Zwei Ausnahmen von der Regel

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Titel: Zwei Ausnahmen von der Regel
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aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 184
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1872
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[184] Zwei Ausnahmen von der Regel. Bisher suchten wir unsere vermißten Soldaten in Frankreich und verschollene Landsleute jenseits des Oceans; diesmal helfen wir einen vermißten französischen Soldaten und einen in Amerika Verschollenen in Deutschland suchen.

1) Moritz Mertian aus Paris, ein zwanzigjähriger französischer Freiwilliger, machte als Husar bei der 5. Escadron des 5. Regiments, der Escorte des Marschalls Bazaine, die Schlacht bei Rézonville mit und wurde durch einen Säbelhieb in die rechte Seite des Halses verwundet. Man sah ihn nach Rézonville zurückreiten, um ein Lazareth zu suchen. Von diesem Augenblick an ist er verschollen, weder im Lager vor, noch in Metz, noch auf dem Schlachtfeld ward er gefunden. Die letzte Hoffnung der Eltern ist nun die, daß ihr Sohn krank und gefangen noch irgendwo in Deutschland liege. Es wird uns versichert, daß die trauernde Mutter Beweise führen kann, an deutschen Gefangenen und Kranken in Paris treue Sanitätspflicht erfüllt zu haben. Der vermißte junge Mann schrieb sich gewöhnlich Mertian d’Anthes. Seine Monturstücke trugen die Nummer 2256. Er war sehr groß, von blondem Haar und braunen Augen. Vielleicht ist es doch möglich, den Eltern über sein Schicksal Gewißheit zu bringen, wenn auch nur die des Todes.

2) Vor etwa sechs Jahren wohnte im „Schwarzen Adler“ zu Schöneberg bei Berlin ein Schlossermeister Petri; um die jetzige Adresse desselben bittet dringend O. G. Oliver zu Vallejo in Californien.