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Zedler:Stephani (Lorenz)

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 39 (1744), Spalte: 1859–1860. (Scan)

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Stephani (Lorenz) gebürtig von Greifswalde in Pommern, allwo er 1588 den 12 Mertz das Licht der Welt zuerst erblicket hatte. Sein Vater war der vorhergemeldete Joachim Stephani, Doctor und Professor zu Greifswalda. Nachdem Lorenz die Würde eines Doctors der Rechte erlanget, auch eine Zeitlang als Professor zu Rostock in Bedienung gestanden hatte: so ward er 1614 von Joh. Albrechten Hertzoge zu Mecklenburg nach Güstrau berufen, und bekam daselbst eine Stelle unter den Justitien-Räthen.

Im Jahr 1616 machte ihn aber dieser Fürst zum Beysitzer des dasigen Land-Gerichtes, und 7 Jahre darauf wurde ihm die Würde eines ordentlichen Professoris der Rechte und Assessors des Hertzoglichen Consistorii zu Rostock überlassen. Im Jahr 1636 ward er als Cantzley-Director wiederum nach Güstrau berufen, in welcher Bedienung er auch 15 Jahr lang gestanden hat. Endlich [1860] aber nehmlich 1651, wurde er zum Vice-Präses des Fürstlichen Land-Gerichtes zu Sternberg ernennet, in welcher Würde er auch 1657 den 11 Nov. das Zeitliche gesegnet, nachdem er 70 Jahr lang mit Ruhme gelebet hatte.

In seinem Ehestande wurden ihm von Anna Cothmannin, einer Tochter Ernsts Cothmanns, Mecklenburgischen Rathes, 4 Töchter und ein Sohn gebohren. Dieser führte seines Groß-Vaters Nahmen Joachim, und hatte das Unglück, kurtz zuvor, da er die Doctor-Würde in der Rechtsgelahrheit annehmen wolte, sich auch bereits durch eine vornehme Heyrath glücklich zu machen gesuchet hatte; durch die Hände eines seiner Anverwandten, auf öffentlichen Marckte zu Rostock entleibet zu werden. Die 4 Töchter waren:

1) Margaretha Elisabeth, die an D. Heinrich Sultemannen und nachgehends an D. Daniel Sandau,

2) Elisabeth, die an D. Laurenz Marqvarden, und nach dessen Tode an D. Heinrich Rahnen,

3) Barbara, die an Joachim Clingen,

4) Catharina, die an D. Joachim Ristmachern, Bürgermeister zu Güstrau, verheyrathet worden.

Die von ihm hinterlassene Schrifften sind folgende:

  1. Disputationes Juridicae de Justitia & Jure eoque scripto vel non scripto
  2. De statu hominum,
  3. De donatione simplici,
  4. Exegesis Juris Feudalis, Greifswalde 1608 in 8.
  5. Disputationes VII ex VII partibus Digestorum, ebend. 1609 in 8.

Thomä Catal. Biogr. in den Analect. Gustroviens. p. 116 u. f.