Die Maffia auf Sicilien

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Fl. Korell
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Die Maffia auf Sicilien
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 30, S. 496–499
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1878
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[496]
Die Maffia auf Sicilien.

Es war wenige Tage nach Schluß des Carnevals 1876, als mir der Eigenthümer des rühmlichst bekannten „Albergo della Trinacria“ in Palermo mittheilte, daß ich an der Table d’hôte einen soeben angelangten Landsmann zum Nachbarn haben werde; in der That redete mich denn auch, nachdem ich kaum meinen Platz an der Tafel eingenommen, ein kleiner ältlicher Herr in deutscher Sprache mit der etwas seltsamen Wendung an: „Entschuldigen Sie, mein Herr – ich bin Hamburger.“ Nachdem ich ihm bemerkt, daß dieser Umstand in meinen Augen einer „Entschuldigung“ nicht eigentlich bedürfe, erwiderte mir mein Tischgenosse, welcher den wenig hamburgisch klingenden Namen „Cafetier“ führte, daß diese Form der Anrede ihm auf den weiten Reisen, welche er gemacht, stets ein höfliches Entgegenkommen gesichert habe, weil „Hamburg in der ganzen Welt eines guten Rufes sich erfreue“, hier aber gefalle es ihm durchaus nicht, weshalb er Stadt und Insel bereits am folgenden Tage wieder verlassen werde, wenn er auch von der „ganzen Herrlichkeit“ Nichts zu sehen bekommen sollte. Natürlich sprach ich mein Erstaunen über diesen mir seltsam erscheinenden Entschluß aus und erfuhr nun, daß ein im Laufe des Vormittags unmittelbar in der Nähe des Gasthofes stattgehabter Mordanfall den kleinen Mann derartig erschreckt habe, daß er in dieser Stadt, „in welcher man seines Lebens nicht sicher“, keine ruhige Stunde mehr genießen könne. Vergebens wurde ihm von den verschiedensten Seiten versichert, daß jener Mordanfall lediglich durch Privatrache verursacht sei, daß sonst gar kein Grund zu Besorgnissen vorliege, und namentlich ein Fremder durchaus unangefochten und unbehelligt bleiben werde; der weitgereiste Hamburger glaubte in jedem dunkelfarbigen Sicilianer einen „Briganten“ zu sehen, wollte bereits von Einigen derselben auf einem Spaziergange in höchst auffälliger und verdächtiger Weise fixirt worden sein; redete in geheimnißvoll-schauerlichem Tone von der blutigen „Maffia“ und reiste in der That am folgenden Tage, ohne Palermos Schönheiten nur eines Blickes gewürdigt zu haben, mit dem Dampfer nach Neapel ab, woselbst er hoffentlich nicht in die Hände der nicht minder blutigen „Camorra“ gefallen sein wird.

Meinem kleinen Hamburger hatten wohl die kommenden Ereignisse schwarze Schatten voraus in die Seele geworfen; denn zu jener Zeit befand man sich noch, wenigstens als Fremder, nicht nur in der Stadt selbst, sondern auch bei Ausflügen in die Umgegend vollkommen sicher; mir ist während eines mehr als halbjährigen Aufenthaltes auch nicht ein Fall zur Kenntniß gekommen, in welchem ein Fremder Gegenstand eines gewaltsamen Anfalles geworden wäre; nur von den Landbewohnern der Umgebung liefen zu Zeiten Klagen über freche Raubanfälle ein, welche in einzelnen Fällen bis in die Nähe der Stadtthore sich ausdehnten. Im Laufe des folgenden Winters erreichte das Brigantenwesen jedoch eine solche Höhe und trat auch in der Stadt selbst in solchem Umfange auf, daß die sonst überfüllten Gasthöfe fast völlig leer standen, und die so zahlreiche Fremdencolonie, welche das milde Klima während des Winters regelmäßig zu bilden pflegt, auf wenige Personen zusammenschmolz.

Während nach dem Erlöschen des sogenannten „politischen Brigantaggio“ das Räuberwesen im ganzen Königreiche Italien in verhältnißmäßig enge Grenzen zurückgedämmt worden ist, trieben eigenartige Verhältnisse in Neapel und einigen Provinzen Siciliens diesen Zweig des Verbrecherthums zu einer Blüthe, welche an Ueppigkeit Nichts zu wünschen übrig ließ. Neapel mit seiner „Camorra“ bei Seite lassend, beschränke ich meine Darstellung auf dasjenige Brigantenwesen, welches unter Beihülfe und Führung der „Maffia“ in der Provinz Palermo in eigenthümlicher Weise sich ausgebildet hat. Die Frage, was die Maffia eigentlich sei, welche Organisation sie besitze und wie sie sich gebildet habe, ist oft gestellt und niemals erschöpfend beantwortet worden. Dies gilt namentlich von der Organisation und den Führern; hier herrscht ein tiefes Dunkel und erst die Aufhellung desselben würde Aussicht auf eine endgültige Vernichtung des gefährlichen Geheimbundes gewähren, welcher gleich dem Aetna, ohne ein Lebenszeichen von sich zu geben, jahrelang zu schlafen scheint, um plötzlich in aller Kraft wieder zu erwachen.

Nach den Versicherungen der Sicilianer ist die Maffia eine sehr alte Institution, welche zur Zeit der spanischen Herrschaft gegründet wurde, die besten Patrioten zu den Ihrigen zählte, aus den verschiedensten Gesellschaftsclassen sich zusammensetzte, in erster Linie politische Zwecke im Sinne der Selbstständigkeit der Insel verfolgte, zugleich aber schon in jenen fernen Zeiten sich die augenscheinlich leicht auf Abwege führende Aufgabe gestellt hatte, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und dieselben gegen die fremden Herrscher und deren Beamte zu schützen.

Zur Erreichung dieses Zweckes waren die Mitglieder, welche an bestimmten Zeichen einander erkannten, zu gegenseitiger Hülfeleistung und zur Ausführung der von den Oberen ertheilten Aufträge und Befehle verpflichtet. Ich muß dahingestellt sein lassen, wie lange und in wie weit der politische Zweck das für die Art der Thätigkeit des Bundes ausschlaggebende Moment gewesen ist; die heutige Maffia entbehrt des politischen Charakters durchaus, umfaßt dagegen, wie in früherer Zeit, die verschiedensten Gesellschaftsclassen und schützt auch heute noch die Interessen ihrer Mitglieder vornehmlich gegen die Staatsgewalt, wobei nur zu bemerken ist, daß es sich nicht sowohl um legitime, gesetzmäßige, als vielmehr um diejenigen Interessen handelt, welche wegen ihrer gesetzwidrigen oder doch nicht gesetzmäßigen Natur einer Hülfe und eines Schutzes gegen die Repräsentanten des Gesetzes, die Gerichtshöfe und die Obrigkeit bedürfen.

So hat der Dieb, der Räuber gewiß ein, wenn auch sehr ungesetzliches Interesse daran, durch Verbrechen in erster Linie einen Gewinn zu machen, in zweiter Linie in Besitze desselben und drittens mit Strafe verschont zu bleiben. Indem die Maffia diese Interessen ihrer Mitglieder schützt, tritt sie nach der Verschiedenheit der Fälle bald als Auskundschafterin, bez. Auftraggeberin in Bezug auf ein Gewinn versprechendes Verbrechen, bald als Vermittlerin zwischen dem Verbrecher und dem Verletzten, bald als Beschafferin von Entlastungszeugen auf; bald sucht sie auf die erkennenden Richter zu Gunsten ihres angeklagten Mitgliedes einen Druck zu üben; bald bereitet sie einem verurtheilten Mitgliede die Wege zur Flucht. Erwägt man nun, daß dieser Geheimbund, der sein Geheimniß vornehmlich dadurch bewahrt, daß die Mitglieder nur den Oberen, nicht aber als solche einander selbst bekannt sind, aus allen denkbaren Gesellschaftsclassen, aus Fürsten und Grafen, Richtern, Advocaten und Verwaltungsbeamten, Kaufleuten, Grundbesitzern aller Art, Bauern und Tagelöhnern sich zusammensetzt; daß die Mitglieder den Oberen zur unbedingtem Gehorsam verpflichtet [497] sind, der durch die Furcht vor grausamer Strafe aufrecht erhalten wird: so ist leicht einzusehen, welche mächtige Unterstützung der Bund seinen Mitgliedern zu gewähren im Stande ist, so begreift man, wie unter seinem Schutze das durch besondere Verhältnisse begünstigte Räuberwesen zu einer Macht anwachsen konnte, gegen welche der Staat nach jahrelangem, vergeblichem Kampfe durch ungeheuere Anstrengungen und mit Hülfe von Ausnahmegesetzen schließlich doch nur einen Erfolg errungen hat, dessen Dauerhaftigkeit von Niemandem verbürgt werden kann.

Neben der Maffia, vielleicht unter der Oberleitung derselben, finden sich auch geheime Verbindungen verschiedener Art, die ausschließlich aus praktischen Verbrechern bestehen; in der unweit Palermos gelegenen Bergstadt Monreale allein wurden deren mehrere entdeckt, welche in ihren Aufnahmebestimmungen sogar für den Fall Sorge getragen hatten, daß ein bereits im Gefängniß Befindlicher um Aufnahme nachsuchen sollte. Die Tendenz dieser kleineren Verbände ist im Allgemeinen derjenigen der Maffia gleich und hat im Wesentlichen die Ausführung von Verbrechen auf gemeinschaftliche Rechnung und die gegenseitige Hülfeleistung bei und nach Verübung des Verbrechens, namentlich die Sicherung gegen eine Verurtheilung und die Vollstreckung der etwa erkannten Strafe zum Zweck.

Natürlich ist die Thätigkeit der ausführenden Räuber eine verschiedenartige; es giebt deren, welche nur auf eigene Hand arbeiten; andere, welche zum Zwecke eines bestimmten Verbrechens mit mehreren Genossen, jedoch lediglich „ad hoc“, und endlich solche, welche in der Zahl von fünf bis zwanzig zu festorganisirten Banden unter dem Oberbefehl eines Räuberhauptmanns sich vereinigen. Eine nicht minder große Verschiedenheit herrscht in der Art und Weise der Betreibung des eigentlichen Räuberhandwerkes; jedoch mögen hier nur die drei Hauptarten erwähnt werden: der Raub in freiem Felde oder auf offener Straße („rapina“); der in einem bewohnten Hause ausgeübte Raub („grassazione“) und endlich die eigenthümlichste Art, der „ricatto“. Die beiden ersten Verbrechensarten unterscheiden sich nicht von dem auch in anderen Ländern Geübten; nur die Frechheit, mit welcher die Sache betrieben wird, hat eine beispiellose Höhe erreicht. So wurde z. B. ein Eisenbahnbeamter, welcher in Begleitung von acht bis zehn Personen mittelst einer durch ein Trittwerk in Bewegung gesetzten Maschine zum Zwecke der Auszahlung von Arbeitslöhnen auf der Verbindungsbahn vom Hafen noch dem Bahnhofe fuhr, während der Vormittagstunden mitten in der Stadt von einer mit Revolvern bewaffneten Bande angehalten und zur Auslieferung der Casse gezwungen. Auf den üblichen Ruf: „A basso!“ (Nieder!) legte der Beamte nebst seinen Begleitern sich mit dem Gesichte auf die Erde, und sie wagten sich erst wieder zu erheben, nachdem die Bande mit der Casse verschwunden war.

Weit eigenthümlicher und gefährlicher gestaltet sich der sogenannte „ricatto“, das heißt die schon so viel (auch in früheren Jahrgängen der „Gartenlaube“, vergl. Jahrgang 1866, Seite 137 ff.; 1875, Seite 723 ff.) besprochene Gefangennehmung und Entführung einer Person zum Zwecke der Gelderpressung in Form einer möglichst hoch gestellten Lösegeldforderung. Die Gefangennehmung selbst wird in der frechsten Weise, meist durch Androhung von Gewalt, durch eine mit Schießgewehr bewaffnete Bande, häufig am hellen Tage, auf offener Straße, ohne Rücksicht auf die Zahl der Begleitung des Opfers, nicht selten unter Zuhülfenahme einer Equipage oder von Pferden, auch wohl durch falsche Bestellung ausgeführt; hierauf wird das Opfer in irgend einen unzugänglichen Schlupfwinkel der Bande, eine Felsenhöhle, einen Wald, vielleicht auch ein abgelegenes Haus geführt. Droht Gefahr, so wechselt man den Aufbewahrungsort des Gefangenen, welcher letztere oft schwer genug an Unbilden der Witterung, Hunger und Durst und den wechselnden Launen seines Gefangenwärters zu tragen hat. Ist der Gefangene im Besitze eigenen Vermögens, so muß er entweder selbst eine Anweisung oder einen Wechsel auf die festgesetzte Lösegeldsumme ausstellen, oder er wird, wie stets bei demjenigen geschieht, der über eigenes Vermögen nicht zu gebieten hat, angehalten, wegen der Zahlung an reiche Verwandte oder Freunde sich zu wenden. Die Einziehung des Lösegeldes erfolgt durch Mitglieder der Maffia, welche auch die Unterhandlung über die Höhe der zu leistenden Zahlung führen.

Wenn die Räuber, was auch nicht selten geschieht, nach der bewirkten Entführung nichts von sich hören lassen, so wird der ängstlich forschenden Familie über kurz oder lang ein Wink gegeben, daß sie sich behufs Befreiung ihres Verwandten an die oder jene namhaft gemachten Persönlichkeiten zu wenden habe, welche dann sofort die Unterhandlungen beginnen. Fast niemals ist es vorgekommen, daß die Familien zum Zweck der Befreiung ihres Angehörigen sich an die Behörden gewandt haben, weil die Einschlagung dieses Weges nicht nur für erfolglos, sondern auch als das Leben des Gefangenen gefährdend angesehen wird. Ja, die Familie eines in Palermo als Geschäftsmann lebenden Engländers, Namens Rose, dessen Gefangennahme durch die Briganten namentlich in Folge der Einmischung der englischen Regierung in die Sache seiner Zeit großes Aufsehen erregte, hat nicht nur während der Dauer der Gefangenhaltung des Rose den Behörden jede Auskunft über das Schicksal ihres Verwandten verweigert, sondern der gedachte Rose selbst hat nach seiner Freilassung sich nicht zu einer Zeugenaussage bereit finden lassen, dieselbe vielmehr unter dem Bemerken abgelehnt, daß die Behörden, wenn er über seine Gefangenhaltung, über den Ort derselben, die mitwirkenden Personen etc. eine Aussage mache, nicht im Stande sein würden, ihn vor der für den Fall solcher Zeugenaussage angedrohten Rache der Briganten zu schützen.

Der „ricatto“ ist nicht selten mit den rohesten Grausamkeiten verbunden; um einen Druck auf die Familie auszuüben, hat man dieser wohl ein dem Gefangenen abgeschnittenes Ohr, als Mahnung zur Beschleunigung der Zahlung das zweite Ohr übersandt; ja, wenn die Zahlung sich zu lange verzögerte oder gar verweigert wurde, so wurde unerbittlich mit der Ermordung des Gefangenen vorgegangen – eine Grausamkeit, welche von den Briganten durch ihre Nothwendigkeit gerechtfertigt zu werden pflegt, weil nur durch die Gewißheit der bei mangelnder Zahlung erfolgenden Tödtung die für Bestand und Gedeihen des Geschäftes erforderliche Furcht erzeugt werde.

Zu Zeiten entwickeln die Briganten sogar einen gewissen Humor. Der berühmteste unter den sicilianischen Briganten, der Räuberhauptmann Leone, erbat sich, als er nach Berichtigung des Lösegeldes von einem Gefangenen Abschied nahm, von diesem einen Kuß, als Zeichen seiner Zufriedenheit mit der Haltung des Gefangenen. Dieser Leone hat auch einmal der Polizei einen Streich gespielt, der vielen Anlaß zum Gelächter gegeben. Kurz noch der Freilassung des schon erwähnten Engländers Rose, also noch unter dem unmittelbaren Eindrucke der von der italienischen Regierung sehr übel aufgenommenen englischen Einmischung, ließ ein englischer Reisender die Polizei um Gewährung einer sicheren Escorte zum Schutze seiner Person und seines Reisegepäckes gegen den Räuberhauptmann Leone, der zu jener Zeit Palermos Umgebung unsicher machte, ersuchen. Die Polizei ging bereitwillig auf die Gewährung der gestellten Bitte ein; man soll jedoch auf dem Polizeibureau sich sehr unangenehm berührt gefühlt haben, als wenige Tage nachher ein Schreiben einlief, in welchem der Räuberhauptmann Leone der Polizei seinen warmen Dank dafür aussprach, daß sie ihn und seine zusammengeraubten Schätze sicher durch die Palermos Umgebung wegen Ergreifung des Leone durchstreifenden Patrouillen der Soldaten und Carabinieri (Gensd’armen) geleitet habe.

Als später zur Unterdrückung des Räuberwesens nach Palermo ein neuer Präfect mit ausgedehnten Vollmachten gesandt wurde, hatte Leone die Insel mit einem beträchtlichen Vermögen, der Frucht seiner Räuberlaufbahn, bereits verlassen; der Ruf der Energie jedoch, welcher dem neuen Präfecten voranging, die vielfach ausgesprochene Ueberzeugung, daß derselbe der Räuber Meister werden würde, weckten den Ehrgeiz des kühnen Briganten; er kehrte noch Sicilien zurück, übersandte dem Präfecten seine Visitenkarte und fand sich bald wieder an der Spitze einer neuen Bande. Aber das Glück verließ ihn; seine Leute wurden bis auf den letzten Mann niedergemacht, und schließlich wurde er selbst in einem heldenmüthigen Kampfe gegen eine Patrouille erschossen. Ueber seinen Tod herrschte großer Jubel; seine vielberühmte Büchse, ein Repetirgewehr, aus welchem fünfzehn Schuß hinter einander abgegeben werden konnten, wurde von dem damaligen Minister Nicotera dem König Victor Emanuel zur Aufnahme in die berühmte königliche Waffensammlung in Turin angeboten; der König lehnte jedoch die Annahme der Waffe ob. Vielleicht hat er es nicht als passend betrachtet, daß das Räubergewehr an [498] der Seite jener Waffen einen Platz finde, die einst seine Vorfahren geführt.

Der Beihülfe, welche die Maffia den Räubern zur Erzielung des Lösegeldes gewährt, ist es namentlich zuzuschreiben, daß die Entdeckung der Verbrecher, ja schon die Einleitung einer Untersuchung gegen dieselben zu den Ausnahmen gehört. Aber selbst wenn diese Einleitung erfolgt war, selbst wenn der Untersuchungsrichter der Maffia nicht angehörte, auch keine falschen Zeugen erschienen, vielmehr der Angeklagte durch die zwingendsten Beweise überführt und endlich vor die Geschworenen gestellt wurde, dann gaben diese trotzdem regelmäßig einen freisprechenden Wahrspruch ab, weil sie überzeugt waren, daß der Ausspruch des „Schuldig“ sie unfehlbar der Rache der Maffia überliefern werde; um ihr eigenes Leben zu sichern, sicherten sie durch ihr Verdict Leben und Freiheit des Verbrechers. Die Rache der Maffia hat sich in zahlreichen Fällen als unerbittlich und grausam im höchsten Grade erwiesen; ich brauche in dieser Beziehung nur des schrecklichen Endes zu gedenken, welches der Bund einem in der Nähe Palermos fungirenden Prätor (Richter erster Instanz) bereitet hat, weil derselbe einen besonderen Eifer in der Verfolgung des Räuberwesens gezeigt. Nachdem Bestechungs- und Einschüchterungsversuche gescheitert, ließ die Maffia eines Nachts das Wohnhaus des Prätors durch Pulverminen in die Luft sprengen.

Trotz der großartigen Beförderung, welche die Maffia dem Räuberwesen zu Theil werden ließ, würde das letztere dennoch kaum den Umfang erreicht haben, den dasselbe thatsächlich gewonnen hatte, wenn nicht die eigenthümlichen Verhältnisse der Insel selbst die Bildung und Entwickelung des Räuberwesens in hohem Grade befördert hätten. Ich übergehe die gedrückte wirthschaftliche Lage zahlreicher Bevölkerungsclassen, den Mangel an Bildung und gesetzlichem Sinn in denselben, die Tradition des Brigantenthums und jene gewisse Achtung, welche in weiten Kreisen des Volkes dem kühnen Räuber gezollt wird. Wie mächtig fördernd diese Verhältnisse gewirkt, liegt klar am Tage; die Hauptursache ist aber in dem Umstande zu suchen, daß in der Provinz Palermo und in einigen anderen Provinzen der Insel die Landbevölkerung nicht in Dörfer gesammelt, sondern in Einzelhöfe und Gutssitze verstreut lebt, daß zwischen den einzelnen Wohnsitzen der Landbewohner und denen ihrer nächsten Nachbarn oft eine stundenweite, fast regelmäßig eine mindestens halbstündige Entfernung liegt und daß in Folge dessen die Landbevölkerung einer gut bewaffneten Bande von nur wenigen energischen Personen fast schutzlos gegenübergestellt ist, während andererseits eben wegen dieser Dünnheit der Landbevölkerung den Banden einsame Schlupfwinkel zahlreich zur Verfügung stehen.

Sobald nun eine Bande in einer Gegend sich niedergelassen hatte, pflegte sie der benachbarten Landbevölkerung folgende Alternative zu stellen: Entweder Unterstützung der Bande durch Lieferung von Lebensmitteln, Munition und Nachricht über Bewegungen sowohl der Reisenden wie der Polizeimannschaften, und dafür Sicherheit von Eigenthum und Leben, oder im Weigerungsfalle Krieg bis auf’s Messer. Da der Staat die Leute nicht zu schützen vermochte, die Rache der Briganten, einmal angedroht, gewiß war, so willigte die Mehrzahl in den seitens der Räuber vorgeschlagenen Vertrag ein. Gutsbesitzer und Bauern waren die Helfershelfer der Räuber; in manchen Fällen, aber doch nur ausnahmsweise, auch Theilnehmer am Gewinn des Räubergewerbes.

So befanden sich die Banden in einer fast uneinnehmbaren Position; im Einverständnisse mit der Bevölkerung, vor jeder drohenden Gefahr rechtzeitig gewarnt, gegen Verrath gesichert, vermochten sie den Anstrengungen der Staatsgewalt zu spotten, so lange diese letztere auf dem bisher befolgten Wege verharrte und ihre Angriffe unmittelbar gegen die Räuber selbst richtete; von einem drohenden Angriffe vorher benachrichtigt zogen die Banden in geheime und entlegene Schlupfwinkel sich zurück, woselbst sie, mit Lebensmitteln versehen sich ruhig hielten bis die gegen sie ausgesandten Streifcorps abgezogen waren.

Aber diese günstige Lage machte die Verbrecher immer übermüthiger; hatten sie bisher die Städte als zu gefährlich für ihr Handwerk vermieden, so trugen sie schließlich das Verbrechen selbst in die Straßen der Hauptstadt, in welchen sie gegen die sich zur Wehr setzende Bevölkerung und die Polizeimannschaft förmliche Gefechte bestanden; die Unsicherheit wurde immer größer und immer lauter der Ruf nach wirksamem Einschreiten der Regierung. Die letztere konnte gegen diesen Ruf nicht dauernd taub bleiben; es wurde in der Person des Präfecten Malusardi ein energischer Mann mit umfassenden Vollmachten nach Palermo gesandt; der Insel fremde, frische Kräfte an Polizeimannschaften und Truppen trafen ein, und bald eröffnete man den Kampf – gegen die „manutengoli“, das heißt gegen die mit den Räubern (meist zwangsweise) verbündete Landbevölkerung. Richtig hatte man erkannt, daß die Räuber, sobald ihre Verbindung mit der Bevölkerung unterbrochen sein würde, in eine äußerst schwierige, verzweifelte Lage kommen müßten.

Der Erfolg hat den gehegten Erwartungen durchaus entsprochen; freilich nur durch Anwendung eines hochbedenklichen Gesetzes, welches durch die Schwierigkeit der Situation in Italien vielleicht entschuldigt werden mag, immer aber einen der schwersten Verstöße gegen den allgemein anerkannten Grundsatz der Gerechtigkeit enthält, nach welchem nur aus Beweise der Schuld die Verhängung der Strafe sich stützen kann. Das Gesetz über das sogenannte „domicilo coatto“ (Zwangsdomicil) ist geradezu gegen den Brigantaggio gemünzt und bestimmt im Wesentlichen das Folgende: Wenn zwei gut beleumundete Personen vor dem Prätor die Erklärung abgeben, sie seien des Glaubens, daß ein bestimmter Dritter seinen Erwerb aus der Betheiligung an verbrecherischen Unternehmungen beziehe, so kann der Prätor dem verdächtigen Individuum eine Verwarnung („ammonizione“) ertheilen, und wenn der Verwarnte in kurzer Zeit sich nicht „bessert“, das heißt eine rechtliche Erwerbsquelle nicht nachweist, so wird er vom Prätor verurteilt, seinen Wohnsitz an einem bestimmten anderen Orte, in der Regel auf einer der kleinen Mittelmeerinseln, zu nehmen; diese Verurtheilung kann für viele Jahre lauten und wird mindestens auf die Dauer von zwei Jahren ausgesprochen. Die grundsätzlichen Bedenken, welche diesen Bestimmungen entgegenstehen, liegen auf der Hand; was die Ausführung betrifft, so brauche ich nur darauf hinzuweisen, daß das Gesetz der Befriedigung persönlichen Grolles und des politischen Parteihasses Thor und Thür öffnet. Aber das muß zugegeben werden: die Anwendung des Gesetzes gegen das Räuberwesen zeigte sich sofort wirksam. Die Staatsgewalt schritt nach Maßgabe des Gesetzes in einzelnen Gemeinden ein; nach kurzer Frist konnte schon die Verurteilung einer nicht unbedeutenden Zahl sogenannter „manutengoli“ erfolgen. Die Bevölkerung mußte nun einsehen, daß die Fortsetzung der Unterstützung der Banden ihr ein schweres Uebel, die Abführung in das Exil, mit Sicherheit in Aussicht stelle; da auf der andern Seite die Staatsgewalt eine ansehnliche Macht an Soldaten und Gensd’armen entfaltete und wirksamen Schutz gegen die etwaigen Racheversuche der Räuber verhieß, so entschloß man sich, der Behörde über Stärke und Schlupfwinkel der Banden Auskunft zu geben; in Folge dessen gelang es zu wiederholten Malen, die Räuber zu überraschen; es fanden zwischen diesen und der bewaffneten Macht blutige Kämpfe statt, in welchen die Räuber jedes Mal eine mehr oder minder beträchtliche Anzahl von Kämpfern durch den Tod verloren; das heute unterbrochene Gefecht wurde mit dem gleichen Resultate am folgenden Tage wieder aufgenommen; die Stärke der Banden ward auf diese Weise wesentlich geschwächt; die Furcht der Bevölkerung vor ihrer Rache minderte und die Anzeigen gegen verdächtige Personen und Orte vermehrten sich. Gefangene wurden in diese Kämpfen fast niemals gemacht, weil die bewaffnete Macht die entschiedene Weisung erhalten hatte, nur sicher treffende Schüsse abzugeben und der Bande schließlich lieber den Rückzug zu gestatten, als den Rest derselben gefangen zu nehmen. Dieser Befehl war ertheilt worden, weil man, wie oben gezeigt nicht ohne Grund, eine Freisprechung der Gefangenen durch die Geschworenen befürchtete, während bezüglich der Entkommenen immer Aussicht und Hoffnung auf Tödtung in einem folgenden Gefechte vorhanden war.

Nun sollte sich aber die Richtigkeit des Vorgehens zuerst gegen die „manutengoli“ in schlagender Weise zeigen. Die Theilnehmer der verfolgten Banden fingen an, sich selbst der Behörde auszuliefern. Der Verfolgung und den Kugeln der bewaffneten Macht hätten sie getrotzt, aber sie unterlagen dem Hunger. Seitdem die Furcht vor ihnen durch die Furcht vor dem Zwangsdomicil überwunden war, hörte die Bevölkerung auf, ihnen Lebensmittel zu liefern; ob auch im Besitze von Geldmitteln, waren sie in ihren einsamen Schlupfwinkeln doch den äußersten [499] Entbehrungen preisgegeben; auch die Munition, durch Nachlieferungen nicht ergänzt, fing an zu mangeln. Von ihren ehemaligen Verbündeten im Stich gelassen, an Geist und Körper ermattet, wie wilde Thiere von den verfolgenden Truppen gehetzt, lieferten sie sich schließlich selbst in die Hand der Obrigkeit. In vielen Fällen scheinen unter den Räubern selbst blutige Kämpfe stattgefunden zu haben; wenigstens hat man zu verschiedenen Malen die verstümmelten Leichen bekannter Räuber in Feldern und an einsamen Waldstellen gefunden.

Nach etwa halbjährigen Kämpfen konnte die Regierungsgewalt erklären, daß in der Provinz Palermo kein Räuber mehr auf freiem Fuße sich befinde. Kaum aber war der Schrecken von der Brust der Bewohner genommen, als auch schon die heftigsten Angriffe gegen den energischen Präfecten und den Minister des Innern sich erhoben, weil dieselben in zahlreichen Fällen gegen Unschuldige das Zwangsdomicil verhängt. Daß bei Ausnahmezuständen, wie die geschilderten, Versehen leicht vorkommen können, ist gewiß; gewiß nicht minder, daß die der Regierung eingeräumte Befugniß in manchen Fällen der Privatrache der Denuncianten gedient hat; endlich scheinen leider auch Fälle des Mißbrauchs zu politischen Zwecken vorgekommen zu sein.

Vorläufig aber ist das Ziel erreicht; das Räuberwesen hat auch in Sicilien aufgehört, eine regelmäßige Erscheinung zu sein; der Einheimische wie der Fremde können ohne Furcht die Schönheiten der gesegneten Insel genießen, aber die unheimliche Gesellschaft der Maffia, diese große Beförderin des Verbrechens, hat aus dem Sturme, der über sie ergangen, die Existenz gerettet; scheint sie gegenwärtig todt, so liegt sie in Wahrheit doch nur im Schlafe, aus welchem sie bei passender Gelegenheit zu neuer verderblicher Thätigkeit erwachen wird, wenn es nicht gelingt, durch Erhöhung des Bildungsstandes und Ausbesserung der wirthschaftlichen Verhältnisse geistige und leibliche Armuth zu beseitigen und damit dem Räuberwesen die eigentlichen Wurzeln seiner Existenz für immer abzuschneiden.

Wie weit man in der That noch von der Berechtigung entfernt ist, das Uebel des Räuberwesens als mit der Wurzel ausgerottet ansehen zu dürfen, davon zeugt am unzweideutigsten eine Nachricht, welche während der letzten Wochen durch die Zeitungen lief. Darnach sollte in der Provinz Palermo eine neue Räuberbande sich gebildet haben, welche bereits mehrere sogenannte „ricatti“ ausgeführt, und – was im hohen Grade bezeichnend – an der Spitze der Bande soll als Räuberhauptmann ein Wachtmeister der Gensd’armerie stehen, welcher bei Unterdrückung der im Obigen bereits erwähnten Leone’schen Bande sich besonders ausgezeichnet, jetzt aber gleichwohl selbst an die Spitze von Räubern sich gestellt hätte, weil ihm die Regierung die auf Beseitigung des Leone seiner Zeit ausgesetzte Belohnung nur theilweise und unter beträchtlichen, sehr ungerechten Abzügen ausgezahlt habe. Hoffentlich gelingt es der Regierung, dieser neuen verbrecherischen Verbindung auch Meister zu werden; an dem erforderlichen Willen und dem erwünschten Selbstvertrauen scheint es wenigstens nicht zu fehlen, da im Anschluß an jene Nachricht mitgetheilt wird, die Polizei verhindere mit allen Kräften das Zustandebringen von Privatabkommen zwischen den Räubern und den Familien der Entführten – ein Verhalten, aus welchem jedenfalls zu schließen ist, daß die Behörden sich stark genug glauben, die Befreiung der Gefangenen durch Anwendung der gesetzlichen Maßregeln von den Räubern zu erzwingen.

Fl. Korell.