Weitschweifigkeit constitutioneller und republicanischer Redner
Weitschweifigkeit constitutioneller und republicanischer Redner.
Nicht bloß in Deutschland wird über die Ausführlichkeit geklagt, in der sich manche unserer constitutionellen Redner gefallen; – läugnen kann man nicht, daß es ein angenehmes Gefühl seyn muß, die Aufmerksamkeit einer Versammlung der angesehensten Männer des Staates durch wohlgesetzte Redensarten zu beschäftigen. Ein Correspondent aus Nordamerica schreibt uns, daß die interessanteste Debatte, die er seit lange im Congreß gehört habe, den Vorschlag eines Mitgliedes betroffen habe, daß es künftig nicht gestattet seyn solle, eine Rede zu halten, die länger als eine Stunde daure. Der Freund der Kürze, der diesen Vorschlag machte, meinte: wenn man denselben nicht annehme, werde man auf die englische Sitte kommen müssen, einen schlechten Redner „herunter zu husten“ (to caugh down). Diese inhumane Aueßerung erregte indeß solchen Unwillen in dem Hause, daß der Redner beinahe selbst heruntergehustet worden wäre. Sein Vorschlag wurde verworfen.