: der jugendliche zwischen zwei Soldaten befangen einherschreitende sogenannte Capitain, in dessen lange Rocktaschen mitleidige Hände das Doppelmarkstück hinterrücks versenken, worauf er zum Dank sich tief verbeugt und den üblichen Kratzfuß versucht.

Anmerkungen

[378] Geschichtlich und urkundlich. Nach denselben Werken. – Die Vereinbarung von 1305 giebt Meyer, a. a. O. S. 197.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. lübische Mark