Der alte Vertrag (Gamli Sáttmáli)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Textdaten
Autor: Unbekannt
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Der Alte Vertrag
Untertitel: Gamli Sáttmáli
aus: Lovsamling for Ísland
Herausgeber: Oddgeir Stephensen und Jón Sigurðsson.
Auflage:
Entstehungsdatum: 1262
Erscheinungsdatum: 1853
Verlag:
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Kopenhagen
Übersetzer: Christian Bickel
Originaltitel: Den ældste Forenings-Akt mellem Island og Norge.
Originalsubtitel: Gamli Sáttmáli
Originalherkunft: Pergamenthandschrift in der Sammlung von Arne Magnusson Nr. 175 A
Quelle: Scan aus „Lovsamling vor Island“
Kurzbeschreibung: Vertrag zwischen den isländischen Häuptlingen und dem norwegischen König Håkon dem Alten, der die isländische Freistaatszeit beendete.
Leseabschrift in Gamli sáttmáli

GNU Free Documentation License Dieser Text steht unter der GFDL.

Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
Vorlage:none
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[index:|Indexseite]]

Der alte Vertrag (Gamli Sáttmáli)[1]

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes wurde folgendem per Akklamation von der Allgemeinheit in Island zugestimmt, und es wurde angenommen:

Wir bieten dem ehrwürdigen Herrn König Hákon[2], dem gekrönten, unseren Dienst gemäß den Artikeln des Gesetzes an, das zwischen der Königsmacht und den Gefolgsmännern (Untertanen), die dieses Land bewohnen, vereinbart wurde.

Im ersten Artikel: Wir wollen dem König Steuer und Thingfahrtsabgabe leisten, wie es das Gesetz vorschreibt, und jede Gefolgschaftspflicht erfüllen, vorausgesetzt dass das eingehalten wird, was uns als Gegenleistung für die Steuer versprochen wurde.

Zum Ersten: Daß wir nicht zur Norwegenfahrt verpflichtet sind, außer die Männer, die von unseren Männern auf dem Althing[3] des Landes verwiesen werden.

Item, dass Gesetzessprecher (lögmenn)[4] und sýslumenn[5] hier zu Lande Isländer sind, aus den Geschlechtern, die vorher ihr Goðorð[6] aufgegeben haben.

Item, daß ausnahmslos sechs seegängige Schiffe jährlich zum Land kommen.

Erbschaften sollen für isländische Leute in Norwegen angetreten werden können, gleichgültig, wie lange es gedauert hat, bis die richtigen Erben oder deren Beauftragter erscheinen.

Die “Landaurar”[7] sollen auch abgeschafft werden.

Item sollen Isländer in Norwegen nach dem für sie jeweils günstigeren Recht behandelt werden.

Item, daß der König uns den Frieden und die isländischen Gesetze gewährt, wie sie im Gesetzbuch stehen und wie er in seinen Briefen geboten hat und gemäß den besten Kenntnissen, die Gott ihm gegeben hat.

Item, einen Jarl wollen wir über uns haben, solange er Euch die Treue leistet und uns den Frieden gewährt.

Wir verpflichten uns und unsere Nachkommen zu aller Treue zu Euch, solange Ihr und Eure Nachkommen die Treue zu uns und diese vorstehenden Vereinbarungen halten. Wir sind aber entbunden, wenn Ihr die Vereinbarung brecht, wenn dies die besten Männer feststellen.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Neuere Untersuchungen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Alte Vertrag in seiner überlieferten Fassung eine Fälschung aus dem 15. Jahrhundert ist. Patricia Pires Boulhosa: Gamli sátmáli. Tilurð og tilgangur. Reykjavík 2006.
  2. König Håkon der Alte, 1217–1263
  3. Althing
  4. Es gab zwei Lögmenn in Island: Einer war für den Süden und Osten, der andere für den Norden und Westen zuständig. Ihre Aufgabe ist nicht vollständig bekannt. Sie hatten jedenfalls auf dem Althing das Gesetz vorzutragen und haben wahrscheinlich die Versammlung geleitet. Es war die beste Pfründe, die der König zu vergeben hatte.
  5. Königlicher Amtmann.
  6. Godentum
  7. Das war die bislang fällige Abgabe für Schiffe, die aus Island kamen und Norwegen anliefen.