Zedler:Haupt- oder Mutter-Kirche
Haupt- oder Mutter-Kirche, Lat. Mater, heisset diejenige Kirche, welche andere Parochien und Filial-Kirchen unter sich hat, die von ihr dependiren. Sie wird zu einer Haupt-Kirche, wenn andere kleinere Kirchen um allerhand wichtige Ursachen mit ihr vereiniget werden, und sie ihr Ehre und Gehorsam erzeigen müssen. Die Rechte der Haupt-Kirchen bestehen etwa in folgenden: 1) Sie haben eine Superiorität über die Filiale, und können alle Ehrerbitung von ihnen fordern. c. ad audientiam 3. X. de Eccles. aedit. 2) Theilen sie denen Filialen nicht allein viel Rechte, Priuilegia und Immunitäten mit, sondern auch ihre Onera und Beschwerlichkeiten. 3) Ist der Pfarrer des Filials in geistlichen Sachen dem Foro der Haupt-Kirchen unterworffen. 4) Wenn das Filial keinen eigenen Priester hat, kann die Haupt-Kirche den Decem von ihr fordern. cap. ex transmiss. X. de praescript. Gloss. & Dd. Hat [838] es aber einen besondern Priester, so gebühret ihm zwar der Decem, iedoch genüsset alsdenn die Haupt-Kirche einen jährlichen Zins, oder sonst etwas, das ihm gleich ist, zum Zeichen der Unterthänigkeit. 5) Muß sie auch von dem Filialisten die Unkosten bekommen. Zur Erbauung und Reparatur der Kirche, oder Anschaffung desjenigen, was in die Kirche gehöret. 6) Ist der Pfarrer der Haupt-Kirche verstorben, so muß der Kirchen-Patron derselben Kirche dessen Tod dem Patron des Filials zu Wissen thun, und ihm schrifftlich notificiren, daß ein neuer Priester solle auf der Cantzel sistiret und gehöret werden. Finckelthaus de Jur. Patronat. 5. n. 64.