Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen
In der Absicht, später eine Chronik der Parochie Göda zusammenzustellen, falls ihm Gott einen ruhigen Lebensabend verleihen sollte, hat der Herausgeber dieses Schriftchens seit Jahren die dazu erforderlichen Materialien aufzusuchen sich bemüht und zu diesem Zwecke zunächst die hierauf bezüglichen Druckschriften benutzt, und zwar: Heckel, Beschreibung der Stadt Bischofswerda, Mittag Chronik von Bischofswerda, Gerken, Historie von Stolpen, Käuffer, Abriß der Oberlausitzischen Geschichte, Müller, Reformationsgeschichte, Knauth, Kirchengeschichte, Schumann, Staats- etc. Lexicon, Otto, Schriftstellerlexicon, Senff, Historie der Reformation zu Stolpen, das Lausitzer Magazin etc., vor Allem von Weber, Archiv für sächsische Geschichte mit den reichhaltigen, umfänglichen Forschungsresultaten des Herrn Prof. Dr. Knothe in Dresden, dem er auch sonst noch für manche persönliche Mittheilung und Förderung zu großem Danke verpflichtet ist. Was ferner das Pfarrarchiv zu Göda, die Archive einzelner Rittergüter und Gemeinden, insbesondere das Archiv des Kgl. Gerichtsamts und in Betreff der Rittergüter das Archiv des Kgl. Appellationsgerichts zu Bautzen an Material für den angegebenen Zweck enthalten, ist der Stoffsammlung nach und nach ebenfalls beigefügt worden.
Aus Anlaß des bevorstehenden Kirchenjubiläums vielfach dazu aufgefordert, entschloß sich der Unterzeichnete, aus dieser Stoffsammlung Dasjenige herauszuheben und in gedrängter Kürze zusammenzustellen, was zunächst die Mitglieder seiner lieben Parochie besonders interessiren könnte. Das Manuscript erlaubte er sich vor dem Drucke dem mit der Geschichte der Oberlausitz vertrauten Herrn Geheimen Regierungs-Rath Edelmann in Bautzen mit der Bitte vorzulegen, da, wo es nöthig erschiene, eine Ergänzung resp. Berichtigung einfügen zu wollen. Mit dankenswerthester Bereitwilligkeit ging derselbe auf diese Bitte ein und überließ, da er mit der Geschichte des Ortes und der Parochie Göda zeither eingehend sich beschäftigt hat und schon Willens gewesen ist, seine nur aus urkundlichen, zum Theil bis jetzt noch unbekannt gewesenen Quellen geschöpften Forschungsresultate zu veröffentlichen, dies letzteren im Interesse der Sache zur Einverleibung in die vorliegende „Festgabe“. So ist insbesondere Cap. I. aus seiner Feder geflossen, ebenso einige Theile des II. Cap. Dadurch hat das Schriftchen auch für solche Kreise Werth erhalten, für die es ursprünglich nicht bestimmt war. –
Ueber die Parochie Göda aber halte Gott auch fernerhin seine segnende Hand und lasse unser liebes Gotteshaus noch manches Säcularjubelfest überdauern.
Göda, im August 1876.
Der im Herzen Deutschlands zwischen dem Queißflusse östlich und der Wesenitz westlich gelegene, von der Neisse und Spree durchzogene Landstrich, dessen größerer Theil später die obere Lausitz genannt wurde, war im zehnten Jahrhundert christlicher Zeitrechnung von einem wendischen Volksstamme bewohnt, welcher zu der wendischen Völkerfamilie gehörte, die sich von den Gestaden der Ostsee an über das nördliche Deutschland bis gegen die Mitte desselben erstreckte. Nach den uns überlieferten urkundlichen Nachrichten führte dieser Volksstamm den Namen: „Milczener“, während die von ihm bewohnte Gegend das Land „Milcze oder Miltse“ hieß. Man nimmt an, daß die Wenden zur Zeit der großen Völkerwanderung im 5. und 6. Jahrhundert in die von ihnen später besessenen Länder und Gebiete vom Nordosten her eingerückt sind und darin sich niedergelassen, theils die früheren Bewohner verdrängt, theils mit denselben in Gemeinschaft weiter gelebt haben. Soweit unsere Kenntniß reicht, trieben diese Wenden Ackerbau und Viehzucht. Der Boden wurde mit dem Haken bearbeitet, die Frucht mit der Sichel geerntet. Die ausgedehnten Waldungen hegten eine große Zahl von Hirschen, wilden Schweinen, Büffeln, Bären u. s. w., welchen der Jäger nachging. Die wilde Bienenzucht brachte reiche Erträgnisse an Wachs und Honig.
Die Verfassungsverhältnisse der verschiedenen wendischen Volksstämme waren nicht gleich. Was die Mil[i]czener betrifft, so ist keine Spur vorhanden, daß dieselben unter einem gemeinschaftlichen Oberhaupte gelebt hätten. Doch gab es unter denselben Freie und Unfreie oder Herrn und Sclaven (Knechte, servi) und nur das läßt sich mit ziemlicher Gewißheit annehmen, daß wie in anderen wendischen Gebieten auch das Land der Milczener mit einer Anzahl fester Plätze versehen war, in welche sich in Zeiten der Gefahr die freie Bevölkerung mit ihren hörigen Leuten zurückzog. Aus dergleichen Plätzen sind nachmals die Städte hervorgegangen. Andere verloren im Laufe der Zeit ihre Bestimmung.
Ob Kaiser Karl der Große auf seinen Heerzügen auch in das Milczener Land gekommen ist, ist nicht mit Bestimmtheit anzugeben. Die von ihn angebahnte Christianisirung der heidnischen Wenden setzten die folgenden deutschen Könige fort. Mit ihr ging die politische Eroberung des Landes der Wenden und die Einsetzung deutscher Gewalt und Herrschaft in solchem Hand in Hand.
König Heinrich unternahm im Jahre 932 einen Feldzug gegen die Lusiczer in der heutigen Niederlausitz und vermuthlich zugleich gegen die Milczener. Diese waren fortan den Deutschen tributpflichtig und standen unter den Grafen, welche in der vom König neu errichteten Mark Meißen, nachdem in Meißen eine Befestigung angelegt worden war, eingesetzt wurden. Einen Theil des Tributes bezog dieser Graf.
Noch hatte mit der Unterwerfung des Volkes die christliche Kirche nicht festen Fuß gefaßt. Zur Ausrottung des Götzendienstes unter den unruhigen, der sächsischen Herrschaft, wie dem Christenthum feindseligen Wenden bedurfte es vor Allem einer Erweiterung des Netzes, welches die römische Kirche über Deutschland bisher geworfen hatte, um die Regierung der Kirche in den neu eroberten Gebieten zu befestigen und zu stärken. Der Sohn Heinrichs, Otto der Große, unternahm die Fortführung dieses Werkes dadurch, daß das Bisthum Magdeburg zu einem Erzbisthum erhoben wurde, welchem die Bisthümer Havelberg und Brandenburg untergeordnet wurden und durch Errichtung dreier neuen Bisthümer zu Merseburg, Zeitz und Meißen. Die Stiftung dieses letzteren geschah im Jahre 967.
Die Aufgabe der Bischöfe zu Meißen lag in der Christianisirung der dem Bisthum angewiesenen heidnischen Gebiete westlich und östlich der Elbe klar vor. Sie bedurften hierbei der Unterstützung der politischen Herrscher. Vor Allem mußte die Kirche selbst in allen Theilen der Diöces zu gewissem Landbesitz zu kommen trachten, um feste Niederlassungen (Sitze) begründen zu können und zu Einkommen und Ansehen zu gelangen.
Verschiedene Umstände machen es glaubhaft, daß die Einführung der christlichen Kirche in der zum Bisthum Meißen gehörigen Gegend westlich der Elbe leichter und früher erfolgt ist, als in dem von Meißen aus östlich gelegenen wendischen Districten. Auch hier mußte der Kirche die weltliche Herrschaft zu Hülfe kommen. Laut Urkunde vom 1. Januar 1006 (Kal. Jan.:) schenkte König Heinrich II. der Stiftskirche zu Meißen drei seiner Botmäßigkeit untergebene Castelle im Landstrich Milcze oder Milzani, darunter Eines, dessen Name nach der alten äußeren Aufschrift der Urkunde Godouui lautete, mit allem dazu gehörigen Einkommen, Wäldern, Wasserläufen, Mühlen, Fischereien u. s. w. Wir finden hier zum ersten Mal den Ort „Göda“ urkundlich genannt. Die Lage desselben inmitten einer gesegneten Gegend machte ihn zu einer geeigneten Stelle, um von hier aus das Christenthum weiter zu verbreiten. Die Kirche benutzte diese Erwerbung auch dazu, um von hier aus nach Mittag hin in dem noch uncultivirten „Zagost“ – so hieß der das Land Milcze im Süden begrenzende gebirgige Landstrich – ihren Landbesitz zu erweitern.
Als einem Theile der Mark Meißen war von den Deutschen in dem Lande Milcze die deutsche Mark-Verfassung eingeführt und dasselbe in Burgwardien eingetheilt worden. Den Mittelpunkt einer solchen Burgwardie bildete auch Göda. Diese Burgwardie kommt zuerst in einem durch Bischof Benno beurkundeten Vertrage vor, welchen die Stiftskirche zu Meißen wegen mehrerer Ortschaften mit dem freien Slaven Bor abgeschlossen hatte, vom Jahre 1071, wobei das Gut Drogobudowice (Drauschkowitz) in Burgwardo Godiwo genannt wird.
In dem der Kirche zu Meißen im Jahre 1006 geschenkten Land-Besitze hatte sich dieselbe in solcher Weise festgesetzt, daß die politischen Veränderungen, welche nachher durch öfteren Wechsel der Herrschaften in den östlichen Gebietstheilen des Landes Milcze – Budissin und Görlitz – vorgingen, für die bischöfliche Kirche ohne Einfluß blieben. In ihrem Besitze von Göda ist die Kirche zu Meißen niemals einer anderen oberherrlichen Gewalt direct unterworfen gewesen. Sie übte mit der herrschaftlichen Gewalt auch die Gerichtsbarkeit aus, insoweit dieselbe nicht gewissen unter der Kirche zu Meißen, als der oberen Lehnsherrschaft, stehenden Grundherrschaften überlassen worden war. Auch noch in anderen Gegenden des Landes Budissin und Zagost hatte die Kirche zu Meißen sich in ähnlicher Weise festgesetzt oder festsetzen wollen. Als es deshalb im Anfang des 13. Jahrhunderts zu Streitigkeiten der Krone Böhmen, als damaliger weltlicher Herrschaft des Landes Budissin, mit dem Bisthum Meißen gekommen war, war angeblich schon im Jahre 1213 verhandelt, ein Abschluß aber Seiten des Bischofs nicht erlangt worden. Bei Gelegenheit der Krönung König Wenzels (9. Februar 1228) hatte Bischof Bruno von Meißen die alte Klage über die fortdauernden Verletzungen der Kirche erneuert und vom König Ottacar und dessen Sohne Wenzel die Zusicherung erhalten, daß die von Sachkundigen bereits getroffenen Grenzbestimmungen anerkannt werden sollten. Doch wurde die darüber ausgefertigte Urkunde erst im Jahre 1241 vom Sohne Ottacars, dem König Wenzel, vollzogen. Ungeachtet der mancherlei darin vorkommenden schwer verständlichen Orts- und anderen Namen geht aus der Urkunde doch soviel hervor, daß die damals festgestellten Grenzen von Göda mit dem Complex und den Grenzen des nachmaligen bischöflichen Gebietes von Stolpen im Wesentlichen zusammentreffen, und daß dieses ganze Gebiet als Zubehör oder Besitz des Bisthums Meißen, damals noch als „Göda“, vom König von Böhmen anerkannt worden ist. Zwar erlitten die Bischöfe zu Meißen bei Ausübung der Gerichtsbarkeit innerhalb der Besitzungen ihrer Kirche später noch, als Budissin und Görlitz in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter die Herrschaft der Markgrafen von Brandenburg gefallen waren, durch die Vögte derselben mancherlei Eingriffe, weshalb mit beiderseitigem Einverständniß ein Schiedsgericht eingesetzt wurde, welches am 21. Januar 1272 seinen Ausspruch that. Doch sind dabei Ortschaften der Pflege Göda nicht genannt und hat sich die Kirche auch in der Zeit, in welcher Budissin und Görlitz unter Brandenburgischer Herrschaft standen, in dem früheren uneingeschränkten herrschaftlichen Besitze des Districtes Göda erhalten.
Von den ersten Bischöfen zu Meißen hatten Einige das Missionswerk selbst in die Hand genommen. Wir finden sie auf Visitationsreisen, welche außerdem der eigenen Handhabung des Gerichtswesens und der Administration des Grundvermögens der Kirche galten.
Eines umfänglicheren Grundbesitzes bedurfte die bischöfliche Kirche zu Meißen nicht allein zu ihrer Existenz, sondern auch zu dem Zwecke, um für den bischöflichen Dienst und ihre Gefolgschaften hinreichende und geeignete Personen zu gewinnen und zu erhalten, was durch lehensweise Vergebung von Dominialbesitz geschehen mußte. Auch in der Pflege Göda hatten die Bischöfe zu Meißen deshalb grundherrliches Besitzthum gegen die Zusage von Ritterdiensten in Lehn gegeben. Als auf diesem Wege der Zweck aber mit der Zeit nicht immer mehr erreichbar war, weil die Belehnten sich als Nutznießer ihrer Lehen zu eigenem Recht zu fühlen und dem Dienste gegen die bischöfliche Kirche zu entziehen begannen, wurde, wie im Reiche das Reichsgut, von der Kirche das Besitzthum an liegendem Gute in eigene Verwaltung durch dem Stande der Unfreien angehörige absetzbare Beamte genommen. Wir finden als Verwalter von dergleichen Gütern und Besitzungen der Kirche zu Meißen die bischöflichen „Ministerialen“. Als aber diese Ministerialen später mehr und mehr in den Ritterstand übergingen und danach trachteten, sich ein Stück nach dem anderen in Lehn zu geben, sah die Kirche sich bisweilen genöthigt, sich den Besitz wieder anzueignen. In diese Lage kam Bischof Bruno II. von Meißen, als Matheus, Ritter und bischöflicher Ministerial von Cannewitz, sich den herrschaftlichen Besitz in Cannewitz mit zwei Höfen und der Mühle angeeignet hatte. Matheus war deshalb viele Jahre lang excomunicirt gewesen und erschien am 26. März 1226 vor dem Bischof, welcher in Bischofswerda Gerichtstag hielt, und entsagte allen und jeden Ansprüchen an jene Güter. In demselben Jahre wurde dem Bischof Bruno vom König Ottacar von Böhmen die vom bischöflichen Ministerialen Heinrich von Göda (de Godowe) unredlicher Weise veräußerten Güter Goldbach, Weikersdorf, Geismannsdorf und noch andere, welche Heinrich von Göda von dem Bischof innegehabt hatte, zurückgestellt.
In Göda selbst saß Bischof Bruno von Meißen am 25. Februar 1222 zu Gericht und übereignete dem Capitel zu Meißen die von dem Edeln Moyko von Stolpen wieder eingelöste Vogtey über die Dörfer Koblenz, Dobranitz und Cannewitz. An demselben Tage traf Bischof Bruno von Göda aus einige wichtige Bestimmungen für das Domcapitel St. Petri in Budissin und dessen Pröpste. In der Umgebung des Bischofs befanden sich damals eine Anzahl Geistliche und Ministerialen in Göda.
Gern hatte hier auch der Bischof Benno (geb. in Hildesheim 1010, Bischof von Meißen 1066 bis 1106) verweilt, welcher sogar das bischöfliche Vorwerk daselbst seiner alten Mutter Bezela, Gräfin von Woldenberg, zum Wohnsitze angewiesen haben soll, als dieselbe ihrem auf den bischöflichen Stuhl erhobenen Lieblingssohne aus ihrer Heimath bei Goslar in das Meißner Land gefolgt war. Wenigstens lebte Anfang des 16. Jahrhunderts, als Herzog Georg der Bärtige von Sachsen die Heiligsprechung Bischof Benno’s eifrig betrieb und durch seinen Secretair und Rath Hieronymus Emser zu Dresden 1512 die Lebensbeschreibung Benno’s abfassen ließ, im Dorfe Göda noch die Erinnerung an den einstigen Aufenthalt Bezela’s daselbst.
Schon zeitig muß jedoch ein Theil von Göda der Kirche in Göda zum Zwecke einer Dotation gestiftet und an diese abgetreten worden sein. Es bestand diese Stiftung in einem Vorwerke und einer Anzahl zinspflichtiger Unterthanen. Außerdem gehörten zu dieser Kirchen- bez. Pfarrdotation auch noch einige Unterthanen in anderen Ortschaften. Jede Stiftung einer Kirche oder einer geistlichen Stelle mußte mit der Aussetzung des nothwendigen Unterhalts verbunden sein. Oefters trat in den ersten Jahrhunderten nach der Gründung des Bisthums Meißen dieses selbst mit dergleichen Stiftungen aus seinem Eigenthume ein, wie dieß z. B. auch bei der Stiftung und Einsetzung des geistlichen Collegiat-Capitels an der Kirche St. Petri in Budissin[1] im Jahre 1221 geschah.
Ein anderer Theil von Göda war, mit dem bischöflichen Vorwerke, im unmittelbaren Eigenthume des Bisthums Meißen und im Besitz der Bischöfe verblieben.
Ein dritter Theil war von der Kirche zu Meißen lehnsweise an Laien, anfänglich wahrscheinlich mit der Verpflichtung zu Ritterdiensten, vergeben worden. Die einstmaligen Lehnsinhaber dieses Besitzes dürften die von Godow oder Gödau gewesen sein, welche danach ihren Namen führten und bis in das 17. Jahrhundert in der Oberlausitz als Grundbesitzer vorkommen, in einzelnen Gliedern aber als Geistliche und Gelehrte (Johannes Godow als Professor und Rector der Universität Leipzig 1459/60) bekannt geworden sind. Im Jahre 1383 besaß diesen Antheil von Göda Johannes von Maxen. Er verkaufte denselben an den Domherrn Johannes von Caldenborn in Budissin, welcher als Inhaber der im Jahre 1355 bei dem Collegiat-Capitel S. Petri daselbst neu gegründeten Pfründe der Cantorey und des von ihm selbst gestifteten, zu der Cantorei gehörigen Altars „der Dornen-Krone“ in der Kirche S. Petri in Budissin, den in Göda erworbenen Grundbesitz mit dieser Altarstiftung vermöge dazu vom Bischof Nicolaus zu Meißen, am Donnerstage der Fronleichnams-Woche 1383, erhaltener Genehmigung verband.
Sowohl dem Pfarrer zu Göda, als Nutznießer des der Kirche überwiesenen etc. Antheils, als auch dem Lehnsinhaber des letzterwähnten Antheils stand, eben so wie dem Lehnsinhaber eines vierten, aus einigen Unterthanen bestehenden Antheils von Göda, welchen 1430 Christoph von Haugwitz besaß, die niedere oder s. g. Erbgerichtsbarkeit zu. Als wegen dieser Gerichtsbarkeit der Canonicus und Cantor von Caldenborn im Jahre 1387 mit seinen Unterthanen, nemlich: Johannes Stachwitz, Jacob Heine, Hentschel dem Weber, Peter dem Müller, Nicolaus dem Schwiegersohne Heines und Nicolaus Pobian[2] zu Göda in Streit gerathen war, wurde darüber am 17. März 1387 unter den Parteien durch den Offizial des Propstes zu Budissin daselbst verhandelt und bestimmt daß der Cantor drei Mal im Jahre entweder in Person oder durch einen substituirten Richter in Göda oder in Budissin Gerichtstag halten und die bäuerlichen Unterthanen verpflichtet sein sollten, ihn und die Seinigen an diesen Tagen mit Speisen und Getränken zu versorgen, wie Solches anderwärts geschehe. Ueber das zu diesem Besitzthum gehörige Vorwerk in Göda schloß der Cantor Caldenborn im April 1388 in seiner Behausung einen Veräußerungsvertrag ab, durch welchen eine Hälfte des Vorwerks an seinen Unterthan Heyne, die andere in den Besitz eines gewissen Pezold und des Sohnes des Richters Hentschel, und zwar beide Hälften um den Preis von 100 Schock Prager Groschen übergingen. Dem Inhaber der Cantorey blieben sonach nur noch die gerichtsherrlichen Befugnisse innerhalb seines Antheils von Göda. Die Schänke in diesem Cantorey-Gerichtstheile besaß damals Johannes Stachow oder Stachwitz, welcher auf dieselbe im Jahre 1385 einen Jahreszins von 1/2 Mark für 5 Mark Prager Groschen an das Domcapitel in Budissin verkaufte. Als im Jahre 1476 nach dem Tode Peter Mugkes die eine Hälfte des s. g. Freilehngutes zu Göda an den damaligen Cantor und Domherrn Heinrich Bolbritz von Förstchen, als Gerichtsherrn, gefallen war, verkaufte Bolbritz dieses halbe Gut an Andreas Lehmann für den Preis von 170 Mark unter gleichzeitiger Auflegung eines gewissen Zinses und Decems für den Pfarrer zu Göda.
Zu der niederen oder Erbgerichtsbarkeit gehörten nicht blos bürgerliche Rechtsgeschäfte, sondern auch Ahndungen von Delicten und Excessen. Schwerere Vergehen und Verbrechen gehörten vor das bischöfliche Gericht, den Dingstuhl zu Göda, welchem ein weiter Gerichtssprengel angewiesen war. Auch aus den Ortschaften der herrschaftlichen Obedienz (obedientia dominicalis) – auch die Obedienz des Bischofs Benno, weil vermuthlich von demselben errichtet, oder später „wendische Obedienz“ genannt – zu welcher der Ort Gnaschwitz[3] mit einigen anderen Dörfern gehörte, über welche ein geistliches Mitglied des Stiftscapitels zu Meißen als „Obedientiarius“ weltlicher Gerichtsherr war, mußten die Verbrechen, welche mit Todesstrafe (ultimum supplicium) zu ahnden waren, ferner das Abschlagen von Gliedern oder Verwundungen und Verstümmelungen „bis zur Tiefe eines Fingergliedes“, worunter solche Verwundungen zu verstehen waren, bei welchen die Wunde die Tiefe des Nagelgliedes des mittelsten Fingers und die Länge des längsten Gliedes dieses Fingers hatte, nach Göda angezeigt werden. Wunden von dieser Beschaffenheit hießen, noch von der Zeit her, wo Streitigkeiten durch Zweikampf ausgemacht wurden: „Kämpferwunden“ und gehörten vor das höhere Gericht. Kamen auf den Gütern und in den Dörfern der „herrschaftlichen Obedienz“ dergleichen Verbrechen oder Verwundungen vor, so mußten zwei Personen von dort zum nächsten Gerichtstage (ad proximum judicium observandum) nach Göda kommen, um über den Vorfall zu berichten und die Uebelthäter zu benennen, damit dieselben „geheischt“ werden konnten. Behaupteten die Abgeschickten, den Uebelthäter nicht zu kennen, so mußten sie dieses beeiden und sich zugleich eidlich verpflichten, innerhalb der nächsten 14 Tage weiter nach der Person des Uebelthäters zu forschen und sodann darüber Anzeige zu machen. Die Dingbuße (emenda pecuniaria), welche ein auf die Ladung Ausgebliebener zu erlegen hatte, ehe er bei einem späteren „Ding“ (Gerichtstage) zum Abtrag[4] zugelassen wurde, war eine „höhere“ und eine „geringere“. Die höhere sollte nicht mehr als 6 Schillinge, die geringere nicht mehr als 14 Groschen betragen und dieselbe Buße sollte im ganzen Districte des Schlosses Stolpen – wo die Bischöfe zu Meißen seit Bischof Thimo (1399 bis 1410) zu residiren pflegten – gelten.
Jahrhunderte lang hat der „Dingestuhl“ in Göda bestanden, bei welchem der Richter des bischöflichen Antheils von Göda als Landrichter mit drei aus anderen Dörfern gewählten Landschöppen amtirte und die geschäftlichen und amtlichen Zuschriften der bischöflichen Canzley zu weiterer Beförderung oder Erledigung empfing.[5] Änderungen traten in demselben ein, als das Verfahren in peinlichen Sachen ein anderes wurde. Als nach dem Uebergange von Stolpen an Chursachsen (1558/59) auch in Göda der bisherige bischöfliche Besitz sich erledigt hatte und alle damit verbundenen Rechte dem churfürstlichen Amte zu Stolpen überwiesen worden waren, nannte sich der Landrichter zu Göda Amtslandrichter und die Schöppen Amtslandschöppen und mit dem Beistande derselben wurden die Geschäfte durch einen Justizbeamten von Stolpen verhandelt namentlich Testamente, Käufe, Verschreibungen, Vormundschaftssachen, Rügen u. s. w. Als 1810 die Aufhebung dieses alten Dingstuhls in Frage kam[6], gehörten unter denselben noch die Orte: Göda, Cossern, Dretschen, Kubschütz, Birkau, Wölkau, Pietschwitz, Zockau, Semmichau, Großhänchen, Obergurig, Sohra, Muschelwitz, Singwitz, Oberneukirch, Tautewalde.
Uebrigens waren an dem herrschaftlichen Besitze der Bischöfe von Meißen in Göda noch vor dessen Abtretung an Chursachsen zeitweilig einige Aenderungen vorgekommen. Durch Bischof Thimo, einen Herrn von Colditz, war das Kapitel der Stiftskirche zu Meißen mit großen Schulden beladen, unter andern dem Albrecht von Lutitz 500 Schock schuldig geworden, welche aus der bischöflichen Kammer zu verzinsen waren. Dafür war 1411 dem Albrecht von Lutitz das bischöfliche Vorwerk zu Göda „zu Unterkauf“ bestellt worden. Obwohl im folgenden Jahre das Vorwerk für das Stift wieder eingelöst wurde, so lieh doch laut Bekenntnisses vom Sonntag vor Martini 1412 Bischof Rudolph zu Meißen vom Hans von Gusk zu Semmichau und dessen ehelicher Hausfrau Margarethe 130 Schock böhmischer Groschen auf 3 Jahre und übergab denselben dafür das Vorwerk zu Göda mit allen Früchten, Hölzern, Weiden, auf eben so lange Zeit zur Nutznießung, jedoch ohne die Gerichtsbarkeit, welche der Bischof zugleich mit der Nutzung des zu dem bischöflichen Vorwerke gehörigen Teiches sich vorbehielt. Später ist das Vorwerk wieder an die Kirche zu Meißen zurück erstattet worden.
Bischof Benno von Meißen gilt als der Gründer einiger Kirchen in der Oberlausitz. Dürfte auch nicht zu bezweifeln sein, daß die bischöfliche Kirche zu Meißen schon mit der Besitzerwerbung von Göda 1006 – jedenfalls einer der ersten im Lande der Milczener Wenden – unter ihrem damaligen Bischofe Eiko oder Eido, „einem im Bekehrungswerke unermüdlich thätigen Manne“, ihren Missionszweck nicht außer Acht gelassen haben und zur Christianisirung der heidnischen Bevölkerung mit Hülfe der erforderlichen Anstalten verschritten sein wird, so fällt die erste Nachricht von Erbauung einer Kirche zu Göda nach des Chronisten Heckel[7] zwar nicht urkundlich beglaubigter, aber bis jetzt eben so wenig widerlegter Angabe in der historischen Beschreibung der Stadt Bischofswerda, doch erst in das Jahr 1076 und die damit uns überbrachte Kunde legt dieses Verdienst dem Bischof Benno bei, welcher, wie schon erwähnt wurde, gern in Göda verweilte und seiner Mutter daselbst ein Asyl gegründet hatte.
Zu den ersten Maasnehmungen der Kirche zu Meißen bei ihrer Ausbreitung gehörte die Bildung der Archidiaconate; d. h. der kirchlichen und geistlichen Jurisdictionsbezirke, in welchen der Bischof die ihm zustehende geistliche Gerichtsbarkeit durch Delegirte ausübte. Die Kirche zu Göda wurde in das Archidiaconat der oberen Lausitz gewiesen, welchem nach Errichtung des Collegiatstifts in Bautzen 1221 der Propst desselben, vorher der Archidiaconus von Budissin vorstand. Innerhalb jedes Archidiaconats waren die einzelnen Kirchen mit ihren Parochien wieder in gewisse Sprengel getheilt, welchen ein bestimmter Geistlicher (Archipresbyter) vorgesetzt war, der die bischöflichen und anderen kirchlichen Gefälle zu vereinnahmen, auch die bischöflichen Erlasse an die Geistlichkeit zu befördern und noch manches Andere zu besorgen hatte. Eine Anzahl solcher Kirchen im Archidiaconate der oberen Lausitz war zu diesem Zwecke martrikelmäßig dem Propste des Domcapitels S. Petri zu Budissin übergeben; darunter befanden sich die Kirchen zu Göda, Neschwitz und Gaußig. Die hinsichtlich seines Kirchensprengels vorkommenden Geschäfte ließ der Propst (eben so wie die anderen Angelegenheiten der Propstey) durch seinen Offizial besorgen.
Daß von Göda aus die Kirchen zu Gaußig und Neschwitz, zuerst als von Göda aus zu administrirende Capellen, bez. Filiale gegründet worden sind, muß man daraus schließen, daß dem Pfarrer zu Göda das Collaturrecht an diesen Kirchen zugestanden hat, demselben auch von den Pfarrern zu Gaußig und Neschwitz jährlich 20 böhmische Groschen als Restaurum zu zahlen waren. Die Kirchen zu Pohla und[WS 1] zu Uhyst a. T. sollen ebenfalls von Göda aus administrirte Capellen gewesen sein.
Von der ersten Kirche in Göda sind außer den zum Bau der jetzigen Kirche mitverwendeten Materialien nur noch einige Ornamentstücke vorhanden, welche bei Gelegenheit einer Reparatur der jetzigen Kirche am Altarplatze i. J. 1826 ausgegraben und 1848 an den Alterthumsverein zu Dresden abgegeben worden sind. Sie befinden sich in den Sammlungen des letzteren im Palais des großen Gartens (Nr. 1374 ff.) und bestehen in einem byzantinischen Capitäl, einem ähnlichen Sockelstück mit Blattornament und einem runden Schlußstücke, welches einen geflügelten Stier (Symbol des Evangelisten Lukas?) zeigt. Sämmtliche Stücke, sorgfältig und scharf aus Pirna’schem Sandsteine gearbeitet, schmückten jedenfalls das Innere der kleinen, im byzantinischen Style erbauten Kirche.[8]
Der nächste bekannte Kirchenbau wurde von dem Bischof Johann VI. von Salhausen ausgeführt, welcher von 1487–1518 regierte. Das Jahr der Erbauung findet sich nirgends angegeben, doch muß es vor 1512 fallen, da in diesem Jahre der bischöfliche Ädministrationsbericht verfaßt ist, in welchem dieses Baues Erwähnung geschieht. Es heißt da:
Nähere Nachrichten über diesen Bau fehlen. Das Wappen (2 Gabeln) an der Kirchendecke über dem Altarplatze und ein zweite gleiches an der Kanzel mit der Unterschrift „Gabelentz“ gehört ohne Zweifel dem Pfarrer Gabelentz an, welcher um diese Zeit hier amtirte. Von den 4 Wappen um die runde Oeffnung im Schiffsdeckengewölbe gehört eins der Familie von Baudissin (1472 u. 1588 als Herren auf Sollschwitz genannt), ein zweites der Familie von Metzrad (1519 und wohl auch früher schon, und 1575–1635 Besitzer von Kleinförstchen); vielleicht waren die Kirchenbauherren aus diesen Geschlechtern. Ein drittes Wappen (doppelt) scheint ein Steinmetz- oder Bauhüttenzeichen zu enthalten.
Vor der Reformation befanden sich in der Kirche zu Göda vier Altäre, nämlich:
1) Mariae Magdalenae,
2) Corporis Christi,
3) St. Trinitatis,
4) St. Annae.
Der älteste Altar scheint der Maria Magdalena gewidmete gewesen zu sein; er war besonders reich dotirt. Zu dieser Altarstiftung gehörte das alte Vorwerk, 90 Scheffel groß und ferner ein Haus in Göda und 12 Scheffel Feld. Die Stiftung dieses „alten Vorwerks“ für diesen Altar stammt aus dem Jahre 1469. Im Jahre 1528 wurde Lucaß Kochnicht dem Altarherrn „deß altariß Mariä Magdalenä auf dem Berge und allen seinen nachkommenden altaristen eyne halbe „marg“ groschen jährlicher zynß auf pavel d. i. Paul Buthras Besitzung zu meyßelvycz verschrieben.
Das mit dem Altar Corporis Christi verbundene Lehn ist von dem Bischof Thimo zu Meißen am 24. October 1410 confirmiert worden.
Der Altar zur h. Dreieinigkeit dürfte eine Stiftung der in Göda bestandenen Trinitatis-Brüderschaft gewesen sein. Als Jahr der ersten Confirmation desselben wird 1495 angegeben. Im Jahre 1508 errichtete diese Brüderschaft an demselben Altar St. Trinitatis eine neue Stiftung. Sie widmete demselben einen Jahreszins von 7 Mark und 10 Görlitzer oder 5 böhmischen Groschen, welcher mit einem Kapitale von 72 Mark wiederkäuflich erworben worden war. Der Bischof von Meißen Johannes bestätigte diese Stiftung von Wurzen aus am 22. August 1508 mit der Bestimmung, daß der Altarist an diesem Altar außer den früher schon geordneten drei Messen eine vierte an jeder Mittwoch, und zwar zu Ehren der heil. Anna, celebriren sollte.
Im Jahre 1523 erfolgte eine Stiftung zu Gründung eines eigenen Altars S. Annä, welche vom Bischof Johannes VII. bestätigt wurde.
Außerdem waren noch, wie in anderen katholischen Kirchen, manche besondere Stiftungen zu Seelenmessen (Anniversarien) von den Parochianen errichtet worden.
1589 finden sich – obwohl während der Reformation viele dieser Stiftungen verloren gegangen sind – an Altar- oder Lehenzinsen verzeichnet beim Altar
a) Mariä Magdalenä 18 Posten mit zusammen 8 Mark 5 Gr. 10 Pf. Zins,
b) Trinitatis 18 Posten mit 5 Mark 19 Gr. 4 Pf.,
c) Corp. Christi 2 Posten mit 7 fl. 14 gr.,
d) St. Annä 3 Pfosten mit 13 fl. 3 gr. 6 Pf.
Daneben geschieht noch einer Anzahl „unganghafter Zinsen“ Erwähnung.
Zu den vielen durch den stiftungsgemäßen Kirchendienst gebotenen geistlichen Verrichtungen reichten die Kräfte des Plebans nicht aus, es waren daher noch eine Anzahl geistlicher Gehülfen an der Kirche angestellt. Als solche waren genannt der Caplan Johannes von Camenz im Jahre 1381, und als Altaristen am Altar Mariä Magdalenä: 1517 Jos. Petirko, 1528 Lucas Kochrich, am Altar Corporis Christi 1413 Jenichen Bresin, 1437 Markus Liebentall, am Altar Trinitatis: 1524 Lorenz Sartoris, 1536 Laurentius Schmidt, und am Altar St. Annä: 1524 Johann Gabelenz, zugleich Pfarrer.
Schon vor der Reformation hat in der Parochie zu Göda ein reger kirchlicher Sinn geherrscht.
Dieß sowohl, als auch der Umstand, daß Göda mit einem Theile der zur Parochie gehörigen Ortschaften unter der Herrschaft der Bischöfe zu Meißen stand, war die Ursache, daß die Reformation in dem Kirchspiele nicht sobald Eingang fand. In den Städten der Oberlausitz war dieß schon in den zwanziger und dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts geschehen. Die Ortschaften des platten Landes folgten später nach; in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte die lutherische Kirchenverbesserung in der Hauptsache bis auf die Mehrzahl der unter Collatur des Domcapitels zu Budissin[9] und der geistlichen Stifter St. Marienstern und Marienthal stehenden Kirchen als durchgeführt gelten. In dem Kirchspiel Göda gelangte man erst durch den Uebergang des Amtes Stolpen an[WS 2] den Churfürst August von Sachsen zur Annahme des lutherischen Glaubensbekenntnisses. Schon in früherer Zeit waren die sächsischen Fürsten bisweilen mit den Bischöfen zu Meißen wegen der über das Stift in Anspruch genommenen Rechte in Differenzen gekommen. Dazu hatten auch die Wildbahnen im Amte Stolpen und die Gerichtsbarkeit Anlaß geboten. Indem Churfürst August die Lage, in welche das Bisthum Meißen nach der Reformation gekommen war, benutzte, um zu dem Besitz von Stolpen zu gelangen, verfolgte er ein lang gehegtes Ziel. Im Jahre 1559 fand gegen tauschweise Abtretung des Amtes Mühlberg an den Bischof Johann IX. von Haugwitz die Uebergabe des Amtes Stolpen nebst Göda an Churfürst August statt. Gleichzeitig mit der Besitzergreifung ordnete der Churfürst auch die Einführung der Reformation in den neuerworbenen Ortschaften an. Eine Visitationscommission, bestehend aus dem Sup. Daniel Greser (Krieser) aus Dresden, dem Sup. Anton Lauterbach aus Pirna und dem churfürstlichen Rathe Christoph von Bernstein, erschien am 28. Dec. 1558 zu Bischofswerda, citirte dahin die Geistlichen, Küster, Collatoren, Kirchväter und Einzelne von der Gemeinde aus den betr. Ortschaften und vollzog so von Bischofswerda aus das Visitationsgeschäft.
Sie begann gleich am 28. December mit Bischofswerda und nahm dann die Reihe nach die einzelnen Parochien vor. Die Pfarrer wurden über die vornehmsten Stücke der christlichen Religion nach Inhalt der Augsburgischen Confession examinirt, und wenn sie „rein in der Lehre“ befunden wurden und gelobten, demgemäß künftig lehren und die Sacramente verwalten zu wollen, in ihrem Amte belassen; wenn sie aber „in die wahre, heilige christliche Religion nicht willigen wollten“, so wurden sie abgesetzt und Geistliche lutherischen Bekenntnisses an ihre Stelle berufen. Es war die einfache Durchführung des damals geltenden Satzes: „cujus regio, ejus religio“; die Unterthanen hatten dem Glaubensbekenntnisse ihres Herrschers sich zu unterwerfen.
Göda kam Anfang Januar 1559 an die Reihe. Der Pfarrer Johann (Georg) Themler erklärte zufolge des Visitationsberichts, daß er sich „dem Evangelio ytzund nicht wolle vntergeben“, um so mehr, da er erst „neulich von dem Bischoffe mit Pflichten eyngenommen worden sey, das er keyne (Religions-)verenderung solle vornehmen.“ Dennoch erbat er sich vier Tage Bedenkzeit, nach deren Verlauf er „persönlich abermals erscheinen und sich mündlich declariren“ wollte. Er hatte der Commission angezeigt „sich gegen Budissin wenden zu wollen“ wo er an der Kirche S. Petri unter dem Domcapitel daselbst eine Vicarie besaß. Dort wird er sich Raths erholt haben. Nach Ablauf der viertägigen Frist erließ er den 8. Januar von Göda aus ein jenem Visitationsberichte beigefügtes Schreiben an die Visitatoren, in dem er sich bescheiden und höflich entschuldigt, daß er nicht persönlich erschienen sei, „dieweil ich dan itzo in Warheyt nitt abkhumen kan“, und insonderheit „das ich von der alden Catholischen vnd Christlichen Relligion keines wegs tzu scheitten bedocht, khan auch inhalt vnd vermöge meiner eiden vnd Pflichten es mitt guttem gewissen nitt thuen.“ Nach weiterer Begründung stellt er schließlich „die hochdemüttige bitt, mich vnd mir bevolende eingepfarrte in berürter Relligion biß tzu gemeiner, des heyligen Römischen Reichs Stende weytter Voreinigung – – vnuorhindert bleyben tzu lassen.“
Ihrer Instruction gemäß konnte die Comission diesem Schreiben natürlich keine Folge geben. Sie verordnete daher sofort zum neuen lutherischen Pfarrer Jacob Finkler, bisher Pfarrer zu Melaune, „einen gelarten vnd der windischen sprache wolberichten man“; zum Diaconus wurde ihm Georg Beser, bisher Diac. zu Stolpen, beigesetzt. Schon am 2. Feb. 1559 wurde von dem neuen Pfarrer die erste evangelische Predigt in Göda gehalten.
Doch erst nach und nach brach sich die Ueberzeugung von der Wahrheit des lutherischen Bekenntnisses Bahn; an einem der nächsten Sonntage nach Finklers Amtsantritt nahmen noch an 150 Personen aus dem Kirchspiele Göda das Abendmahl unter einer Gestalt bei dem eifrig katholischen Pfarrer Lucas Jentsch (Genitzsch) zu Gaußig, dem einzigen noch übrigen katholischen Landgeistlichen der Gegend.
Nach Einführung der Reformation und zwar i. J. 1580 wurde die noch aus der Zeit des Bischofs Johann VI. stehende Kirche zu Göda von einem Brandunglück heimgesucht. Dieser Brandschaden wird in einem Bittgesuch um Beiträge zum Neubau vom Superint. Opitz in Bischofswerda und den Geistlichen in Göda in folgenden Worten beschrieben:
„Durch Gottes Verhängniß aus Verwahrlosung unvorsichtiger Nachbarn ist in der Nacht des 13. Jan. zwischen 10 und 11 Uhr ein unvorsehen Feuer plötzlich und gewaltig aufgegangen, welches nicht allein die nächsten zween am Kirchhofe gesessenen Bauern und zween Gärtner verbrannt, sondern auch die anrührende Schule, welche vor wenig Jahren von Grund auf gar neu auf dem Kirchhofe erbauet, angezündet und gar verderbet und also fort die schönste, größte Kirche, so in diesem ganzen Superintendenzkreis in Städten, Dörfern und Flecken weit und fern dergleichen keine zu finden, ergriffen und die selbige mit allem gewaltigen Holzwerke zu Aschen verbrannt; auch in dem Kirchturm sechs schöne, zum mehreren Theil große Glocken, unter welchen eine bei kurz Menschengedenken mit mehr denn 500 fl. erzeuget worden, alle in Klumpen geschmelzet sammt gar einem neuen großen Schlageseiger zerschmettert, daß von dem allen nichts auszubringen noch zu verwahren gewesen, welcher Schaden allein[10] mit 4000 fl. nicht mag erstattet noch wiederbracht werden. Und (da Gott gnädiglich für sei) da das Gewölbe, welches zum Theil erschrecket, von Balken und Sparren lochericht durchfallen, sammt dem Gemäuer, welches alles durch die Brandhitze mürbe gemacht, sollte, wie durch Ungewitter leichte geschehen könnte, vollends eingehen oder zu Grunde abgetragen werden müssen, könnte es mit doppelt so viel oder noch mehrere Summen nicht wieder aufgerichtet werden.“
Man verschritt indeß bald nachher rüstig zum Wiederaufbau des zerstörten Gotteshauses. Unter der Leitung der „verordneten Bauherren“ Christoff von Gersdorf zu Uhna und Peter von Haugwitz zu Dahren, dessen Bildniß in die Kirchmauer südlich vom Altar eingesetzt ist, war bereits 1582 das Dach wenigstens wieder hergestellt. Das „schön herrlich Geläute von 6 Glocken, wie es nicht bald in einer Stadt mit der Harmonie und Klang zu finden,“ war man leider außer Stande, wieder zu ersetzen; die Gemeinde mußte sich von nun an, nachdem sie 10 Jahre ohne Glocken gewesen war, mit zweien, doch ebenfalls prächtig klingenden, begnügen. Sie wurden 1590 von Merten Hilger in Freiberg gegossen. Die große Glocke wird 1617 in einer Matrikel 31 Ct. 38 Pfd., die zweite 16 Ct. 20 Pfd. schwer angegeben.[12]
Gerade 100 Jahre nach dieser Einäscherung betraf die Kirche ein neues Brandunglück. Eine Notiz besagt: „Anno 1680 hat das Wetter in den Kirchthurm geschlagen und das Holzwerk verbrannt.“ Nähere Nachrichten darüber finden sich nicht vor.
1702 wurde das ganze Gotteshaus inwendig renovirt,
1704 die oberste südliche Emporkirche und
1714 ein neuer Altar erbaut.
1782 wurde südlich neben dem Altare eine neue Empore gebaut und
1789 der Thurm für 264 Thlr. reparirt.
Nachdem von nun an lange Jahre wenig für die Kirche gethan worden war, begann mit dem Amtsantritte des Pfarrers M. Cubasch, eines baulustigen und bauverständigen Mannes, unter dessen Leitung auch die schöne Kirche zu Uhyst a. T. gebaut worden war, ein sehr reges Bauleben in Göda. Zuerst baute er 1820 ein stattliches Pfarrhaus; dann wurde eine umfängliche Renovation des Innern der Kirche vorgenommen. Die Rothnauslitzer und die Kleinförstchener Loge am runden Chore wurden abgerissen, die Haugwitzischen Kirchenstände unter dem Orgelchore zu 11 Logen umgebaut, die Grüfte der Adelichen unter dem Altarplatze und an anderen Stellen der Kirche verschüttet, die Leichensteine umgelegt und zur Pflasterung des Altarplatzes benutzt, unter jedem Bogenfenster ein kleineres ausgebrochen, wodurch die sonst düstere Kirche sehr an Licht gewann, in die Sakristei eine zweite Thür und ein Fenster ausgebrochen, durch Verengerung des Mittelganges und wo es sonst irgend thunlich war, die Zahl der Kirchensitze vermehrt, die in der Kirche zerstreut hängenden Kranzkästchen, Bilder, Wappen, Blechfahnen, ritterl. Gedenktafeln etc. entfernt und hinter das Orgelchor geborgen, das Innere der Kirche meist abgefärbt, ein neuer Kirchenornat sowie die 3 Glocken angeschafft. Nun sollte auch noch der alte defecte Holzthurm durch einen steinernen ersetzt werden. Schon lag der größte Theil der dazu gehörigen Materialien vorbereitet auf dem Kirchhofe; da erhoben sich Zwistigkeiten zwischen dem Pfarrer und den Herrschaften, besonders den oberlausitzischen, welche für einen Holzbau wirkten.
1826 wurde der Bau sistirt, der abgetragene Thurm einstweilen mit Stroh gedeckt, anstatt der bisherigen 2 Kirchväter wurden aus der Mitte der Herrschaften und Gemeinden 6 Kirchenvorsteher gewählt, welche nun die Sache weiter zu führen hatten. Nach endlosen unerquicklichen Verhandlungen siegte die Holzbaupartei. Die bereitliegenden Materialien, wurden verauctionirt, und 1832 der Thurm in seiner jetzigen Gestalt aufgeführt und der Bau am 20. Nov. durch Aufsetzung von Knopf und Fahne beendigt. Der Thurm mißt von der Sohle bis zum Stern 72 Ellen. Schließlich wurde noch zum Umbau der Orgel verschritten. Der Orgelbauer Christ. Gottfried Herbrig aus Altstadt bei Stolpen besorgte den Umbau i. J. 1833 für 200 Thlr. in der Disposition und Größe, welche die Orgel noch heute hat. Sie wäre mit ihren 8 Manual- und 3 Baßstimmen für die große gothische Kirche viel zu klein, wenn die letztere nicht so akustisch gut gebaut wäre. Auch die früheren Orgeln waren von sehr bescheidener Größe. Die bei dem großen Brande 1580 eingegangene war ein bloßes Positiv: die[13] 1608 von Johann Lange in Kamenz neugebaute hatte nur 8 Stimmen und die vom Hoforgelbauer Tamitius in Dresden 1693 für 300 fl. neugebaute ebenfalls nur 8 Stimmen im Manual und 3 Bässe mit kurzer Octave. Sie scheint, vielfach reparirt, bis 1833 ausgehalten zu haben. Alle die Bauten unter P. Cubasch, obschon fast durchweg sehr nothwendig und obgleich die Regierung 226 Stück weiche Klötzer vom Hochwalde (459 Thlr. taxirt) unentgeldlich hatte verabfolgen lassen, hatten die Gemeinde mit einer nicht geringen Schuldsumme belastet. Indeß entledigte man sich eines großen Theils derselben in kurzer Zeit allerdings auf eigenthümliche Weise. Als nämlich die beiden geistlichen Stellen 1836 zu gleicher Zeit zur Erledigung kamen, entzog man dem neuen Diaconus auf 6 Jahre die Wiedemuth und übergab sie dem Pfarrer, dessen große Wiedemuth man parzellenweise verpachtete und daraus weit über 3000 Thlr. zur Schuldentilgung löste.
1841 erweiterte man den Kirchhof nach Osten zu. Es wurde hierzu ein Streifen Gartenland vom Heinzeschen Gute für 161 Thlr. angekauft.
In demselben Jahre verfertigte Kießlich in Krostwitz die jetzige Thurmuhr für 200 Thlr., auch wurde die Kirche mit einem Blitzableiter versehen.
1862 war das Kirchendach zum Abbruche reif. Es wurde sammt dem seit 1582 stehenden Dachstuhle durch Zimmermeister Andreas Nitsche aus Großhähnchen abgetragen, ein ganz neuer etwas niedrigerer Dachstuhl aufgesetzt und das bisherige Schindeldach durch ein Ziegeldach ersetzt. Die Kosten betrugen über 4000 Thlr. 1863 machte sich eine abermalige Erweiterung des Kirchhofs nothwendig. Ein am Kirchhofe stehendes Haus wurde für 550 Thlr. angekauft und abgetragen, der Felsengrund des Diaconatsgartentheils (66 ☐R.), welcher zum Kirchhofe abgetreten worden war, wurde ausgesprengt und die Steine zur Umfassungsmauer benutzt, zur Abrundung noch ein Stück vom Dr. Geißlerschen Garten und ein Stückchen Gemeindegrund angekauft und das Ganze mit ca. 3000 Fudern Kies befahren. Die Erweiterung beträgt ca. 100 ☐R. und die ganze Fläche des Kirchhofs 1 Acker 97 ☐R.
1865 wurde das Kirchengewölbe, in dem sich hier und da Risse zeigten, an den schadhaften Stellen mit Cement ausgegossen und die ganze Kirche inwendig geweißt.
1869 wurde die obere südliche Empore, welche 1704 in sehr unvollkommener Weise hergestellt worden war, umgebaut, der Platz über der Todtenhalle überbaut und mit Ständen versehen, in die westliche Mauer ein großes Bogenfenster und südlich vom Altare ein kleineres angebracht.
1872. Da die beiden größeren Glocken durch 300jährigen Anschlag der Klöppel auf dieselben Stellen bedenkliche Vertiefungen erhalten hatten, so wurden sie durch Glockengießer Werner in Kleinwelka umgedreht, mit neuen Klöppeln und Köpfen versehen und zu gleicher Zeit der Glockenstuhl in guten Stand gesetzt. Kosten ca. 200 Thlr.
Zum Schlusse sei noch erwähnt, daß 1871 zu Ehren der heimgekehrten Krieger ein Kronleuchter für ca. 400 Thlr. angeschafft und zu Ehren der in den letzten Kriegen gefallenen Söhne der Parochie 1875 ein Denkmal für ca. 200 Thlr. auf dem Gottesacker aufgestellt wurde.
Zu den Geschäften der Visitationscommission hatte namentlich eine neue Ordnung der pfarramtlichen Verhältnisse gehört. Wegen „Weitläufigkeit“ derselben war von der ersten Commission die Dotirung der neuen Kirchendienerstellen nicht zu bewerkstelligen gewesen und war daher von dieser berichtet worden, daß zu diesem Zwecke eine sonderliche Commission von nöthen sei, welche denn auch, bestehend, wie es scheint, aus denselben Personen wie die erste, kurz vor Ostern 1559 in Göda selbst erschien.
In Ansehung des zum Altare Mariä Magdalenä gehörigen Vorwerks ordneten die Visitatoren an, daß dieses Grundstück, 90 Scheffel groß, von denen 30 Scheffel besäet waren, nebst der Ernte verkauft werden sollte; man hoffte, aus dem Verkaufe 400 fl. Capital zu gewinnen und dadurch die Einkünfte der Kirchendiener um 20 fl. Zinsen jährlich zu vermehren. Das zu demselben Altar gehörige Haus in Göda mit 12 Scheffel Feld gewährte 14 fl. baares Einkommen. Da der Lehnsbesitzer noch lebte, aber alt und unvermögend war, so wurde ihm das Einkommen belassen, das Haus jedoch zur Diaconatswohnung bestimmt. Ein anderes Haus, zum Altar Trinitatis gehörig, bestimmte die Commission zur Schulwohnung. Die noch übrigen Grundstücke, 60 Scheffel Areal nebst Wiesen nach 10 Fuder Heu, wurden so vertheilt, daß der Pfarrer 2/3, der Diaconus 1/3 und der Lehrer eine Wiese nach 2 Fuder Heu erhielt, (10 Jahre später gehörten zur Schule auch 15 Scheffel Feld.) An festem Einkommen von Getreide und Geldzinsen, Hühnern und Diensten – so berichtet ferner die Commission – sei zusammen nicht über 70 fl. befunden worden, so daß den drei Kirchendienerstellen, Pastorat, Diaconat und Schule, ein sehr geringes jährliches Einkommen habe ausgeworfen werden können (nämlich 402/3, 201/3, 9fl.); deßhalb wurde der Churfürst ersucht, aus dem Amte Stolpen noch jährlich 15 fl. zu jenen Besoldungen zuschießen zu wollen. Ob die Bitte gewährt worden, ist nicht verzeichnet.
Früher gehörte auch noch ein Bauergut zur Kirche. Gerken (Hist. v. Stolpen p. 499) schreibt: Anno 1450 hat Joachim von Bolberitz zu „Pietschwitz ein Bauergut zu Großhänichen in die Kirche zu Göda gestiftet, welches die folgenden Besitzer 1454 und 1455 auch confirmiret; aber bei Anfang der Reformation mögen es die Erbherren wieder an sich gezogen haben.“ Im Visitationsprotocoll geschieht dieses Gutes keine Erwähnung.
Wie viel und welche Dörfer in der katholischen Zeit zur Parochie Göda gehört haben, darüber ist keine sichere Nachricht vorhanden. Die Visitationscommission hatte 66 nach Göda eingepfarrte Dörfer gefunden, und zwar 15 auf bischöflichem, nachher churfürstl. sächs., 51 auf oberlausitzischem, zum Königreich Böhmen gehörigem Gebiet. 8 dieser Dörfer standen unter der Herrschaft des Klosters Marienstern und hatten von der Aebtissin Befehl erhalten, die lutherisch gewordene Kirche fortan nicht mehr zu besuchen, sondern sich in andere katholische Kirchspiele zu halten. (Diese Dörfer hatten 12 Scheffel Korn und 12 Scheffel Hafer als Decem zu schütten gehabt, auf die nun nicht mehr zu rechnen war.)
Trotzdem wird in späteren Schriften die Zahl der eingepfarrten Orte sogar auf 69 angegeben. Ein Verzeichniß im Pfarrarchiv hier besagt:
Göda, Birkau, Pietschwitz, Semmichau, Großhänchen, Nedaschitz, Praga oder Bodomoklitz, Dahren, Potschapplitz, Cannewitz, Dobranitz, Coblenz, Wölkau, Mäuselwitz, Buscheritz.
Kleinförstchen, Preßke, Siebitz, Drauschkowitz, Gr. Seitschen, Kl. Seitschen, Rothnauslitz, Thumitz, Stacha, Lehne, Spittwitz, Pannewitz, Auschkowitz, Siebitz, Säuritz, Sollschwitz, Storcha, Dreikretscham, Lehne, Loga, Demitz, Leutwitz, Weißnaußlitz, Canitz, Ostro, Tschaschwitz, Prischwitz, Liebon (Cubabel), Jiedlitz, Kl. Hähnchen, Neraditz, Kopschin, Pasditz, Zscharnitz, Stroschitz, Weidlitz, Luga, Forwerg (Nucknitz), Saritsch, Milkwitz, Brösern, Löschau, Niederuhna, Schmochtitz, Döbischke, Oberuhna, Bolbritz, Jannewitz, Döberkitz, Bloaschitz, Zischkowitz, Prautitz, Briesing, Katschwitz.
Außer diesen Dörfern werden in einer Matrikel von 1674 noch als hierher sich haltend angeführt: Lubach, Techritz, Großwelka, Kleinwelka, Oberförstchen, Rattwitz und Gnaschwitz.
Es ist nicht zu verwundern, daß eine große Anzahl dieser Dörfer der weiten Entfernung von Göda wegen es vorzog, sich der näher gelegenen Kirchen zu bedienen. Begünstigt durch die Wirren des 30jährigen Krieges hatten im Laufe desselben sich 29 Dörfer von Göda weggewendet, aber auch schon vorher waren besonders die katholisch gebliebenen Ortschaften in der Nähe von Krostwitz zur dortigen Kirche übergegangen. Laut eines Notariats-Instruments von 1665 wissen 3 darüber redlich vernommene, 80–90jährige Zeugen sich nicht zu erinnern, daß namentlich Siebitz, Canitz, Kopschin, Forwerg, Storche, Prautitz, und Tscharnitz je zu Göda gehört hätten. Vielleicht sind dies die Dörfer, denen die Aebtissin zu Marienstern 1559 den Besuch der hiesigen Kirche verboten hatte.
Aber auch den treugebliebenen Ortschaften war der weite Kirchenweg nicht wenig beschwerlich. Es wurden daher vielfache Versuche gemacht, die Parochie zu theilen oder Filiale zu gründen. Schon 1560 hielt Sup. Opitius Termine zur Gründung einer Kirche in Doberschau, wo früher eine Kapelle gestanden hatte. „Die Kirche sollte, wo sie einen eigenen Pfarrer nicht erhalten könnte, ein Filial werden, da ein Geistlicher von Göda sie mit Sacris Sonn- und Festtags versorgen sollte.“ Obschon, wie der Sup. schreibt, das Völklein zu Fuhren und Handarbeit gar willig gewesen, auch einem Schreiber (Schulmeister) ein Häuslein bauen und Unterhalt an Broten, Garben, Accidentien und was sonst gebräuchlich geben wollen, so zerschlug sich doch das Project an dem Widerstande des Decans Leisentritt und des Landeshauptmanns der Oberlausitz Hans von Schlieben, welcher letztere verschiedenen Gerichtsherren bei schwerer Ungnade Kais. Maj. verbot, beim Termine zu erscheinen und zur Erbauung der Kirche einige Hilfe und Vorschub zu thun oder ihren Unterthanen zu thun verstatten. Reichlich Hundert Jahre später 1663, nahm man dasselbe Project nochmals auf. Ganze Bände von Acten wurden darüber vollgeschrieben, doch wieder ohne Erfolg.
Auf Antrag des Hans von Schönberg auf Rattwitz (1674) sollte dann in Rattwitz eine Kirche gebaut werden. Nach mehrfachen Verhandlungen und eingereichten Gutachten der hiesigen Geistlichen wurde auch dieser Bau für unnöthig und unausführbar gefunden.
Ebensowenig kam ein Antrag des Fabian von Ponickau auf Luga und sechs Benachbarter vom Adel, v. J. 1695 zur Ausführung, dahingehend, in Luga eine Kirche zu bauen, als Filial von Göda mit einem ordinirten Schulmeister zu Luga, der als pastor tertius von Göda die dasigen sehr beschäftigten Geistlichen subleviren möchte.
Da die Gründung von Filialen nicht zu erreichen war, so fehlte es nicht an fortgesetzter eigenmächtiger Wegwendung einzelner Ortschaften und von Seite Göda’s nicht an Widerspruch dagegen. Die Instandhaltung der umfangreichen kirchlichen Gebäude erforderte bei dem Masngel jeglicher Kapitalvermögens oftmalige Ausschreibung von Kirchenanlagen zu deren Zahlung auch die willkürlich Abgewendeten aufgefordert wurden, welche sich aber natürlich fast immer dessen weigerten. Dazu kam das unbestimmte Verhältniß überhaupt, in welchem die Lausitzer zu unserer Kirche standen. Sie hielten sich für freiwillige Gäste unserer Kirche und ziemlich stereotyp ist die Bemerkung von ihrer Seite auf den Kirchenanlage-Circularen: „Dieser Sache nehme mich nicht an, die weiln wir nicht richtig nach Göda gepfarret sind.“ Es ist einleuchtend, wie hemmend dieses Verhältniß auf alle gemeinsamen Unternehmungen wirken und welche Mißhelligkeiten es herbeiführen mußte. Jahrhunderte lang bis in die Neuzeit hat unser Kirchenwesen darunter zu leiden gehabt und die Zwistigkeiten arteten zuweilen in Erbitterung und Feindseligkeit aus. 1808 beantragten die erbländischen Parochianen, daß endlich die Lausitzer entweder fest eingepfarrt oder aber gänzlich ausgeschlossen werden möchten. Im letzteren Falle würde man das Diaconat einziehen, die Gebäude verkaufen und die Grundstücke verpachten. Für den Erlös getraue man sich die noch übrigen Gebäude ohne Anlagen zu erhalten und der Pfarrer könnte das kleinere Kirchspiel dann ganz bequem allein verwalten. Der Antrag führte zu ernsten Verhandlungen. Durch Bescheid der Behörde auf den Verhandlungsbericht wurden die weitesten Lausitzer Dörfer nach Schmölln, Pohla, Neschwitz, Gaußig und Uhyst gewiesen, resp. dabei belassen; den noch übrigen 27 Lausitzer Dörfern wurde der Bau einer neuen Kirche empfohlen, und als Ort dazu das ganz an der Grenze liegende Groß-Welka vorgeschlagen. Hiervon mußte natürlich ohne Weiteres abgesehen werden; über einen anderen Ort konnte man sich aber ebenso wenig einigen und so blieb die Sache beim Alten, nur mit dem wichtigen Unterschiede, daß von nun an die Lausitzer verpflichtet waren – bis sie eine eigene Kirche hätten – mit den Erbländischen gleiche Lasten zu tragen. Zum Bau einer neuen Kirche kams aber weder jetzt, noch später; auch die Offerte der Herrschaft von Oberuhna von 1801, den Platz zu Kirche, Schule, Pfarre, Garten und Kirchhof unentgeldlich abtreten zu wollen, wurde nicht acceptirt. Erst in den dreißiger Jahren des jetzigen Jahrhunderts kam es zur völligen gesetzlichen Einpfarrung und Herstellung einer sicheren festen Ordnung der Parochialverhältnisse. Die Parochie besteht jetzt aus folgenden Ortschaften: 1) Göda, 2) Birkau, 3) Bloaschitz, 4) Bolbritz, 5) Buscheritz, 6) Cannewitz, 7) Carlsdorf mit Vogelgesang, 8) Coblenz, 9) Dahren, 10) Dobranitz, 11) Döberkitz, 12) Döbischke, 13) Großseitschen, 14) Jannowitz, 15) Kleinförstchen, 16) Kleinseitschen, 17) Leutwitz, 18) Löschau, 19) Muschelwitz, 20) Nedaschitz, 21) Neubloaschitz, 22) Neuspittwitz, 23) Niederuhna, 24) Oberförstchen, 25) Oberuhna, 26) Pietschwitz, 27) Potschaplitz, 28) Praga, 29) Preßke, 30) Prischwitz, 31) Rothnaußlitz, 32) Schmochtitz, 33) Semmichau, 34) Siebitz, 35) Sollschwitz, 36) Spittwitz, 37) Schwarzwasser, 38) Skala, 39) Techritz, 40) Wölkau, 41) Zischkowitz.
Nach der amtlichen Volkszählung von 1871 zählte die Parochie 4466 Seelen in 743 bewohnten Hausgrundstücken. Die Zahl der Rittergüter ist 18; der Nationalität nach zerfällt die Parochie in ca. 3/4 Wenden und 1/4 Deutsche. Mit sehr geringen Ausnahmen ist die Bevölkerung evangelisch-lutherisch. Die wenigen zerstreut lebenden Katholiken sind nach Krostwitz und Bautzen eingepfarrt.
Unter diesem Namen begreifen die alten Schriften sämmtliche Grundstücke mit ihren Gerechtsamen, deren Rechte jetzt an Pfarre, Diaconat und Schule vertheilt sind. Die zu dem Pfarrgute gehörigen Dorfbewohner bildeten bis 1836 eine besondere Gemeinde mit besonderem Richter und Schöppen, deren Erb-, Lehn- und Gerichtsherr der jedesmalige Pfarrer war. Diese Dotalen „waren auf das Pfarrgut gebauet“. Als Gutsherr wurde der Pfarrer unter die Amtsassen gerechnet und gleich denen vom Adel zum erbländischen Landtagen eingeladen. Die damit verbundene Steuer (1621=21/2 Thlr.) wurde später den Pfarrern erlassen, wie auch die persönliche Theilnahme am Landtage mit der Bedingung, einen Anderen mit ihrer Vertretung schriftlich zu beauftragen.
Das Pfarrgut erfuhr 1374 oder 1421 eine wesentliche Vergrößerung durch den Zulauf des „Pfarrbusches“, des jetzigen Kirchenwaldes. Die bischöfliche Bestätigungsurkunde sagt hierüber im Wesentlichen: „H. Leuther v. Hohendorf, Rector und Pfarrer an der Pfarrkirche zu Göda, hat – um den mannichfachen, lange Zeit von dieser Kirche empfangenen Wohlthaten durch irgend eine dankbare Vergeltung gerecht zu werden, und zwar durch eine solche, durch welche ein dringendes Bedürfniß dieser Kirche, das durch Mangel an Holz sich längst schon fühlbar machte, in reichlicher Beschaffung von Holz in Zukunft gehoben werde und welche Verbesserung den Kirchendienern zum Vortheil gereichen möge, – einen Wald, genannt Debiskaw, gelegen bei dem Dorfe Tutenwalde (Tautewalde), nicht minder auch 11 Gr. Jahreszins in und auf dem Erbgute, welches Herr Stojan auf Neukirch besessen hat, sammt gewissen Obliegenheiten und Diensten an Hühnern, Eiern, Sicheln und anderen, die von diesem Erbgute zu leisten sind, zum Eigenthume der genannten Kirche zu Göda auf eigene Kosten in rechtmäßigem Kaufe von dem gestrengen Günther und seinen Brüdern und von Heinrich Buckstel genannt von Haugwitz erworben.“ Der Bischof genehmigte die erbetene Zueignung, Incorporierung und Vereinigung des Waldes sammt Zinsen und Rechten des Gutes in Neukirch zur hiesigen Kirche. Der Kaufpreis wird in späteren Schriften an 300 fl. angegeben.
Eine weitere Vergrößerung wurde dem Pfarrgute zugewendet nach der Vererbung der Pfarrgüter i. J. 1569 durch den Zulauf eines Stückes Garten zum jetzigen Diaconat für 66 fl., sowie durch käufliche Erwerbung eines Feldstücks von 18 Schfl. bei Seitschen für den Preis von 120 fl. Endlich wurden noch i. J. 1678 sieben Scheffel Feld unweit der Dahrener Schanze „für den versessenenen Frenzelischen Decem“ mit Consens des Ob.-Consistorii zur Pfarre geschlagen.
Dreimal ist das Pfarrgut dem Pfarrer entzogen gewesen, zunächst 1350. Die Finanzen des Domstifts Meißen befanden sich damals, wie öfter, in sehr trauriger Verfassung. Es hatten, wie der damalige Bischof Johann I. selbst erklärt, die geistlichen Herren die gemeinsamen Capiteleinkünfte in unbesonnener und unkluger Weise veräußert und geschmälert so daß das Capitel von den noch übrig gebliebenen Revenuen den übernommenen Pflichten nicht mehr nachzukommen vermochte. Desgleichen war das Einkommen der einzelnen Domherrn-Präbenden so gering, daß sich beinahe Niemand mehr fand, der diese Würden zu übernehmen Lust hatte. Darum schlug Bischof Johann durch Urkunde v. 9. März 1350 die Einkünfte mehrerer zur Collatur des Bisthums gehörigen Pfarreien zu einzelnen Pfründen des Domstifts und incorporirte demgemäß auch die Pfarrei Göda sammt allen Nutzungen und Rechten der zur Custodie zu Meißen gehörigen Domherrnpfründe, so daß also der jedesmalige Domherr Custos daselbst der eigentliche Pfarrer zu Göda sein und daher auch dem Dompropste zu Budissin, als dem die Geschäfte des Archipresbyters über die Kirche zu Göda vertretenden vorgesetzten Gehorsam angeloben sollte. Das mühselige Amt aber verwaltete ein armer Vicar, für dessen entsprechenden Unterhalt natürlich der Pfründner zu sorgen hatte. – Allein es stellten sich bei dieser neuen Ordnung der Dinge alsbald so viel Unzuträglichkeiten heraus, daß dieselbe nicht gut länger beibehalten werden konnte, und so sah sich Bischof Johann I. schon den 14. März 1353 veranlaßt, jene Incorporation wieder aufzuheben und wieder wirkliche Pfarrer in die Parochien zu setzen.
Trotz der üblen Erfahrung wiederholte man ein Jahrhundert später dasselbe Experiment nochmals. Wieder stand es schlimm um die Finanzen des Bisthums, besonders um die des sogenannten „bischöflichen Tisches“, und auf Antrag des Bischofs Caspar genehmigte der Papst Pius II. 1459 die Incorporirung der Pfarrei Göda zum bischöflichen Tische. Die Verwaltung des Pfarramts ward abermals in die Hände eines bloßen spärlich besoldeten Vicars gelegt und zur Bestellung des Pfarrguts und zu Erhebung sämmtlicher pfarramtlichen Einkünfte wurde vom Bischof ein „Hofemeister“ eingesetzt. Doch dieser „verzehrte der Pfarrer Einkommen gar und konnte damit noch nicht auskommen“; auch die Vicare versahen ihr Amt nachlässig, so daß der Bischof sich genöthigt sahe, die Einrichtung abermals aufzuheben und das Pfarramt mit allen Einkünften wieder einem wirklichen Pfarrer zu übergeben. Dies geschah 1488 mit der Bedingung, daß der Pfarrer jährlich 40 fl. an die bischöfliche Kammer zu Stolpen zu erlegen haben solle.
Und wieder ziemlich ein Jahrhundert später nachdem in Göda die Reformation eingeführt war, i. J. 1569, kamen die „Pfarrgüter“ zum dritten Male in fremde Hände; diesmal wurden sie in aller Form erb- und eigenthümlich verkauft an Mathias Richter, Amtsschöppen zu Stolpen. Nach der Vererbungsurkunde v. 10. Febr. 1569, unterzeichnet v. Kurf. Augustus, sei dies geschehen, „weil der vorgewesene (kath.) Pfarrherr des alte Forbergk an Gebäuden fast verwüstet, und unter den jetzigen Nutznießer des Gemenges der Feldgüter wegen allerlei Widerwillen erwachsen, welcherhalb dieselben andern vermiethet und dadurch in Geringerung gekommen“. Als Verkaufsobjecte dieses Vorwerks werden genannt: alle Gebäude, Obst-, Gras- und Klein-Gärten, alle Pfarrfelder, wie der jetzige Pf., Diac. und Schulmstr. in Gebrauch gehabt, ungefähr 90 Schfl. Bischofswerdisch Maaß groß, die Schulfelder, so zum Lehen Mar. Magdal. gehörig gewesen, ungefähr 15 Schfl. groß, der Wiesewachs nach 20 Fuder Heu und Grummet, die Fischerei an der Gödischen Bach vom Dorfsteige bis an die niedere Grenze, sammt einer Mühlstatt am obern Wehre, 3 Teichlein zu ungefähr 9 Schock Setzlingen, das Stück Pfarrholz am Tautewalde nach[14] ungefähr 30 Schfl. Feldes, 3 Bauern zu Göda mit Erbgerichten und Lehnen, 42 Gr. Erbzins, 26 Füllhühnern, 2 Schock Eiern, dienen mit 4 Sicheln und Pflügen, mit 1 Pfluge 9 Tage; 11 Gärtner in Göda mit Erbgerichten, Lehnen und Zinsen, geben jährlich 31 Gr. 10 Pf. Erbzins 33 Füllhühner, 51/4 Schock Eier, dienen jährl. mit 43 Sicheln und 55 Tage gemeine Handdienste; 6 Häusler in Göda mit Erbgerichten und Lehnen, zinsen jährl. 12 Gr., dienen mit 9 Sicheln und 36 Tage gemeine Arbeit; 1 Mann zu Neukirchen, zinset jährl. 11 Klgr., machet und führet gen Göda 4 Lachtere Holz aus dem Pfarrholze b. Neukirch; 15 Mann zu Dretschen und 6 Mann zu Cossern, sind schuldig jährl. jeder 1 Tag Hafer zu rechen, endlich die gewöhnlichen Baudienste, wie solch die bisherigen Pfarrer zu solchem Forberge gebrauchet. – Alles dies war vom Pfarrer dem Landrichter und den Kirchvätern zu 4000 fl. Meißn. (à 21 Gr.) veranschlagt und diese Summe wurde auf die kurf. Rentkammer zu Stolpen versichert und verschrieben. Von 3500 fl. sollten die Kirchendiener jährlich 175 Zins aus der Rentkammer erhalten, 500 Thlr. sollten aber „zu Erzeugung eines neuen Pfarrhauses, Ablösung eines versetzten Pfarrackers, Erkaufung eines Grasgartens, einer Wiese zu Erhaltung eines Reitkleppers für den Diaconus zu Besuchung der Kranken, Erbauung einer neuen Schule und Scheune, Besserung des Diaconi Wohnung“ verwendet werden.
Zwanzig Jahre lang war das Vorwerk im Besitz der Familie Richter gewesen; da sah sich Andreas Richter, der Sohn jenes Mathias Richter, „Erbsaß zu Gödav“ und Fischmeister zu Hohnstein, welcher das Erbe von seinen Geschwistern käuflich an sich gebracht hatte, infolge von allerhand Resten, die er der kurfürstlichen Fischkasse schuldete, 1589 genöthigt, die Pfarrgüter zu Göda wieder zu verkaufen. Und jetzt boten Superintendent, sowie die Geistlichkeit und Gemeinde zu Göda ihm gern wieder jene Summe, die einst sein Vater dafür gezahlt hatte. Das Amt zahlte an Richter die Summe von 3500 fl. (später erhielt er durch Vergleich noch 275 fl.) und die werthvollen Kirchengüter waren nun wieder Kirchenlehn geworden (16. Oct. 1589), doch nicht in dem ganzen Umfange, den sie 1569 gehabt hatten. In einer späteren Matrikel (1679) wird angeführt, es seien „etliche stück zurückgeblieben“, als die Mahlstatt (Mühle), 1 Häusler in Göda, der Bauer zu Neukirch, die 15 Mann zu Dretschen und 6 zu Cossern, sowie alle Baudienste, welche jetzt der Kirche sehr viel kosten und alle bezahlt werden müssen.
Das letzte Pfarrhaus, an dessen Stelle das jetzige erbaut worden ist, war ein großes, alterthümliches, im Viereck gebautes, mit einem inneren Hofraume versehenes Gebäude, mit einer großen Anzahl kleiner Stuben und Gemächer und einem überdeckten nach dem Hofe zu offenen Gange im 2. Stockwerke. Im Eingange standen die in Stein gehauenen Bildnisse der Pfarrer. Davon, daß das Pfarrhaus jemals mit Gräben, steinerner Brücke, Schießscharten etc. versehen gewesen sei, wie Schumann, Lexik, v. Sachs. III. behauptet, findet sich nirgends eine Spur.
1604, den 18. Febr. ging auf der Pfarre ein großes Feuer auf, wodurch die ganze Wohnung mit des Pfarrers Büchern auf 300 fl. geschätzt mit verbrannten.
1681, den 2. October berichtet P. Manicke, ein böser Mensch habe Rentsches Scheune angelegt; dabei seien Ställe und Wohnhaus mit vielen Vorräthen verbrannt; auch der Stall auf der Pfarre sei in Flammen aufgegangen und dabei ihm 21 Stück Vieh umgekommen.
1708, den 10. Mai brannte die Pfarrscheune ab, „sonder Zweifel durch böse Menschen angelegt.“
1801, den 21. Januar wurde die Pfarrscheune von einem Sturmwinde gänzlich eingerissen, auch in selbigem Jahre von Grund aus neu aufgebauet für 379 Thlr. Dazu hat der Gastwirth Käppler allhier 54 Thlr. geschenkt, welche man bei ihm erborgt hatte.
1805 ist die Pfarrpachterwohnung abgetragen und von Grund aus neu aufgeführt worden. Kosten 364 Thlr.
1819 u. 1820 wurde das obenbeschriebene alte Pfarrhaus abgebrochen und das jetzige an seine Stelle gebaut. Kosten ca. 5000 Thlr. So geräumig dasselbe ist, so enthält es nach P. Cubasche’s Versicherung doch noch gegen 10 Pieçen weniger, als das alte.
Unter dem Titel Pleban, sacerdos, rector divinorum officiorum de Godawe etc. werden aus der vorreformatorischen Zeit namentlich angeführt:
Pribizlaus 1216, Johannes 1314,
Dietrich von Godow – bis 1343.
Leuther von Penzig – bis 1343.
Magister Benedikt – bis 1343.
Luther von Hoendorff, (auch Leuther von Hoyndorf oder Hohendorf geschrieben); er verwaltete das hiesige Pfarramt an die 70 Jahre (1366–1434) und erreichte ein Alter von fast 100 Jahren. Aus seiner Amtirungszeit sind mehrere Urkunden vorhanden. So ließ er 1366 seine Rechte als Erb- und Gerichtsherr von seinen sämmtlichen Dotalen vor Notar und Zeugen zu Protokoll anerkennen, die Decempflichtigkeit der einzelnen Güter amtlich feststellen (1377), sowie das Collaturrecht über die Pfarreien zu Neschwitz und Gaußig confirmiren (1383). Am 24. Februar 1426 gab er seinen gerichtsherrlichen Consens dazu, daß sein Pfarrdotal Johannes Zuckel, Schankwirth in Göda auf sein Grundstück einen jährlichen Zins von 1/2 Mark an das Domcapitel St. Petri in Budissin auf Wiederkauf verkaufte.[15] Er stand in großen Ehren beim Bischof als dessen „Official“, ja „Kanzler“ er insbesondere in den Rechnungen des Raths zu Görlitz oft genannt wird. Die Görlitzer lieferten an ihn die Bischofsrente ab, ehrten ihn hoch und suchten wiederholt seinen Rath in kirchlichen Angelegenheiten. Auch das Domstift zu Bautzen hatte ihn unter seine Capitularen aufgenommen. Daß er für die hiesige Kirche den „Pfarrbusch“ ankaufte, ist bereits erwähnt. Und doch mußte er den Schmerz erleben, daß 1415 von der Kirchenversammmlung zu Kostnitz über seine Kirche und Pfarrei die schwerste Kirchenstrafe, das Interdikt, verhängt wurde, (d. h. aller feierliche Gottesdienst war untersagt keine Glocke durfte geläutet, keine Altarkerze angezündet werden, nur Sterbenden wurde das Abendmahl gereicht, die Brautpaare über den Gräbern eingesegnet, die Todten still bestattet, Fleischgenuß und alle Lustbarkeit verboten etc.) Und weshalb? Weil der zum Concil reisende Protonotar des päpstlichen Stuhles, der Probst Petrus Boleste aus Lenczig im Erzbisthume Gnesen, sammt seiner Dienerschaft in der Nähe von Göda von Wegelagerern überfallen und seiner sämmtlichen Effecten und Gelder beraubt worden war. Leuther kam sofort mit einer Beschwerdeschrift beim Concil ein und bat um gründliche Untersuchung. Da erwies sich denn die völlige Unschuld der Gemeinde Göda. Der Straßenräuber, ein gewisser Lutold von Notenhoff aus Schlesien mit einigen Genossen wurde zur Rückgabe des geraubten Gutes gezwungen und den 1. Oct. 1416 angeordnet, daß die kirchlichen Handlungen in Göda wieder aufgenommen werden durften.
Auf ein späteres Gesuch des Pfarrers und der gesammten[16] Kirchfahrt von Göda an die Kirchenversammlung zu Basel ertheilte dieselbe 1437 durch besondere Bulle der Kirche und Gemeinde Göda das Privilegium, daß außer infolge eines Vergehens der ganzen Gemeinde oder der dasigen Herrschaft und Geistlichkeit das Interdikt nicht wieder über sie solle verhängt werden dürfen, und daß, selbst wenn es aus dem angegebenen Grunde habe ausgesprochen werden müssen, doch so bald der oder die Schuldigen aus dem Orte entfernt worden seien, von der Geistlichkeit sofort wieder jede Art Gottesdienst bei offenen Thüren unter dem Geläute der Glocken und mit lauter Stimme öffentlich vor der Kirchgemeinde abgehalten werden dürfe.[17]
Nach Leuther von Hoyndorf finden sich als Pfarrer verzeichnet
Peter Pistoris 1450,
Martin Zachmann 1488,
Johannes Gabelentz 1505 und 1524. Er amtirte zur Zeit des zweiten Kirchenbaues. Unter ihm ward 1521 der Kirche eine neue Procession mit dem Venerabile bestätigt.
Martin Jentsch 1540. Er erkaufte mit seinem Bruder Briccius Jentsch, Pfarrer in Krostwitz, das Vorwerk Hänichen.
Johann (George) Themler, der letzte katholische Geistliche in Göda. (S. pag. 18). Er soll der glaubwürdigen Tradition zufolge das „wunderthätige“ Marienbild, welches bis zur Einführung der Reformation in der Kirche zu Uhyst (1551) stand, nach Göda gebracht und dadurch unserem Orte die Ehre und die Vortheile eines Wallfahrtsortes verschafft haben. Bis zum Jahre 1523 stand dieses Gnadenbild in einer kleinen hölzernen Kapelle an der nördlichen Seite des Taucherwaldes. Wegen allerlei Unsittlichkeit und Räuberei, welche durch den nahen Wald nur zu sehr begünstigt waren, ließ der Rath zu Bautzen mit Genehmigung des Bischofs die Kapelle abbrechen und auf den neuen Kirchhof (Taucherkirchhof) zu Bautzen setzen; das Marienbild aber wurde in die Kirche zu Uhyst übergesiedelt, wohin sich von nun an der Zug der Wallfahrer wendete deren Opferspenden die dasige Kirche noch heute ihr ansehnliches Vermögen mit verdankt. – War das Göda’er Marienbild wirklich das Uhyster, so können die Wallfahrten nach Göda nur 8 Jahre gedauert haben bis zur Einführung der Reformation 1559. Pfarrer Themler verließ Göda und erscheint später als Pfarrer in Krostwitz, wohin er auch das Gnadenbild mitgenommen haben soll; später soll es nach Rosenthal gekommen sein, wohin noch heute jährlich Züge von böhmischen Wallfahrern durch Göda wandern. – Themler starb 1573 in Krostwitz.
Als evangelische Pfarrer, in früherer Zeit zugleich Adjuncten der Superintendentur[18] Bischofswerda für den sogenannten „wendischen Circul“, wozu Wilthen, Beiersdorf, Bischdorf, Spremberg, Steinichswolmsdorf und Neusalza gerechnet wurden, haben hier amtirt:
1) Jakob Finkler, geb. in Budissin, 1550 Caplan in Löbau, darauf 8 Jahre lang Pfarrer zu Melaune, that hier den 2. Febr. 1559 die erste evangelische Predigt und starb 1584 alt 57 Jahr.
2) Martin Lehmann (I.), geb. zu Göda, war erst Pfarrer in Gröditz zog hierher 1585 und starb den 13. December 1588.
3) Wenceslaus Warichius I. (Worjech) aus Gröditz Lus., 1. Adv. 1587 Diac. allhier und den 12. Aug. 1589 Pfarrer, investirt den 16. Oct. Er starb 1618, alt 54 J. –
Ihn kann man den Begründer der wendischen Literatur nennen; von ihm ist das erste wendische Buch im Druck erschienen: „Deutzscher und wendischer Katechismus Lutheri mit Sup. M. Lytichii Vorrede. Budissin 8. Anno 1594.“
4) Wenceslaus Warichius II. von Göda, des vorigen Sohn, den 28. Febr. 1619 investirt; starb um Pfingsten 1633, alt 36 J. 10 Mon.
5) Tobias Prätorius, geb. in Hoyerswerda, war zuerst Pastor in Hohenbucka, dann Mich. 1633 hier, starb „als 43jähr. Pfarr zu Göda“ 1675 den 18. Dec. – (Sein Bild in Stein steht an der Kirchmauer neben dem Haupteingange).
6) Mag. Andreas Manicke, gebürtig aus Mückenberg, war zuerst 10 Jahr Conrector in Pirna, dann Pfarrer in Eschendorf, Mich. 1676 Pfarrer allhier, starb 1696 den 1. Sept. alt 65 J. – Im Druck sind von ihm erschienen 2 Leichenpredigten.
7) Mag. Johann Christoph Lehmann (II.) geb. den 25. Jan. 1658 zu Senftenberg. Er wurde den 2. April 1685 Subdiaconus und den 10. Aug. 1686 Archidiaconus in Senftenberg, sodann allhier den 11. Jan. 1697 Pfarrer und starb den 16. Dec. 1731, alt 74 J. weniger 5 Wochen. – In Otto’s Schriftstellerlexicon wird er genannt „ein sehr fleißiger Mann, der zu den Polygraphen gehörte“. Seine Schriften sind dort unter 14 Nummern aufgeführt. Es sind: fünffache Dispositionen des Katechismus, der Evangelien und Episteln, Leichenreden und andere homiletische Arbeiten, einige 3–4 und mehrmals aufgelegt.
8) Mag. Johann Christoph Lehmann (III.), des Vorgenannten ältester Sohn, geb. zu Senftenberg d. 18. Nov. 1686, 1719 Substitut seines Vaters und Johanni 1732 Pfarrer, gestorben 1750 den 3. Juli.
9) Mag. Christoph Friedrich Lehmann (IV.), des vorigen ältester Sohn, geb. zu Göda den 1. Sept. 1722, seines Vaters Substitut den 24. Febr. 1750 und den 26. Aug. desselben Jahres Pfarrer, starb 1780 den 28. April.
10) Christian Gottlob Schlinzig, geb. zu Neschwitz den 28. Sept. 1734, war zuerst einige Jahre Hauslehrer, 1760 wurde er Pfarrer in Sorno bei Großenhain, den 6. Sept. 1780 Pfarrer in Göda und starb den 27. Juli 1815 ziemlich 81 Jahr alt.
Er hat viel und Vielerlei geschrieben: Otto’s Lexicon verzeichnet über 60 Nummern Predigten, Leichenreden und einzelne Abhandlungen in Zeitschriften über Religion, Musik, Poesie, Geschichte, Alterthümer, Naturerscheinungen etc.
11) Gottfried August Clauß, geb. 1750 im Oct. oder Nov. in Pirna, zuerst Hauslehrer in Hoyerswerda, dann 1777 Substitut des Diac. Kittel allhier, nach dessen am 7. Nov. 1782 erfolgten Tode Diaconus und den 4. p. Tr. 1816 Pfarrer; starb schon am 19. Decbr. desselben Jahres.
12) Mag. Christian August Cubasch, geb. 22. Juli 1769 zu Tzschirna bei Lauban, zuerst Hauslehrer in Wilthen, Lätare 1794 Pfarrer in Uhyst a. T., 1817 im Aug. Pfarrer in Göda, starb den 17. Januar 1835.
Sein einziger Sohn, Carl August, geb. 4. Sept. 1801 in Uhyst, unterstützte ihn die letzten Jahre als „Pfarrvicar“. Nach des Vaters Tode wandte der Sohn sich zur Oeconomie, übernahm die zwei väterlichen Bauergüter in Göda, zu denen er noch ein drittes kaufte und starb allhier den 16. Juli 1849.
13) Johann Carl August Räde, geb. den 10. März 1786 in Cannewitz bei Göda, zuerst Hilfsprediger in Postwitz, 19. Aug. 1811 Substitut u. nach dem Tode seines Seniors (19. Aug. 1813) Pfarrer in Schmölln, im Novbr. 1817 Diaconus und den 22. Mai 1836 Pfarrer in Göda, gestorben 25. Nov. 1858.
Er war Mitglied der Commission, welche 1838 das wendische Gesangbuch vermehrte und hat selbst mehrere Lieder verfaßt.
14) Friedrich Heinrich Immisch, geb. d. 16. Dec. 1819 in Buchwalde bei Baruth, 1846 Bürgerschullehrer in Bautzen, 1851 d. 9. März Pfarrer in Oßling, den 16. Juni 1858 Pfarrer in Göda.
Als Candidat und Bürgerschullehrer: Corrector bei der Herausgabe der symbolischen Bücher in wendischer Sprache, Redacteur der „Sernicžka“, Verfasser der „Lužiska Wustawa“; als Pfarrer: außer Beiträgen für die „Bausteine“ der innern Mission und des „Časopis mačicy serbskeje“ philologischen und historischen Inhalts etc., Verfasser und Herausgeber mehrerer Schriften und Bücher, zum Theil in 2. Aufl., von denen wir hier nur nennen „Vortrag über die Nothwendigkeit, in unserem sächsischen Vaterlande eine rege und geordnete Theilnahme an der innern Mission zu wecken, sowie über die hierbei etwa einzuschlagenden Wege“, in dessen Folge unter seiner Leitung der Dresdener Hauptverein und der Bautzener Provinzialverein für innere Mission gegründet wurden, – den „Domjazy wołtar“ und die „Domjaza klětka“, Epistolske prědowanja zyłeho zyrkwineho lěta. S pschidawkom. 687/8 Bogen in gr. 8.
Das Diaconat wurde, wie schon erwähnt, durch die mit Einführung der Reformation beauftragte Commission errichtet; es trat an die Stelle der Altaristen und früheren Capläne. Das Altaristenhaus, welches damals (1559) zur Diaconatswohnung bestimmt wurde, „ein alt, dachlos, bawfällig Haus, dorin ein klein por stübelein und sonsten zur haushaltung unbequem, enge und gar nicht zugerichtet“, bekam der Pfarrer zur Wohnung, nachdem bei Vererbung der Pfarrgüter (1569) auch der Pfarrhof mit verkauft worden war. Die Baufälligkeit des Hauses machte den Bau einer „neuen Pfarre am Kirchhofe“ nothwendig, welche nun der Pfarrer bis zum Wiederkauf der Pfarrgüter (1589) bewohnte. Nachdem der Pfarrer wieder seinen alten Pfarrhof bezogen hatte, überkam der Diaconus „die neue Pfarre“ sammt dem neuen Garten und den 18 Schfl. Feld bei Seitschen. Außerdem wurde ihm zugetheilt das Feldstück am Döberkitzer Wege, zum Lehen Mariä Magdalenä gehörig und ein Stück hinter dem Pfarrhofe, sowie das Wiesewachs vom „obern Gerinne bis an die Dahrener Grenze sammt dem hintern Teiche und allem Holze und Gestrüppe bis an die Pfarräcker.“ Von den Pfarrdotalen wurden ihm überwiesen 1 Bauer, 4 Gärtner und 2 Häusler sammt Zinsen und Diensten, aber mit Ausschluß der Gerichtsbarkeit, welche dem Pfarrer vorbehalten blieb.
Das jetzige Diaconatwohngebäude ist 1782 mit gleichzeitiger Reparatur sämmtlicher Wirthschaftsgebäude umgebaut worden. Zu Deckung der Baukosten (ca. 1100 Thlr.) wurde eine Sammlung in der Ephorie Bischofswerda veranstaltet, mit einem Ertrage von 14 Thlr. 23 Gr.; eine Sammlung in der Parochie ergab 74 Thlr.; Hand- und Spanndienste wurden unentgeldlich verrichtet und das Fehlende aus der Kirchkasse genommen.
Eine Hauptreparatur erfuhr dieses[WS 3] Haus 1859. Das Schindeldach wurde durch ein Ziegeldach ersetzt, die Giebel wurden gemauert, inwendig vieles umgebaut und das ganze Haus äußerlich abgeputzt. Kosten ca. 500 Thlr.
1) Georg Benser, (schon genannt) 1559 hier angestellt, vorher Diaconus in Stolpen.
2) Matthäus Richter, 1566 genannt.
3) Donat Möller, 1569 genannt, kommt 1579 als Pfarrer zu Großgrabe vor.
4) Ambrosius Schwarz aus Hoyerswerda, war nach einander Schulmeister in Neschwitz, Strahwalde und Krischa, 1570 Diaconus in Kittlitz, sodann als Pfarrer 2 Jahre in Kotitz, 3 Jahre in Krischa, 1 Jahr in Guttau, später wendischer Diaconus in Löbau und 1579 Diaconus in Göda. Starb als Pfarrer in Pohla.
5) Wenceslaus Warichius (Worjech) aus Gröditz, den 1. Advent 1587 Diaconus, den 12. Aug. 1589 Pfarrer in Göda. (S. Pfarrer).
In einigen Druckschriften (wie Heckel, Müller) erscheint nun ein Michael Schwach als Diaconus in Göda, der 1596 als Pfarrer nach Postwitz gezogen und dort nach 66jähriger Amtsthätigkeit 1652 gestorben sei. In der Reihenfolge der Diaconen bleibt aber kein Raum für Schwach; denn gleich nach der Beförderung des obengenannten Warichius zum Pfarramte erscheint im Gödaer Kirchenbuche als Diaconus
6) Andreas Martini von Nedaschitz, churfürstlicher Stipendiat von Wittenberg, vocirt um Johannis 1589, gestorben 59 Jahr alt an der Pest den 25. Juni 1619 (nicht 1610).
7) Hieronymus Friesing, confirmirt den 17. Nov. 1619.
8) Martin Scherz. Laut des Göda’er Sterberegisters ist „1661 den 29. Januar derselbe selig entschlafen als 40jähriger Diaconus zu Göda, da er alt worden 81 Jahr“.
9) Tobias Prätorius, geb. 27. April 1635 in Göda als Sohn des hiesigen Pfarrers gleiches Namens, um 1656 Substitut des Diaconus. 1661 Diaconus in Göda, gestorben d. 17. Oct. 1707.
Er hatte nacheinander drei Substituten:
a. 1693 seinen Sohn Andreas, welcher aber schon den 27. Dec. desselben Jahres starb.
b. 1698 seinen Neffen Sebastian Gottfried Prätorius (Sohn des Pfarrers zu Wilthen), welcher den 2. Mai 1704 als Pfarrer nach Lohsa zog und 1722 starb.
c. 1704 den nachgenannten.
10) Matthäus Caspari von Demitz, geb. 23. Feb. 1676, Diaconus in Göda 1708, gest. d. 12. Octbr. 1735.
Von ihm ist eine Leichenpredigt im Druck erschienen auf Eleonore v. Haugwitz aus Dechern. 1711.
11) Christian Gottlob Schmidt, geb. 1703 in Hochkirch, 1736 Quasimod. Diaconus in Göda, 1744 Pastor in Oßling, gestorben daselbst im März 1778.
12) Johann Gottlieb Kittel, geb. 25. August 1709 in Kotitz, 1744 d. 26. Aug. Diaconus in Göda, 1780 im Nov. emeritirt, 1762 d. 10. Nov. gest.
13) Gottfried August Clauß. (S. Pfarrer.)
14) Friedrich Fidejustus Schlinzig, geb. 11. Mai 1767 zu Sorno, versahe 6 Jahre lang den Hausgottesdienst in Großwelka, war dann einige Jahre Hauslehrer, wurde 1802 seinem Vater, Pfarrer in Göda, substituirt; 1816 als Diaconus angestellt, starb den 21. Decbr. desselben Jahres (2 Tage nach dem Pfarrer Clauß).
Im Druck erschien 1793 eine Leichenrede von ihm.
15) Johann Carl August Räde. (S. Pfarrer.)
16) Georg Voigt, geb. 29. Dec. 1807 in Rackel bei Gröditz, ordinirt und istallirt als Diaconus in Göda 1836 den 11. Decbr.
Sie verdankt ihren Ursprung der Reformationskommission, welche 1559 den lutherischen Gottesdienst hier einführte, und war ursprünglich eine Art Progymnasium, laut der Visitationsberichte von 1580, 1589 und 1617, worin es heißt:
„Die Schull zur Goede soll allso bestellet seyn, daß Windische Knaben Deutzsch vnd Lateinisch, auch die principia grammatices darinen lernen, auf daß man Windische Knaben erziehe, die man in Fürstenschulen befördern könne, wie der Churfürst zu Sachsen, unser gnedigster Herr verordnet.“
Der Stundenplan von 1580 lautet:
„Der Schulmeister hält mit den Schülern Vormittage 3 und Nachmittage wieder 3 Stunden.
die 1. Stunde repetirt er mit den Declinanten das Latein,
die 2. Stunde verhöret er die anderen Knaben, so da buchstabiren vnd lesen lernen,
die 3. Stunde lieset er das Newe Compendium.
die 1. Stunde vbet er musicam mitt den knaben.
die 2. Stunde verhöret er die a-be-ce-darios vnd legentes,
die 3. Stunde lieset er Catonem vnd giebet den Knaben das Latein aus den Sententiis Salomonis.
Die Mittwoche vnd Sonnabend treibet er den Catechismum Lutheri lateinisch vnd deutzsch.“
Die Schülerzahl war gering, noch 1731 blos 21. Mit dem Amtsantritte des Lehrers Sommer im genannten Jahre stieg sie jedoch auf 80 und die Schule erscheint von dieser Zeit an als eigentliche Volksschule.
Das erste Schulhaus war ein ehemaliges Altaristenhaus. 1572 wurde für 74 fl. ein neues Schulhaus erbaut, welches aber 1580 mit der Kirche zugleich abbrannte und durch einen zweiten Neubau ersetzt werden mußte. Ob dieses Haus nun bis 1733 gestanden hat, ist nirgends verzeichnet; aber im genannten Jahre machte sich ein abermaliger Neubau nöthig, da das alte Häuschen – 15 Ellen lang und 6 Ellen tief – ohne Lebensgefahr für Lehrer und Schüler nicht länger zu benutzen war. Unter Leitung des Herrn Nicolaus König auf Pietschwitz, welcher sich des Schulbaues mit großer Wärme annahm und sich selbst erbot, Materialien von seinem abgebrannten Schlosse zu Pietschwitz dazu zu liefern, wurde derselbe zu Pfingsten 1734 beendet. Der Bauanschlag ist auf 311 Thlr. berechnet. Es ist dies das jetzt als Scheune benutzte Gebäude.
Das jetzige Schulhaus ist 1842 erbaut und den 31. Oct. d. J. eingeweiht worden. (Accordsumme 2300 Thlr.)
Anstatt der 15 Scheffel Feld, welche 1569 beim Verkauf der Pfarrgüter zum Schullehn gehörten, wurden nach dem Wiederkauf derselben 1589 nur 6 Scheffel von den Diaconatsfeldern zur Schule geschlagen und von diesen 1820 wieder ein ziemlicher Streifen zum Chausseebau verwendet. Außer dem Felde gehört noch eine Wiese von ca. 3 Scheffeln zum Schullehn.
Der Schulbezirk Göda umfaßt seit dem 21. November 1871 die Dörfer: Göda, Buscheritz, Birkau, Dahren, Döberkitz, Döbischke, Großseitschen, Kleinpraga, Semmichau und Neubloaschitz.
Die durchschnittliche Schülerzahl ist 180.
Als Lehrer und Kirchendiener (Schulmeister) sind zu nennen:
1) Martin Rederius 1562.
2) Peter Crenz (Crentius), geb. in Göda, wurde 1569 in Wittenberg zum Pfarramte zu Wilthen ordinirt,
3) Jakobus Stumpff von Hoyerswerda, 1580.
4) Bartholomäus Steichen von Wittichenau, „gewesener Schulmeister zu Porschwitz“, 1589.
5) Gregorius Guteborn von Senftenberg, nach Göda berufen Mich. 1592; vorher Custos und Organist zu Kmehlen.
6) Gregorius Stamm, ging 1606 nach Schluckenau.
7) Martin Scherz, Sohn des Stadtschreibers zu Drebkau, ein Studiosus, vocirt um Luciä 1606.
8) Adam Scherz, wahrscheinlich auch aus Drebkau, in Göda im März 1621 angezogen.
9) Georg Textor, 1625 und 1629 genannt.
10) Adam Scherz 1630.
11) Hans Beyer, als Schulmeister und Tischler genannt 1634.
12) Christian Naumann, confirm. 17. October 1638.
13) Martin Scherz, genannt zuerst 1644; er wurde emeritirt 1677 und starb im Oct. 1681.
14) Heinrich Frauenlob, Sohn des Schulmeisters F. zu Schönfeld, 1677 um Weihnachten Substitut Scherze’s. Als er 76 Jahre alt und 54 Jahr im Amte war und nachdem er sich gegen 1 Jahr durch Joh. Christ. Richter hatte vertreten lassen, wurde er emeritirt und starb den 12. August 1732.
15) Gregorius Sommer, als Substitut des Vorigen cons. den 14. September 1731. Er war vorher Schulmeister in Uhyst a. T. und nach Frauenlobs Tode dessen Nachfolger: er starb den 5. Oct. 1760.
16) Johann Georg Michalk, angeblich aus Sohra bei Wilthen, 1753 Schulmeister in Krischa und 1760 in Göda. 1808 wurde er emeritirt, starb 1811 den 4. August in Bautzen, alt 82 J. 14 W. und wurde den 7. Aug. nach Göda begraben.
17) Johann Gottlob Kauly, geb. 1771 in Rachlau bei Bautzen, 8 Jahre lang Schüler des Gymnasii zu Bautzen, dann Präfect des Singechors in Löbau, später deutscher Schulmeister in Bautzen, dann 9 Jahr lang Schulmeister in Guttau, nach Göda als Subtitut vocirt den 28. Juli 1808 und nach Michalks Tode 1811 dessen Nachfolger. Er starb den 11. März 1820.
18) Carl Christoff Schmidt, geb. den 18. Nov. 1784 in Nostitz bei Löbau, von 1799–1807 Schüler des Lycei zu Löbau, zu Joh. 1807 Schulmeister in Oßling, 1820 Mich. zu Göda, emer. Ostern 1852, gestorben 8. Februar 1865.
19) Peter Lischke, geb. 31. August 1820 in Rasche bei Postwitz, Joh. 1841 Vicar und bald darauf Hilfslehrer in Neschwitz, 8. Dcb. 1841 Lehrer in Luga, 30. Nov. 1844 in Oberwilthen und 13. April 1852 in Göda.
Als Hilfslehrer in Göda haben fungirt (die ersten vier von den nachgenannten als Privatgehilfen des Lehrers Schmidt):
1) Jacob Burgmann, geb. 19. Dec. 1803 in Oßling, von Ostern bis Mich. 1824 in Göda, dann bis Mich. 1828 Lehrervicar in Königswartha, 24. Dec. 1828 wieder in Göda, Ostern 1830 Lehrer in Weißkeissel, 1831 in Großradisch.
2) August Ferdinand Böttcher, geb. 1812 in Leichnam um 1830 in Göda, † 1856 als Lehrer in Boxdorf.
3) August Wilhelm Tietze, geb. 1. Juli 1815 in Gaußig, Ost. 1837 in Göda, 3. Dec. 1838 Lehrer in Dretschen.
4) Heinrich Adolph Moritz Schmidt, geb. 15. Juli 1813[WS 4] in Oßling, 1834–1836 Privatgehilfe bei seinem Vater in Göda, von 1836–1841 von der Behörde angestellter Hilfslehrer mit Schullocal und Wohnung im Pfarrhause, v. Ostern 1841 bis 1852 Lehrer in Siebitz. Vom Lehramt abgetreten starb er als Einwohner in Göda 22. März 1864.
5) Michael Rostok, geb. 17. April 1821 in Ebendörfel bei Postwitz, Ost. 1841 in Göda, August 1844 Lehrer in Dretschen.
6) Michael Brühl, geb. 24. September 1816 in Rothnaußlitz, 9. August 1844 in Göda.
Ostern 1852 wurde die Hilfslehrerstelle zu einer zweiten ständigen Lehrerstelle erhoben. Als Lehrer an derselben fungirte
1) der obengenannte M. Brühl bis zu seiner Versetzung als Lehrer in Weifa zu Weihnachten 1852.
2) Carl August Kaiser, geb. 1. Decbr. 1830 in Gröditz, Ostern 1852 Hilfslehrer in Schönau bei Bernstadt. Ostern 1853 Lehrer in Opitz bei Milkel, 7. Juni 1854 in Göda.
Eine churfürstliche Visitationskommission, welche 1704 zur Abstellung unterschiedlicher kirchlicher Mißstände nach Göda abgeordnet war, legte u. A. auch die Klage vor, daß Junge und Alte wegen des weiten Weges nach Göda weder zur Schule noch Katechismuslehre gehalten werden können und darum ohne einige Information aufwachsen und aus Mangel solcher Lehre die größten und gröbsten Sünden und Laster vor dergleichen nicht achten.“ Ihrer Instruction gemäß, hatte die Commission anzuordnen, daß die Geistlichen zu Göda, zu gewisser Zeit von Dorffe zu Dorffe ziehen und Alte und Junge examiniren und[WS 5] in denen fundamentis pietatis und Catechismo unterweisen sollen.“ Auch sollten sie an etlichen passenden Orten „gewisse Kinderlehrer verordnen, welche die Jugend in der christlichen Lehre und[WS 6] Zucht wohl informiren und also nachmals das Examen von denen Geistlichen mit besserem Nutzen geschehen und der großen Ignoranz und Unwissenheit der Eingepfarrten abgeholfen werden möge.“
Als dergleichen Kinderlehrer, auch Schulhalter und Katecheten genannt, kommen nun vor: Ludwig Gerhard Trübe 1711 in Cannewitz, 1716 und 1729 in Nedaschitz, 1726 in Leutwitz, 1733 in Oberförstchen, 1735 wieder in Nedaschitz; Gottfried Frauenlob 1732 in Pietzschwitz, Gottlob Frauenlob 1740 in Prischwitz. Andreas Buder 1743 in Spittwitz; ferner in Rothnauslitz 1731 Anders, 1766 George Harsten, 1801 Andr. Richter, 1814–1835 Michael Stephan; in Seitschen und Leutwitz um 1820 Joh. Larraß; in Bolbritz außer den weiter unten genannten v. 1774–1793 Andreas Kmoch und nach ihm sein Sohn Gottfried K.
Nach dem Erscheinen des Volksschulgesetzes von 1835 wurde auch das Schulwesen der Parochie Göda diesem Gesetze gemäß organisirt und zur Erwerbung resp. zum Bau neuer Schulhäuser geschritten. Als älteste Schule nach der Gödaer ist zu nennen:
Hier hat mindestens von 1756 an eine Schule bestanden. 1753 hatte die Gräfin von Gersdorf auf Bolbritz etc. wegen langer treuer Dienste ihrem Verwalter Schenk und dem Kammerdiener Echtel jedem einen Bauplatz mit 6 Scheffel Feld und 1 Stück Gehölz geschenkt. Schenk erbaute sein Haus am Gödaer Wege und nahm seinen Schwager Hobrak als Schulhalter mit ein, gerieth jedoch später mit der Gräfin in Zwiespalt und kündigte seinen Dienst. Darauf entsetzte die Gräfin auch den Schulhalter seines Dienstes und nahm einen Studiosum, Joh. Christ. Wauer, an seine Stelle. Diesen wollte nun Schenk nicht in seinem Hause dulden und darüber entstand ein langer Streit, welcher mit der Verlegung der Schule in das östlich daneben erbaute (wohl Echtelsche) Haus geendet zu haben scheint. (Actenschluß fehlt.)
Dieses Haus nun, welches samt dem Schenk’schen 1794 wieder „herrschaftlich“ genannt wird, verkaufte im Jahre 1834 Rudolph von König auf Bolbritz mit Vorbehalt des Kellers der Parochie Göda für 475 Thlr. und diese richtete es nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schulhause ein.
Zum Schulbezirke wurden geschlagen die Dörfer: Bolbritz, Jannewitz, Bloaschitz, Neubloaschitz (Ostern 1868 nach Göda ausgeschult) Salzenforst, Ober- und Niederuhna, Löschau, Prischwitz, Muschelwitz und Sollschwitz. Schülerzahl circa 130.
Die oben genannte Gräfin von Gersdorf legirte in ihrem am 30. September 1789 errichteten Testamente „600 Thlr. dergestallt, daß solche auf dem Rittergute Bolbritz als ein á 5 Prozent zinsbares Capital stehen bleiben, die Zinsen davon an 30 Thlr. zur Unterhaltung eines Schulhalters in Bolbritz angewendet und als ein Salarium an selbigen ausgezahlt werden sollen.“ Durch Entscheidung der Kreisdirection v. J. 1868 wurden diese Zinsen der Schulkasse überwiesen, während sie früher nur den ehemaligen ansässigen Bolbritzer Unterthanen zu Gute gingen.
1) Gottfried Kmoch, von 1793 Schulhalter, 1835 zum ständigen Lehrer bestätigt, starb den 16. Nov. 1842.
2) August Wilhelm Tietze, (s. Hilfslehrer zu Göda sub 3), den 15. Mai 1843 Lehrer in Bolbritz. Mich. 1871 legte er seine Stelle nieder, zog zunächst nach Dresden und wanderte d. 4. Aug. 1872 nach Amerika aus.
3) Johann August Kubitz, geb. den 27. Juni 1845 in Buchwalde, Ost. 1868 Vicar, später Hilfslehrer und 1870 ständiger Lehrer in Postwitz, den 9. Januar 1872 in Bolbritz.
Das Schulhaus wurde 1835 erbaut und den 3. Januar 1836 bezogen.
Eingeschult: Spittwitz, Neuspittwitz, Schwarzwasser, Skala, Leutwitz, Potschapplitz, Rothnaußlitz, Carlsdorf, Vogelgesang, Wölkau.
Schülerzahl ca. 170.
1) Andreas Ritscher, geb. im Juni 1811 in Göda, 1833 Lehrer in Puschwitz 3/4 Jahr lang, dann in Rachlau und vom 3. Januar 1836 in Cannewitz, starb den 8. Decbr. 1841.
2) Andreas Wujanz, geb. den 29. April 1814 in Kittlitz, Mich. 1835 Hilfslehrer und den 5. Octbr. 1837 ständiger 2. Lehrer in Postwitz, den 19. Juni 1842 in Cannewitz.
Sie wurde 1840 begründet und das neuerbaute Schulhaus Ostern 1841 bezogen.
Eingeschult sind: Preßke, Ober- und Kleinförstchen, Kleinseitschen.
Schülerzahl ca. 95.
1) Heinrich Adolph Moritz Schmidt, Hilfslehrer in Göda sub 4.
2) Carl August Helm, geb. den 18. April 1829 auf der Seidau, 1850 Hauslehrer in Unwürde, den 9. Juli 1852 in Siebitz.
Erbaut 1871 und den 21. Nov. d. J. eröffnet. Eingeschult sind: Dobranitz, Nedaschitz, Pietschwitz und Zischkowitz. Schülerzahl ca. 70.
1) Johann Ruhner, geb. 5. Septbr. 1848 in Baruth, 1870 Hilfslehrer in Crostau, 1871 desgl. in Klix, 21. November 1871 Lehrer in Coblenz.
2) Johann August Käßler, geb. 19. Dec. 1847 in See bei Niesky, 26. März 1868 Lehrer in Kringelsdorf bei Klitten, 3. Mai 1871 in Wolfersdorf (Kreis Sprottau), 22. Febr. 1873 in Bröthen bei Hoyerswerda, 31. Januar 1876 in Coblenz.
Daß das erste wendische Buch (Luth. Katech.) von Göda ausging, dessen ist bereits gedacht worden (s. P. Warichius pg. 34.); aber auch das erste wendische Neue Testament, sowie die erste wendische Postille wurden dem Wendenvolke durch Sühne der Gödaer Parochie dargeboten.
Die Größe der geistigen Wohlthat, welche den Wenden durch Darbietung des göttlichen Wortes in ihrer Muttersprache erwiesen wurde, läßt sich nur dann ermessen, wenn man erwägt, daß zu damaliger Zeit die wenigsten Wanden des Deutschen so mächtig waren, daß sie von Luthers deutscher Bibel oder anderen Schriften hätten Gebrauch machen können.
Der Mann nun, welcher die Wenden mit dem Neuen Testamente in ihrer Sprache beschenkte, war
Er war geb. 2. Febr. 1628 in Pietzschwitz bei Göda, woselbst sein Vater, Michael Frenzel, herrschaftlicher Schösser (Verwalter) war. Nachdem er 1641 und 1642 das Gymnasium zu Budissin und bis 1649 die Fürstenschule zu Meißen besucht hatte, ging er auf die Universität Leipzig, wurde dann 1651 Pfarrer zu Kosel und 1663 Pfarrer in Postwitz.
Vom Neuen Testament gab er heraus
zuerst: „der Evangelist Matthäus und Marcus ins Wendische übersetzt: Bud. 1670 4;“
sodann: „Apostolischer Catechismus, oder die in die oberlausitz-wendische Sprache übersetzten Episteln St. Pauli an die Römer und Galater; Bud. 1693. 8;“
endlich: „das Neue Testament in die oberlausitz-wendische Sprache übersetzt. Zittau 1706, gr. 8.“
Diese Uebersetzung ward damals auf Kosten der Frau Landvoigtin von Gersdorf, geb. Freifrau von Friesen gedruckt und in jede wendische Kirche ein Exemplar geschenkt. Zwanzig Jahre hatte Frenzel daran gearbeitet und wie mit dem Grundtexte, so mit der polnischen und böhmischen Uebersetzung gegen einander gehalten, auch auf Befehl des Churfürsten Johann George II. von einigen der wendischen und Grundsprachen kundigen Gelehrten censiren lassen. Weil er aber wegen Blödigkeit des Gesichts die Handschrift vor dem Drucke nicht nochmals durchsehen konnte, so überließ er solches seinem ältesten Sohne, M. Abraham Frenzel, Pfarrer zu Schönau, und hatte noch in seinem Sterbejahre die Freude, das ganze Neue Testament wendisch im Drucke zu sehen.
Er hatte auch Antheil an der Uebersetzung des Psalters, Budissin 1703, gab die Kosten zur Anschaffung der nöthigen wendischen Lettern zum Druck des Evang. Matth. u. Marcus, verfaßte außer dem N. T. noch einige andre Schriften un8 starb 1706 den 29. Juni. (S. Otto’s Schriftstellerlex. 359).
Der Uebersetzer der ersten wendischen Postille war
geb. in Wölkau, Par. Göda, den 18. Febr. 1679 als Sohn des Erb- und Lehnrichters George D. daselbst. Er studirte in Wittenberg, wurde 1726 Pfarrer in Räschen unter Großenhain, 1734 Archidiaconus in Senftenberg, 1742 Pfarrer in Lauta bei Großenhain, starb im Februar 1753.
Auf Anordnung der Oberlausitzer Stände übersetzte er (als Candidat): M. Langhanß Kinderpostille in die wendische Sprache. Budissin 1718; außerdem auch noch Grünewalds Katechismus, das Buch Jesus Sirach, die Geschichte vom Drachen zu Babel und das Gebet Asariä (Otto’s Lex. 271).
Zum Schlusse möge noch die Biographie eines einfachen Landmannes aus Göda hier ein Plätzchen finden, der seiner Zeit als Sprachgenie weit und breit genannt und gerühmt wurde. Sein Name ist
Er war zuletzt Churfürstl. Sächs. Straßenmeister in Göda. Geboren war er in Gnaschwitz bei Bautzen den 3. Nov. 1699 als Sohn eines dasigen armen Landmannes Matthäus G. Nachdem er in der Dorfschule seines Geburtsortes ziemlich deutsch lesen und schreiben gelernt hatte, beschäftigte ihn der Schulmeister damit, daß er ihn lateinische Vocabeln und nach dem Donat decliniren und conjugiren lehrte, welches den ersten Grund zur Liebe für fremde Sprachen bei ihm legte. Weil aber, da er auch das Rechnen lernen wollte, nun seine Eltern wöchentlich 1 Groschen Schulgeld zahlen sollten, so sahen sie es zwar so ein Jahr mit an, nahmen ihn aber aus Armuth, wie wohl ungern, aus der Schule, nachdem er es innerhalb 4 Schuljahren zu einer hinlänglichen Kenntniß des deutschen Katechismus, Lesens und Schreibens, wie auch des Declinirens, Conjugirens und einer Menge lateinischer Vocabeln gebracht hatte. Nun brauchten ihn seine Eltern zu mancherlei häuslichen Geschäften, besonders zum Viehhüten, wobei er seine in der Schule erlangten Kenntnisse bei gefundener Muße zu vermehren suchte.
Im Jahre 1713 kam er durch einen glücklichen Zufall nach Bernstadt und diente daselbst ein Jahr lang bei dem Licent. C. G. Alberti, ausübenden Arzte, als Famulus wo er Gelegenheit fand, sich in der deutschen Rechtschreibung und in der lateinischen Sprache fester zu setzen, zu welchem Zwecke er sich ein deutsch-lateinisches Wörterbuch und die Biblia vulgata Mainz 1609. 4. kaufte. Weil ihm aber oft hebräische und griechische Wörter in Schriften vorkamen, auch zuweilen auf Kanzeln des Grundtextes Erwähnung geschahe, so ward er begierig, auch diese Sprachen zu lernen.
Hierzu machte er in seinem 24. Jahre den Anfang, indem er sich aus einem alten Büchlein – wie er es nannte – das hebräische und aus einem andern das griechische Alphabet abschrieb. Bald darauf schaffte er sich das griechische neue Testament mit der lateinischen Uebersetzung Erasmi Roterod. an. Dieses nahm er fleißig mit in die Kirche und schlug sorgfältig nach, wenn der oder jener Spruch ausführlich erklärt ward, auch führte er solches bei sich herum, um bei Gelegenheit darin zu lesen und darüber nachzudenken, zu welchem letzteren Zwecke er auch im 32. Jahre seines Alters 10 Thaler auf des Olearius Bibel in 5 Bänden, in Folio, verwandte.
Um diese Zeit bekam er die böhmische Bibel, gleichfalls in Folio, und da er daraus sahe, wie nahe die böhmische mit der wendischen Sprache verwandt ist, so machte er sich auch darüber und erlernte sie in kurzer Zeit. In einer Bücherversteigerung zu Budissin erstand er sich Frischens französisch-deutsches Wörterbuch, damit er wenigstens die ihm unbekannten französischen Wörter, die in Schriften vorkamen, verstehen lernte. Weil er noch nicht französisch lesen konnte, so war ihm darin J. J. Böhmer, wendischer Prediger zu Postwitz, behülflich, der ihm nicht nur einigen Unterricht darinnen ertheilte, sondern auch des Nathan. Duez französischer Sprachlehre schenkte, bis er sich des Pepliers Grammaire und den französischen Langen nebst des Martin französ. Bibel anschaffte, warauf er sich mit vielem Ernste auf diese Sprache legte.
In seinem 44. Jahre verhalf ihm der Superint. M. Kloz in Bischofswerda zu Opitzes hebräischer Bibel, wofür er 4 Thaler terminweise bezahlte, indem er wöchentlich 1 Groschen bei Seite legte, damit er den Aufwand in seiner kleinen Wirthschaft nicht zu sehr gewahr werden möchte. Da er bereits mit einer hebräischen Grammatik und einem Wörterbuche versehen war, so machte er auch in dieser Sprache ziemliche Fortschritte, wobei ihm die im Lande herum handelnden Juden, wenn sie bei ihm die Niederlage machten oder Sabbath hielten, behilflich waren, auch ihm in der rabbinischen und jüdisch-deutschen Schreibart Unterricht gaben.
Im 48. Jahre seines Alters fing er das Italienische an, kaufte sich zu dem Ende die Bibel da Mattia d’Erberg. Fol. Nürnb. 1712 für 5 Thaler, und weil darinnen 6 Bogen fehlten, so verdroß ihn die Mühe nicht, sich solche sauber und richtig abzuschreiben, nachdem ihm von dem Rector M. Schüttgen ein vollständiges Exemplar von Dresden zugeschickt worden.
Endlich in seinem 50. Lebensjahre und ff. lernte er das Englische, Spanische, Dänische, Polnische, Russische, Arabische, Türkische, Syrische, Holländische etc., in welchen Sprachen er zum Theil Bibeln oder doch wenigstens andere kleine Bücher besaß und darinnen unermüdet zu studiren fortfuhr, so daß er auf 38 Sprachen mehrentheils verstand, auf 10 aber fertig reden und schreiben konnte.
Um das Gelernte nicht zu vergessen, sondern darinnen immer fester zu werden, las er, wenn er mit den Seinigen aufgestanden war, erstlich ein Kapitel aus der Bibel im Grundtexte, hernach aber dasselbe in der wendischen, deutschen, griechischen, lateinischen, französischen, italienischen, englischen, böhmischen, polnischen und holländischen Uebersetzung, woraus zu schließen, daß die Triebfeder zur Erlernung so vieler Sprachen bei ihm die Liebe zu Gottes Worte gewesen ist. Uebrigens läßt sich hieraus vermuthen, daß sich seine Sprachen nicht so wohl auf das Ganze der gelernten Sprachen, als vielmehr auf die Bibelsprache erstrecket, da er außer der Bibel wohl wenig Schriften in denselben Sprachen mag besessen haben, auch ihm seine wirthschaftlichen Beschäftigungen kaum werden erlaubt haben, sich viel mit dem Lesen vieler anderer Bücher abzugeben, da er seinen Unterhalt bis an sein Ende, welches am 9. Febr. 1767 erfolgte, mit Feld- und Handarbeit erwerben mußte.
Er hatte die Gewohnheit, das Vaterunser und andere biblische Sprüche in verschiedenen Sprachen abzuschreiben, und solche Abschriften an seine Gönner und durchreisende Fremde zu vertheilen und dafür ein Geschenk anzunehmen. Sonst war er ein frommer, stiller und christlicher Mann.
Auch seine Tochter, Anna Maria, geb. in Göda den 19. Juli 1730, hatte von ihrem Vater verschiedene Sprachen gelernt, unter denen ihr die französische und italienische am geläufigsten waren. Sie starb als Gattin des Musikanten Andreas Petzschke in Göda den 4. Septbr. 1794. (S. Otto’s Schriftstellerlex. S. 427.)
Demnach Sr. Churf. Durchlaucht zu Sachsen der Zeit wohlbestellter Amtmann zu Stolpen, Herr N. N. vor nöthig befunden, so wohl wegen verschiedener auf denen Amtsdorfschaften Wendischer Pflege bis anhero eingerissener Mißbräuche und Unordnungen als auch alten Gebrauch und Herkommens nach in Gemäßheit der Churf. Sächs. Proceß-Ordnung das gewöhnliche Echegedinge zu halten, hierzu heutigen und folgende Tage anberaumen lassen und zu Beybehaltung aller guter Ordnung von wohlbemeldeten Herrn Amtmann N. N. ich zu Heegung desselben anjetzo bestätiget worden, So frage ich ihn, den ersten Schöppen auf der Bank, ob es an der Zeit und Stunde sey, daß Sr. Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen und des Amts Stolpen Echegedinge im hiesigen Landgerichte geheeget werden solle?
Es ist allerdings an der Zeit und Stunde, daß Sr. Churf. Durchl. zu Sachsen unseres gnädigsten Herrn und des Amts Stolpen Echegedinge öffentlich geheeget werde.
Nachdem es nun also an der Zeit und Stunde, das gewöhnliche Echegedinge zu heegen, so frage ich ihn, den andern Schöppen auf dieser offenen Bank, wie dasselbe von mir geheeget werden solle?
Er soll gebieten Recht und verbieten Unrecht, auch daß niemand an diesen geheegten Gerichts-Tisch trete, er thue es denn mit Gunst und besonderer Erlaubniß.
Nun so heege ich denn das Echegedinge im Namen Gottes und von wegen Sr. Churf. Durchlaucht zu Sachsen, unseres gnädigsten Herrn, und im Namen des Herrn Amtmanns N. N., ich heege es mit Urthel und Recht zum ersten mahle, ich heege es mit Urthel und Recht zum andern mahle, ich heege es mit Urthel und Recht zum dritten mahle, ich heege es denen Reichen sowohl, als denen Armen, denen Einheimischen sowohl, als denen Fremden, ich gebiete Recht und verbiete Unrecht, auch daß niemand von dieser geheegten Gerichtsbank trete, er thue es denn mit Gunst und gebührender Bescheidenheit, es soll einem jeden nach Billigkeit zu seinem Rechte verholfen werden.
Ich frage also ihn, den dritten Schöppen auf der Bank, ob sothanes Echegedinge von uns zu Recht geheeget worden?
Es ist dasselbe allerdings dem alten Herkommen gemäß zu Recht geheeget worden.
Daferne nun jemand vorhanden, der etwas vorzubringen hätte, der trete herzu, es soll derselbe mit seiner Nothdurft gehöret werden.
Daferne noch jemand vorhanden, welcher vor dieser geheegten Gerichtsbank etwas vorzubringen hätte, der trete herzu mit gebührender Bescheidenheit, es soll einem jeden zu Recht und Billigkeit verholfen werden.
Nach dem durch den Amtsfrohn erfolgten
Aufruf fahre ich, der Dingerichter, fort.
Dieweil sich niemand gemeldet, welcher etwas weiter vorzubringen hätte, so will nunmehro der Churf. Sachs. wohlbestallte Amtmann zu Stolpen, Herr N. N. das Echegedinge wiederum aufheben lassen.
Ich frage demnach ihn, den vierten Schöppen auf dieser Gerichtsbank ob es an der Zeit und Stunde sey, daß das Echegedinge wiederum aufgehoben werden könne?
Weilen das Echegedinge zur Genüge geheeget, auch wiederum ausgeruffen worden, hingegen vor demselben sich weiter niemand gemeldet; So ist es allerdings an der Zeit und Stunde, daß solches hinwiederum aufgehoben werde.
So will ich denn im Namen Gottes das Echegedinge heirmit wiederum aufgehoben und einem jeden Glück und Segen angewünschet haben.
S. | 9. | Z. 26 Budissin st. Bautzen, und so auch S. 17. Z. 18. |
– | 10 | – 9 Pobian = Pobran. |
– | 14 | – 10 Heckel st. Herckel. |
– | 19 | – 15 allein = aller. |
– | 19 | – 45 haramonisches st. harmonisches. |
– | 21 | – 2 die statt der. |
– | 30 | – 22 nach st. noch. |
– | 33 | – 4[WS 7] gesammten st. gesammte. |
– | 34 | – 14 Superintendentur st. Superintendur. |
- ↑ Berichtigungen S. 52: Budissin st. Bautzen.
- ↑ Berichtigungen S. 52: Pobian = Pobran.
- ↑ In der Urkunde vom 26. Mai 1311. (Cod. Dip. Sax. Reg. Urkundenbuch des Hochstift Meißen I. S. 276) wird unter den 14 Obedienzen des Bisthums Meißen, Gnaschwitz mit einigen Dörfern (villa Gnaschwiez cum aliis villis) aber keines der später als wendische Obedienz bekannten Dörfer Coblenz, Cannewitz und Dobranitz genannt. Dieselben gehörten jedoch wahrscheinlich damals schon zu der Obedienz, deren Hauptort Gnaschwitz war.
- ↑ Im alten deutschen Recht galt der Grundsatz: Hand und Haut und Haar konnte durch eine Geldbuße gelöst werden; der Hals nur durch einen Sühnevertrag mit dem Verletzten.
- ↑ Neben dem Dingstuhle zu Göda gab es ein besonderes wendisches Landgericht in Budissin, welches in dem Schlosse daselbst abgehalten wurde und bei welchem die Funktionen des Landrichters und der Schöppen Wenden aus Göda und der Umgegend versahen. Im 16. Jahrhundert hatte dieses Landrichteramt der „alte“ Bobus von Göda inne. Er wurde mit dem Schöppen Hieronymus Fleischer zur Auskunftsertheilung über dieses Gericht nach Budissin vor die Verordneten von Stadt und Land und den Hauptmann erfordert und aus ihren Angaben läßt sich Folgendes mittheilen. Zum Richter des wendischen Landgerichtes in Budissin war Bobus von Göda durch den Canzler des landvoigteilichen Amtes in Budissin, nicht etwa wegen seines Grundbesitzes bestellt worden. Den Land-Richter dieses Gerichtes hatte das Amt nach seinem Gefallen zu wählen Die Schöppen waren dagegen zu ihrer Funktion durch den Besitz ihrer Güter berufen. Sie waren, obwohl Einzelne schon eines ihrer besten Rosse dafür[12] hatten geben wollen, von diesem Amte nicht freigelassen worden. Die Schöppen waren damals ein gewisser Zschiesche von Dobranitz unter der wendischen Obedienz, der andere Andreas Sauer aus Prischwitz. Richter und Schöppen erhielten keine Besoldung, sondern nur eine Mahlzeit und nach vollendetem Geding, eine Kanne Bier und zwei Brote. Zu Sommers-Zeit wurde dieses Landgericht gewöhnlich nach Mittag unter dem Thore des Schlosses „ober dem langen Tische“, im Winter aber in der alten Canzley gehalten; jedoch wurden alle Zeit „in stehendem Geding“ die Schloßthore offen gehalten. Wenn der Landrichter Bobus das Landgericht, wie gebräuchlich eröffnet hat, ist er von der Bank aufgestanden, hat einen Schöppen seine Stelle einnehmen lassen und die Klagen in wendischer Sprache, in welcher diese Gerichtshändel geführt worden sind, vorgebracht. Blieb ein Theil ungehorsamer Weise aus, so wurde er am nächsten Geding nicht gehört, wenn er nicht 14 Silbernegroschen „vor Recht und Buße“ zuvor gezahlt hatte. Sowohl bürgerliche, als peinliche Händel wurden vor dieses wendische Landgericht gezogen. Wurde der dritten Ladung nicht Folge geleistet, so erfolgte die Achts-Erklärung gegen die betreffende Person auf der Schlossbrücke zu Budissin durch den Frohnboten, welcher folgende vom Landrichter ihm vorgesagten Worte ausrief: „Ich Landrichter, thue im Königlichem Amte zu Budissin in die Acht N. N. mit Hand und Munde, nehme ihm alles Recht und gebe ihm alles Unrecht, mache sein Weib und seine Kinder, so er deren hat, zu Wittwen und Waisen, gebe ihn den Vögeln in der Luft, benehm ihn aller vier Elemente, Feuer, Luft, Wasser und Erde, wer ihn todt oder lebendig zur Stelle vor Gericht bringt, der soll in diesem nichts „verbühren oder verrrücken“, es soll ihm Alles „ohne Entgeltniß frei und genossen ausgehen.“ Wer von der Acht sich befreien wollte, mußte sich sowohl mit dem Landgerichte als auch mit dem Kläger oder dessen Erbschaft vertragen d. h. durch Zahlung von Bußen abfinden. Dieses wendische Landgerichts haben sich im Besondern die Herrschaften gegen „ihre Rebellen und ungehorsamen Unterthanen“ bedient. Dasselbe war in seiner Competenz nicht beschränkt; Landrichter und Erbschöppen konnten: „Lemde, beinschüttige und Kämpferwunden vor sich ziehen.“ Dem Gericht wohnte wenigsten zur Zeit des alten Bobus ein Beamter des Schlosses Budissin, der Hofrichter oder der Canzler, bei.
- ↑ Der Dingstuhl in Göda wurde noch im Jahre 1807 nach Art der alten Schöppengerichte eröffnet und geschlossen. Es wurden zwischen Richter und Schöffen die im Anhange zu dieser Schrift mitgetheilten Weschselreden geführt. Ein gleiches Verfahren fand in der Oberlausitz früher bei dem Hofgericht und bei der s. g. Ehrentafel statt.
- ↑ Berichtigungen S. 52: Heckel st. Herckel.
- ↑ Ein vierter Stein, scheinbar ein Weib mit Fischschwanz darstellend, welcher im Laus. Magaz. 1837, S. 177 mit den übrigen beschrieben und abgebildet ist, befindet sich nicht unter den zu Dresden befindlichen Stücken.
- ↑ Berichtigungen S. 52: Budissin st. Bautzen.
- ↑ Berichtigungen S. 52: allein = aller.
- ↑ Berichtigungen S. 52: harmonisches st. haramonisches
- ↑ 1823 wurde mit Einschmelzung einer alten Seigerschelle eine dritte Glocke von 5 Ct. 561/2 Pfd. Gewicht für 141 Thlr. von Gruhl in Kleinwelka gegossen und dadurch unser schönes harmonisches[11] Esdur-Geläute hergestellt.
- ↑ Berichtigungen S. 52: die statt der.
- ↑ Berichtigungen S. 52: nach st. noch.
- ↑ Die Worte der Bestätigung des Schuldbriefes lauten: Et ego Lutherus de Hoendorff – so schrieb er seinen Namen, plebanus in Godow dominus hereditarius Johannis Suckel praedicti, quia in praemissum contractum consensi et consentio, sigillum meum praesentibus duxi appendendum.
- ↑ Berichtigungen S. 52: gesammten st. gesammte.
- ↑ Zur Zeit der Kirchenversammlung zu Basel hielt sich dort der Domherr und Custos des Domcapitels St. Petri in Budissin Nicolalus Ylaw auf. Auch dieser wendete sich an die Kirchenversammlung, weil Excommunicationen damals häufig einzelne geistliche und weltliche Personen trafen und beim Verweilen Solcher in der Stadt der Gottesdienst aufhören mußte. Die Kirchenversammlung zu Basel gab darauf den Bescheid, daß nach dem Inhalt des Synodal-Decrets d. d. Basel IV. Non. Julii 1437, welches mit den Worten beginnt: Quoniam ex indiscreta Interdictorum promulgatione etc. die Kirche und Capellen und Stadt und Vorstädte wegen Verschuldung einer einzelnen Person dem Interdict nicht unterworfen sein sollten, wenn nicht die Stadt selbst oder deren Vorstand oder Officiale eine Schuld trügen. Wenn es sich dennoch ereigne, daß Kirche und Stadt in einem solchen Falle dem Interdict unterliegen, so sollte doch, sobald die Person, um deren Willen das Interdict auferlegt sei, sich entfernt habe oder fortgeschafft worden sei, alsbald wieder Messe und öffentlicher Gottesdienst gehalten werden können. – In seinem am 18. Juli 1439 zu Basel errichteten Testamente hatte der Canonicus Nicolaus Ylaw unter andern auch die Kirche zu Göda mit einem kirchengeschichtlichen Werke aus seinem Nachlasse bedacht.
- ↑ Berichtigungen S. 52: Superintendentur st. Superintendur.
- ↑ Eche- oder Echteding, bisweilen auch Voigtsding genannt, hießen die nach deutschem Rechte bestehenden, regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Gerichte, bei welchen ständige Schöffen als Urtheilsfinder dem Richter zur Seite standen. (In frühster Zeit wurden aus der Menge des umstehenden Volkes Sieben herausgegriffen welche das Urtheil abzugeben hatten.)