ADB:Gothland, Ludolf von
[1] als burgimagister von Rostock eine thätige Rolle bei dem Ausgleich Herzogs Albrecht mit der Stadt Wismar zu Sternberg, den Kurfürst Rudolf von Sachsen eingeleitet hatte. Mit dem Rostocker Rath im Einvernehmen hatte nämlich Herzog Albrecht die landfriedensbrecherischen Junker 1337 niedergeworfen, welche sich auf seine früheren, in Wismar ihre Residenz haltenden ritterschaftlichen Vormünder stützten und war dadurch mit Wismar selbst zerfallen. 1364–67 nahm G. an vier Hansetagen zu Rostock und einem zu Stralsund Antheil, wo über die dänischen Verhältnisse beschlossen, der Waffenstillstand von Wordingborg städtischerseits ratificirt, Borgholm (1365) in Rostocks Verwahrung gegeben, dann über dessen Preisgebung an Hakon von Norwegen Ansprüche erhoben, endlich die Vorverhandlungen wegen des neuen Kriegs gegen Waldemar, besonders auch die Verhandlungen mit den preußischen Städten und dem Deutschordensmeister Winrich von Kniprode gepflogen wurden. Nach dem glücklichen Verlauf des Waldemarischen Krieges ist er am 13. Juli 1369 als erster Sendbote Rostocks in Lübeck bei dem Beschlusse betheiligt, die Maurer und Steinhauer der fünf wendischen Städte zum Brechen des am 2. Mai 1368 genommenen Schlosses von Kopenhagen bereit zu halten. Ein Priester Michael Hildenson hatte gegen ihn und vier andere Rathsherren wol vom dänischen Kriege her wegen Gewalt beim Papst in Avignon Klage erhoben, obwol der Rostocker Rath dem Kläger 5000 fl. rhen. Schadenersatz und 200 fl. Kosten zuerkannt hatte. Der in Wismar am 21. October 1380 versammelte Hansatag schrieb nach Gothland’s Tode eine Niederschlagung[2] dieses Processes nach Avignon.
Gothland: Ludolf v. G., der Aeltere (Luder, Ludekinus de Ghodlande), saß im Rath zu Rostock von 1330–75, † vor 21. October 1380. 1339 spielte er und Engelbert Ermgarde- Vgl. Lisch, Jahrb. (Hauptregister). Hanserecesse I–III.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 448r. Z. 3 v. o. l.: Bomgarde (st. Ermg.). [Bd. 10, S. 768]
- ↑ Daselbst. Z. 24 v. o. l.: Tode um Niederschlagung. [Bd. 10, S. 768]