Zedler:Amts-Bücher
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Amts-Bücher, sind derer Beamten Protocolle und Gerichts-Bücher, darinnen entweder die Gerichts-Sachen aufgezeichnet, oder solche Bücher, darinnen sie über alle Einkünffte des Amts an Schoß, Renten, Ausgaben etc. Rechnung führen. Und dergleichen Bücher, wenn sie produciret werden, beweisen plene. Joh. Köppen. decis. 46. n. 14. & 16. Schurff. Consil. 90. n. 9. Cent.