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ADB:Kant, Immanuel

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Artikel „Kant, Immanuel“ von Carl von Prantl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 81–97, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kant,_Immanuel&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 11:26 Uhr UTC)
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Kant: Immanuel K., geb. am 22. April 1724 in Königsberg i. Pr., † ebendaselbst am 12. Februar 1804, führte seine Abkunft auf Vorahnen zurück, welche aus Schottland eingewandert waren; sein Vater Johann Georg, welcher seinen Familiennamen noch „Cant“ schrieb, übte in einem dem Mittelpunkte des Flußhandels nahe gelegenen Hause das Sattlergewerbe aus und hatte sich 1715 mit Anna Regina Reuter vermählt. Unter den elf aus dieser Ehe entsprossenen Kindern, von welchen zwei Knaben und vier Mädchen in sehr frühen Jahren starben, war Immanuel das vierte: sein jüngerer Bruder Johann Heinrich starb 1800 als Pfarrer in Rahden, seine jüngste Schwester, Frau Theuer überlebte ihn, zwei andere, welche an einfache Bürger in Königsberg verheirathet waren und eine unverheirathete gingen ihm im Tode voran. Im elterlichen Hause waltete der damals weit verbreitete Pietismus in milderer Form; insbesondere aber übte die Mutter, welcher Immanuel auch körperlich völlig ähnlich war, den bedeutendsten Einfluß auf ihn aus; er selbst bezeichnete sie als eine verständige, gut unterrichtete, edle und religiöse Frau und bewahrte ihr auch über ihren Tod hinaus, welcher im J. 1737 erfolgte, stets das achtungsvollste und dankbarste Andenken. Nachdem der Knabe den Elementarunterricht in der Hospitalschule empfangen hatte, berieth sich die Mutter über die weitere Heranbildung des Sohnes mit Franz Albert Schultz, welcher 1731 Pfarrer und im folgenden Jahre Professor der Theologie geworden war, und nach der Willensmeinung desselben trat nun der junge K. zu Michaelis 1732 in das Collegium Fridericianum ein, dessen Directorium der genannte Schultz im J. 1733 übernahm. Diese Studienanstalt (zugleich ein Pensionat) war durchgängig nach den Grundsätzen des Pietismus geleitet, so daß neben den Unterrichtsstunden von Schultz noch besondere Betstunden gehalten wurden. Die Einwirkung dieser Richtung auf den jugendlichen K. dürfte hauptsächlich in einer dem praktischen Christenthume zugewandten Gesinnung und überhaupt in sittlich-religiöser Kräftigung zu suchen sein; er sagte wenigstens selbst, daß er den äußerlichen Formen der Frömmelei keinen Geschmack [82] abgewinnen könne und vielleicht hängen hiermit seine noch viel später (1792) ausgesprochenen Ansichten über das Gebet und über den religiösen Gesang zusammen. Während der acht Jahre seines Aufenthaltes im Fridericianum, wo auch David Ruhnken zu seinen Mitschülern gehörte, wandte er sich mit Vorliebe den lateinischen Schriftstellern (besonders dem Lucretius) zu und erwarb sich auch die ihm bleibende Fertigkeit, ein richtiges und selbst schönes Latein zu schreiben. Im Herbste 1740 trat er an die Universität seiner Vaterstadt über, wo er sich als Studirender der Theologie immatriculirte, was jedoch nur als Erfüllung einer üblichen Form zu betrachten ist, indem die Studenten überhaupt eine der drei höheren Facultäten als Fachstudium zu bezeichnen pflegten. Thatsächlich hörte er zunächst nur in der philosophischen Facultät Vorlesungen aus dem Umkreise der Mathematik und der Philosophie, und es dürfte überflüssig sein, Untersuchungen über die Gründe anzustellen, aus welchen er sich von der Theologie abgewendet habe, sowie auch die Angabe, daß er bereits einige Male in Landkirchen gepredigt habe, geradezu unrichtig ist. Mochten etwa auch seine Eltern und vielleicht sodann Schultz ursprünglich an eine theologische Laufbahn des jungen Mannes gedacht haben, so war doch die geistige Richtung desselben bereits im ersten Universitätsjahre entschieden, und zwar durch den mächtigen Einfluß, welchen die auf alle Theile der Philosophie, sowie auf Mathematik, Physik und Astronomie sich erstreckenden Vorlesungen des Martin Knutzen auf ihn ausübten. Dieser für seine Zeit bedeutende Mann, welcher, wie so manche Andere, den Gegensatz zwischen Wolffianismus und Pietismus aufzuheben sich bemühte und in den mathematischen Disciplinen Hervorragendes leistete, bewirkte bei K. den Uebergang von philologischen Studien zu Philosophie und Naturwissenschaft, und sowie in letzterer Richtung die gründliche Hinweisung auf Newton für den wissenschaftlichen Thätigkeitskreis Kant’s bestimmend wurde, so wirkten auf denselben die philosophischen Fragen, welche damals mehrfach über Leibniz’s prästabilirte Harmonie in Umlauf waren, gerade dadurch, daß Knutzen zu den Anhängern des sogen. „influxus physicus“ (d. h. zwischen Leib und Seele) gehörte; desgleichen war auch bezüglich des Christenthums die pietistische Auffassung Knutzen’s von Einfluß auf K. selbst bis in desselben spätere Periode. Kurz K. war gegen Ende seiner Universitätsstudien völlig ein Halb-Wolffianer im Sinne Knutzen’s. In den späteren Semestern (1743) hatte er auch fleißigst die Vorlesungen des oben genannten Fr. Alb. Schultz über Dogmatik gehört, und wenn er dies auch nur zu dem Zwecke that, encyklopädisch seine Kenntnisse zu erweitern, so empfing er doch auch hierbei den Gedankenkreis eines pietistischen Wolffianismus. Um des Gelderwerbes willen repetirte er mit vermöglichen Mitschülern diese dogmatischen Vorlesungen, sowie zuweilen auch einige andere, aber seit 1744 ließ er die theologische Litteratur bei Seite liegen, so daß er selbst noch in seiner viel späteren Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der Vernunft“ (1793) sich auf einen im J. 1732 erschienenen Katechismus stützte. Im März 1746 starb sein Vater und so war er nun in erhöhtem Grade darauf angewiesen, selbständig für seinen Unterhalt zu sorgen. Daß er erfolglos sich um eine Lehrstelle an der lateinischen Schule im Kneiphofe beworben habe und ihm ein völlig Unbedeutender vorgezogen worden sei, gehört zu den mancherlei nicht hinreichend bewiesenen Angaben. Er nahm mehrere Hauslehrerstellen an und verweilte neun Jahre hindurch in dieser Thätigkeit, zuerst beim Pfarrer Andersch in der Nähe von Gumbinnen, dann im Hause Hülfen’s in Arensdorf bei Mohrungen und schließlich beim Grafen Kayserling zu Rautenburg, welcher während des größeren Theiles des Jahres in Königsberg lebte; durch die geistvolle Gattin desselben wurde er in die höhere Gesellschaft eingeführt, woselbst er nicht nur seinen feinen Umgangston erwarb, sondern auch seinerseits bald die geistig belebende Seele [83] jener Kreise wurde. In den Anfang dieser Periode seines Lebens fällt auch das erste Erzeugniß seiner nachmals so reichen schriftstellerischen Thätigkeit, nämlich die „Gedanken von der wahren Schätzung der lebendigen Kräfte“ (1747), wobei wir ihn noch völlig in dem Gebiete der mathematischen Physik beschäftigt finden. Es steht nämlich diese Schrift in nahem Zusammenhange mit der Abhandlung des Daniel Bernoulli (Allg. D. Biogr. Bd. II, S. 480): „De vera notione virium vivarum“ (– nur durch die örtliche Lage Königsbergs und die Schwerfälligkeit des damaligen Buchhandels ist es zu erklären, daß K. die bereits 1743 erschienene Hauptschrift d’Alembert’s „Traité de dynamique“ noch nicht kannte –) und betrifft somit einen in jener Zeit lebhaft geführten Streit zwischen Cartesianern und Leibnizianern über das sogen. Kräftemaß, indem erstere die Kraft als Produkt aus Masse und Geschwindigkeit (M × C), letztere aber als Produkt aus Masse und dem Quadrate der Geschwindigkeit (M × C²) faßten. K. sucht zu vermitteln, insoferne der Standpunkt des Descartes berechtigt sei, wenn die Fortdauer der Bewegung auf äußerer Ursache beruht, d. h. wenn die Kraft todt ist, hingegen Leibniz’s Ansicht zur Geltung komme, wenn es sich um ein inneres Streben des bewegten Körpers, wie z. B. beim Falle, d. h. um eine „lebendige Kraft“ handle. Daß er dabei mit Leibniz den Raum noch völlig objectiv als Anordnung des Nebeneinander nahm, versteht sich von selbst; aber bereits damals wies er auf die Möglichkeit einer anderartigen Welt hin, in welcher mehr als drei Dimensionen bestehen Im J. 1754 erschienen in den Königsberger Nachrichten zwei Aufsätze Kant’s, nämlich „Untersuchung der Frage, ob die Achsendrehung der Erde sich verändert habe“ und „Die Frage, ob die Erde veralte“, worin die von Späteren bestätigte Annahme entwickelt wird, daß die Rotationsgeschwindigkeit der Erde durch eine Einwirkung des beständigen Wechsels von Ebbe und Fluth allmählich verringert werden müsse.

Im Alter von 31 Jahren stehend, durfte sich nun K. wol für genügend vorbereitet halten, die akademische Laufbahn zu betreten. Am 12. Juni 1755 promovirte er mit einer Dissertation „De igne“, worin er auf Grund der Eulerschen Vibrationstheorie die Wärme als schwingende Bewegung einer elastischen, die Theilchen der Körper verbindenden Materie darlegte und so die Entstehung der flammenden Hitze zu erklären versuchte, und am 27. September desselben Jahres erfolgte seine Habilitation mittelst der Abhandlung „Principiorum primorum cognitionis metaphysicae nova dilucidatio“, welche mit dem später entwickelten Systeme durchaus nichts zu schaffen hat, sondern nur zu den zahlreichen damals üblichen Controversen über die sogen. drei Grundgesetze des Erkennens gehört; K. steht dabei noch auf Wolffischem Boden und sucht unter Bekämpfung des Crusius, De summis rationis principiis (Allg. D. Biogr. Bd. IV, S. 630), den Satz des zureichenden Grundes aus dem Satze des Widerspruches abzuleiten und faßt die Naturgesetze als lediglich objective, wendet sich aber bereits gegen die formelle Gültigkeit des ontologischen Beweises für das Dasein Gottes. Mit dem Wintersemester 1755 56 begann er sofort seine Vorlesungen, welche zunächst nur die Gebiete der Mathematik, Physik und Geographie betrafen, seit 1758 aber sich auch auf die philosophischen Disciplinen erstreckten; dabei legte er Compendien Anderer zu Grunde, nämlich für Logik Meier und Baumeister, für Metaphysik Baumgarten, für Moral Baumeister, benutzte aber dieselben nur zur allgemeinen Uebersicht und Reihenfolge des zu behandelnden Stoffes, während er seine eigenen Ansichten auf einzelne Zettel geschrieben in die Vorlesung mitbrachte, um an dieselben, sich völlig gehen lassend, die Erörterung der besonderen Punkte anzuknüpfen. Bei solchem Verfahren ließ er die Feststellung der philosophischen Lehren erst allmählich vor den Augen der Zuhörer entstehen, indem er von einer absichtlich gewählten schiefen Formulirung zu immer genauerer Präcision [84] fortschritt, meistens dabei einen der Anwesenden fortwährend fixirend (bekannt ist die Anekdote, daß er einmal durch das Fehlen eines Knopfes am Rocke eines Zuhörers fast aus der Fassung gebracht wurde). Neben der Universitätsthätigkeit hielt er zuweilen auch Privatvorträge, z. B. einmal längere Zeit hindurch über Physik für eine Anzahl eben anwesender russischer Offiziere. Seine Vorlesungen hatten ebenso einen ungewöhnlich großen Erfolg, wie seine schriftstellerische Thätigkeit ihm die fortan steigende Anerkennung der Gelehrten verschaffte; zu den besuchtesten Vorträgen aber gehörten von Anfang an jene über Geographie, ein Gebiet, in welchem er, obwol er Zeit seines Lebens nur in Königsberg und dessen nächster Nähe verweilte, sich durch Karten und Städtepläne eine solche Einzelnkenntniß erworben hatte, daß er noch später mit Fremden, welche ihn besuchten, sich über deren Heimathsorte gerade so unterhalten konnte, wie wenn er persönlich dort gewesen wäre. Seit er den Lehrstuhl bestiegen, war er zugleich auch litterarisch äußerst thätig, und in ziemlich rascher Abfolge erschien eine Anzahl von Schriften, in welchen er jedoch vorerst seinen späteren grundsätzlichen Standpunkt noch immer nicht eingenommen hatte, daher man dieselben jetzt gemeiniglich als die vorkritischen Schriften bezeichnet. Noch im genannten Jahre 1755 verfaßte er unter anonymer Widmung an König Friedrich II. „Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels“, aber das Werk gelangte zunächst weder an seine königliche Adresse noch auch zur Buchhändlermesse, da während des Druckes desselben der Verleger fallirte und daher dessen ganzes Lager längere Zeit versiegelt blieb. In diesem stets denkwürdig bleibenden Buche erklärte K. die Entstehung der Weltkörper aus den Anziehungs- und Abstoßungskräften der Materie und stellte hiermit als der erste jene Theorie auf, welche nicht lange hernach (1761) durch Lambert’s „Kosmologische Briefe“ und viel später (1796) von Laplace, „Exposition du système du monde“ näher ausgeführt, sowie nachmals durch Herschel’s Entdeckungen vielfach bestätigt wurde. Unter Verzicht auf die Annahme eines unmittelbaren Schöpfungsactes sucht K. die teleologische Auffassung zu retten und (in einer an Descartes erinnernden Weise) die Wirkung der Naturgesetze mit dem Dasein eines Gottes zu vereinbaren, indem das Universum als geordnetes Ganzes nach denjenigen Gesetzen zweckmäßig arbeitet, welche Gott einmal in die Materie gelegt hat, so daß eben darum ein physiko-theologischer Beweis ermöglicht ist. Die Teleologie dürfe nicht auf Vernichtung der mechanischen Erklärung ausgehen, sondern müsse dieselbe ganz in sich aufnehmen; und in diesem die Gegensätze einigenden Sinne spricht K., während er es der Zukunft anheimgibt, ob etwa die Entstehung eines Krautes oder einer Raupe aus mechanischen Ursachen werde abgeleitet werden können, bereits für seine Zeit das bekannte Wort aus: „Gebt mir Materie, ich will eine Welt daraus bauen.“ Dabei kömmt er auch auf Gedanken über die Beschaffenheit der Bewohner anderer Planeten je nach Maßgabe ihrer Entfernung von der Sonne, und ebenso ausdrücklich läßt er schließlich die Möglichkeit des Daseins einer unräumlichen (d. h. Geister-) Welt offen. Wie sehr ihm aber dieses epochemachende Werk selbst am Herzen lag, ersehen wir daraus, daß er noch 1791 durch Dr. Gensichen einen Auszug aus demselben zur Sommer’schen Uebersetzung von Herschel’s Abhandlung über den Bau des Himmels beifügen ließ, da der Leser gerne die theoretischen Gründe dessen sehen werde, was nach 36 Jahren aus Thatsachen geschlossen wurde. Gegen Ende des nämlichen Jahres 1755 (1. November) ereignete sich das Erdbeben, durch welches Lissabon zerstört wurde, und indem K. alle hierüber erschienenen Notizen sammelte, veröffentlichte er selbst „Geschichte und Naturbeschreibung des Erdbebens, welches 1755 einen großen Theil der Erde erschütterte“ (1756) und „Betrachtungen der seit einiger Zeit wahrgenommenen Erderschütterungen“ (1756); er vertrat hierbei die Ansicht, daß diese Ereignisse [85] auf vulkanischen Vorgängen im Erd-Inneren beruhen und knüpfte gelegentlich die Mahnung an, daß der Mensch sich nicht für den Endzweck des ganzen Universums halten solle. Eine kleine Schrift „Neue Anmerkungen zur Erläuterung der Theorie der Winde“ (1756) enthält bereits eine erste Andeutung des von uns jetzt sogenannten Dove’schen Drehungsgesetzes. Als im April 1756 der oben genannte Knutzen starb, bewarb sich K. um eine außerordentliche Professur, und da nach den bestehenden Vorschriften zum Antritte einer solchen Stelle eine besondere Disputation gefordert war, schrieb er zu diesem Behufe: „Metaphysicae cum geometria iunctae usus in philosophia naturali, cuius specimen I. continet monadologiam physicam“ (1756), worin er auf Leibniz’schem Boden stehend die Raumerfüllung der Monaden durch eine dynamische Kraft, nämlich durch die Repulsion erklärt, in Folge deren dem Eindringen anderer Monaden in die Wirkungssphäre jeder einzelnen ein Widerstand geleistet wird; indem aber hierbei eben von der äußeren Natur der Monaden die Rede ist, wird ausdrücklich betont, daß diese Undurchdringlichkeit nur physischen Wesen (nicht etwa auch geistigen) zukomme. Der eigentliche Zweck aber dieser Schrift blieb unerfüllt, da nach Ansicht der Regierung die erledigte Professur unbesetzt bleiben sollte; und nicht besseren Erfolg hatte es, als K. bei dem erfolgten Tode Kypke’s (December 1758) sich um den ordentlichen Lehrstuhl desselben bewarb; denn es wurde ihm damals Buck (s. Allg. D. Biogr. Bd. III, S. 494) vorgezogen, obwol er sich auch einer Empfehlung Seitens des Fr. Alb. Schultz zu erfreuen hatte, welcher ihn unter feierlicher Verpflichtung auf Stillschweigen zu einer Besprechung hatte rufen lassen. In der kleinen Schrift „Neuer Lehrbegriff der Bewegung und Ruhe“ (1758) bekämpfte K. den damals üblichen Begriff der Trägheitskraft und wendete sich auch gegen Leibniz’s Fassung des Gesetzes der Continuität; aber völlig in Leibniz’scher Anschauung bewegt sich der „Versuch einiger Betrachtungen über den Optimismus“ (1759). Seit 1760 fügte er seinen bisherigen Vorlesungen auch jene über Anthropologie und über natürliche Theologie hinzu und abwechselnd las er zuweilen auch über die Beweise für das Dasein Gottes oder über das Schöne und Erhabene; von 1762–64 befand sich Herder unter seinen Zuhörern und zur selben Zeit knüpfte sich auch ein lebhafter Verkehr mit Hamann an; überhaupt war sein Ruf als Lehrer bereits so befestigt und verbreitet, daß häufig auch reifere Männer, selbst aus entfernteren Orten der Umgegend, bei ihm hörten. In seiner schriftstellerischen Thätigkeit trat er nunmehr näher an die eigentliche Philosophie heran. Zunächst erschien: „Falsche Spitzfindigkeit der vier syllogistischen Figuren“ (1762), worin er zeigte, daß es ein widersprechendes Unternehmen sei, nach der ersten und einzigen Schlußfigur noch drei weitere aufzubauen und dabei die Schlußkraft der letzteren doch nur durch Zurückführung auf die erste zu erweisen. In der hierauf folgenden Schrift „Einzig möglicher Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes“ (1763) wendet er sich gegen den üblichen Rationalismus bereits mittelst des Hinweises darauf, daß durch einen Begriff nichts über die Existenz des betreffenden Gegenstandes ausgesagt werde, versucht aber doch einen neuen (später von ihm selbst preisgegebenen) Beweis, welcher darauf beruht, daß, da die Aufhebung aller Möglichkeit undenkbar sei, jedes Mögliche aber ein Nothwendiges zur Voraussetzung habe, schließlich ein schlechthin nothwendiges Wesen existiren müsse. Zu einer bedeutsamen Auseinandersetzung mit dem Dogmatismus der Wolffianer war er veranlaßt durch die von der Berliner Akademie für das Jahr 1763 gestellte Preisaufgabe: „Sind die metaphysischen Wissenschaften derselben Evidenz fähig wie die mathematischen?“ Die von K. eingereichte Bearbeitung, welche das Accessit erhielt, während Mendelssohn mit dem ersten Preise gekrönt wurde, führt den Titel „Untersuchung über die Deutlichkeit der Grundsätze der natürlichen Theologie [86] und der Moral“ und bestreitet die bekanntlich von Wolff überall durchgeführte Anwendung der mathematischen Methode auf die Philosophie; denn die Mathematik verfahre mit Recht synthetisch, so daß die allgemeinsten Begriffe in ihr Voraussetzungen sind und im weiteren Verlaufe unerweisliche Sätze nicht zugelassen werden, die Metaphysik hingegen müsse analytisch mittelst Zergliederung der Erfahrung fortschreiten, um das Allgemeinste als Resultat zu erreichen, wobei aber vieles Unerweisliche mit unterlaufe, sowie besonders die Grundsätze der Moral schließlich nur auf ein Gefühlsurtheil gestützt seien. Nicht minder zeigt sich eine Entfremdung vom gewöhnlichen Rationalismus in dem gleichzeitigen „Versuch, den Begriff der negativen Größe in die Weltweisheit einzuführen“ (1763), worin K. einen äußerst tiefen Gedanken durchführte, welchen er jedoch später wieder bei Seite liegen ließ; es handelt sich nämlich dort um den Unterschied zwischen dem blos logischen Widerspruch und der realen Entgegensetzung, welche ebenso wenig wie in der Mathematik ein nicht seiendes, sondern stets in Beziehung auf ein anderes Reales ist, woraus sich zugleich ergibt, daß auch die logische Begründung verschieden ist von der realen Ursache. Als ihm 1764 die durch Bock’s Tod (1762) erledigte Professur der Poesie angeboten wurde, lehnte er dieselbe im Hinblick auf die damit verbundenen Verpflichtungen ab; hingegen erhielt er 1766 (noch immer als Privatdocent) die Stelle eines Unterbibliothekars mit einem Gehalte von 62 Thalern, auch übernahm er gegen einen kleinen Entgelt die Aufsicht über die große Naturaliensammlung des Commerzienrathes Saturgus, welche Beschäftigung jedoch er bald wieder aufgab, während er die Bibliothekstelle bis 1772 behielt. In seinen philosophischen Anschauungen machte er in diesen Jahren abermals eine merkliche Wendung. Zunächst zeigen sich in den „Beobachtungen über das Gefühl des Schönen und Erhabenen“ (1764) die auf Ansichten der Engländer beruhenden Vorläufer desjenigen, was später in der Kritik der Urtheilskraft seine nähere Ausführung fand. Außerdem erschienen „Räsonnement über den Abentheurer Komannicki“ (1764) und „Versuch über die Krankheiten des Kopfes“ (1764), welch beide gleichsam eine Vorarbeit waren zu der ausführlicheren wichtigen Schrift „Träume eines Geistersehers erläutert durch Träume der Metaphysik“ (1766). Der hierbei besprochene Geisterseher ist bekanntlich Swedenborg, dessen Auftreten der Alles prüfende K. nicht ohne Interesse verfolgt hatte (der auf 1758 datirte Brief Kant’s an Fräulein v. Knobloch über Swedenborg’s Zusammenkunft mit der Königin von Schweden, sowie betreffs des Brandes zu Stockholm ist nach Zimmermann’s neuer Untersuchung höchst wahrscheinlich erst 1761 geschrieben). K. war zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Metaphysik des Wolffischen Dogmatismus zu Träumen führe und somit, insoferne sie die Möglichkeit toller Hirngeburten construire, der wissenschaftlichen Berechtigung entbehre; während er selbst früher wiederholt auf die Möglichkeit einer Geisterwelt hingewiesen hatte (s. o.) sagt er jetzt, daß der Begriff eines den Gesetzen der Natur entrückten Geistes ein Traum sei, welcher zu folgender Erwägung führe: Wenn pneumatische Wesen die physische Undurchdringlichkeit nicht haben und somit auch in einem von Materie erfüllten Raume gegenwärtig sein können, so müssen wir Menschen entweder auf die Erfahrung eines solchen Wesens überhaupt verzichten, oder der Mensch muß zugleich physisch und pneumatisch sein; letzteres wäre nachgewiesen, wenn es wirklich „Seher“ gebe. Und indem nun Swedenborg als ein solcher gelten sollte, unterzog K. die Schriften desselben (besonders „Arcana coelestia“) einer näheren Prüfung, wendete sich aber mit Unwillen davon ab, da er sich von der Fruchtlosigkeit der Erwartung überzeugt hatte, seinen Vernunfttraum durch Erfahrung bestätigt zu sehen, und so wies er mit elegantem Humor nach, daß Swedenborg’s Eingebungen nur Produkte einer kranken Intelligenz seien. Von der Metaphysik aber sagt er sich los, während [87] er, wie er sich ausdrückt, doch noch „in dieselbe verliebt“ ist, und er verzichtet nun auf alle Fragen, für welche in der Erfahrung nichts gegeben ist, sowie er insbesondere auch die Moral von der Metaphysik lostrennt, indem erstere unabhängig von allen theoretischen Ueberzeugungen eine selbständige Befriedigung des Gemüthes gewährt. Hatten sich so allmählich im Geiste Kant’s schon mancherlei wichtige Fäden geschürzt, so bleibt sehr beachtenswerth, daß er noch in der Schrift „Von dem ersten Grunde des Unterschiedes der Gegenden im Raum“ (1768) ebenso wie früher eine objective Realität des Raumes annimmt.

„Seit etwa einem Jahre“ – schreibt K. am 2. September 1770 an Lambert – „bin ich zu demjenigen Begriffe gekommen, welchen ich nicht besorge jemals ändern, wol aber erweitern zu dürfen und wodurch alle Art metaphysischer Quästionen nach ganz sicheren und leichten Kriterien geprüft und entschieden werden kann.“ Gewiß mit Recht entnehmen wir uns hieraus einerseits, daß K. im J. 1769, also 45 Jahre alt, mit seiner prinzipiellen Anschauung in der Hauptsache ins Reine gekommen war und andererseits, daß auf dem Wege zu diesem Ergebnisse mancherlei in seinem Geiste vorgegangen sein mag, wovon uns ja auch seine bisher erwähnten Schriften Zeugniß geben. Er arbeitete überhaupt stets rastlos prüfend und fand so tiefere Schwierigkeiten auch da, wo die meisten unbedacht vorübergehen; nicht in raschem Ansturme kühner Genialität schrieb er, sondern langsam Schritt für Schritt Boden suchend und weiter bauend, so daß sich uns die Vergleichung mit jenen übergenialen Leuten aufdrängt, welche z. B. im Alter von 25 Jahren Systeme des transscendentalen Idealismus oder dgl. in die Welt schleuderten. Eine tiefgehende Bewegung der Philosophie war um jene Zeit in den Sand des halb-wolffianischen Eklekticismus verlaufen und zugleich war ein zweifacher Wellenschlag von Newton und Locke her über Holland und die Schweiz nach Preußen gedrungen, woselbst Mitglieder der Berliner Akademie den Kampf gegen die Leibniz-Wolff’schen Grundsätze aufnahmen. Durch Newton war eine objective Giltigkeit unserer Verstandesbegriffe festgestellt, und Locke hatte die Frage in Fluß gebracht, wie unsere sinnliche Erfahrung wissenschaftlich brauchbar gemacht werden könne, und in letzterer Beziehung hatte David Hume die Berechtigung der Causalitätsschlüsse bestritten. Und wenn nun K. später (1783, in den Prolegomena) selbst sagt: „David Hume war derjenige, welcher mir vor vielen Jahren zuerst den dogmatischen Schlummer unterbrach und meinen Untersuchungen im Felde der speculativen Philosophie eine ganz andere Richtung gab; ich war weit entfernt, ihm in Ansehung seiner Folgerungen Gehör zu geben“, womit ein anderweitiger Ausspruch Kant’s zusammentrifft, „Hume habe wol einen Funken geschlagen, aber kein Licht angezündet“, so werden wir dabei gewiß mit Recht einerseits an die oben erwähnte Entfremdung von der „geliebten“ Metaphysik denken, zumal da es höchst wahrscheinlich ist, daß K. erst 1765 Kenntniß von Hume’s Ansichten nahm (obwol die Sulzer’sche Uebersetzung bereits 1755 erschienen war; übrigens kannte K. von Hume nicht den Treatise, sondern nur die Essays, d. h. besonders den zweiten Theil Enquiry concerning the human understanding). Aber andererseits kann der Grund, aus welchem K. die Folgerungen Hume’s ablehnte, sicher nur darin liegen, daß durch dessen Verneinung aller Möglichkeit einer über die äußere Erfahrung hinausgehenden Erkenntniß ein Standpunkt eingenommen war, welcher über das Ziel hinausschießt, insoferne es überhaupt keine apriorischen Urtheile, welche von Gegenständen gelten, geben solle und somit auch eine „reine Naturwissenschaft“ als unmöglich abgewiesen war. Dies nämlich war der Punkt, bezüglich dessen der durch Newton geschulte und gründlichst prüfende K. sich bemühen mußte, zu einer beruhigenden Klarheit zu gelangen; und daß ihm dies nach 1766 allmählich endlich gelungen sei, ist wol in der erwähnten Stelle des Briefes an Lambert [88] ausgesprochen. Eine äußere Veranlassung bot nun die Gelegenheit, den gewonnenen Standpunkt darzulegen. Es war im Herbst 1769 an K. aus Erlangen auf Anregung des Markgrafen Alexander eine Anfrage betreffs Uebernahme einer ordentlichen Professur ergangen und gleichzeitig das Nämliche von Jena aus geschehen, beides aber lehnte er dankend ab, da sich ihm jetzt in Königsberg, welches er ungern verlassen hätte, durch den Tod des Mathematikers Langenhausen eine Aussicht eröffnet hatte; und wirklich wurde, indem an die Stelle desselben der oben genannte Logiker Buck kam, die hierdurch erledigte Professur am 31. März 1770 an K. mit einem Gehalte von 400 Thalern übertragen. Zum Antritte aber des Ordinariates war eine lateinische Dissertation gefordert und so veröffentlichte K. am 20. August 1770 die Schrift „De mundi sensibilis atque intelligibilis forma et principiis“, welche als die erste Fassung des neuen Gedankens und somit gleichsam als ein präformirter Entwurf der späteren Kritik der reinen Vernunft zu bezeichnen ist. K. bestreitet jetzt allerdings die Leibniz-Wolff’sche Unterscheidung zwischen verworrenen und deutlichen Vorstellungen, aber indem er hierfür den Gegensatz zwischen Receptivität und Spontaneität einführt, wendet er sich mittelst der letzteren wieder einem Rationalismus zu, welcher auf gewissen im Menschengeiste ursprünglich liegenden Gesetzen weiter baut und zu reinen Vernunfterkenntnissen betreffs der sinnlichen und der intelligiblen Welt führt; in ersterer Beziehung nimmt er nun den (im Vergleiche mit den früheren Schriften) entscheidenden Standpunkt ein, daß Raum und Zeit als Anschauungsformen lediglich subjectiv sind und bezüglich der intellectuellen Erkenntniß führt er hier noch (im Unterschiede gegen spätere Schriften) das gesammte Ansichseiende auf eine letzte Einheit aller Substanzen zurück. Während der folgenden 11 Jahre veröffentlichte er nur eine kleine Schrift „Von den verschiedenen Racen der Menschen“ (1775, umgearbeitet wieder gedruckt in Engels „Philosoph für die Welt“, Bd. II, 1777), worin wir dem Gedanken begegnen, daß dereinst durch die Naturforschung gar manche „Art“ zu einer „Race“ herabsinken könne. Aber um so Wichtigeres ging während dieser längeren äußeren Pause in der inneren Geisteswerkstätte Kant’s vor sich. Langsam, aber rastlos prüfend gelangte er jetzt zu demjenigen, was er in seinen bekannten Hauptwerken niederlegte; seine eigene That ist der „Kriticismus“, welcher nunmehr über allen früheren Eindrücken und Einwirkungen ihm erwuchs und, wie er selbst sagt, die richtige Mitte zwischen Wolff’s Dogmatismus und Hume’s Skepticismus enthalten sollte. Unablässig war er bemüht, den Kern der genannten lateinischen Dissertation weiter zu entwickeln, worüber wir in seinen Briefen einige, aber leider nur zu wenige Andeutungen finden. Bereits 1771 beabsichtigte er, die „Grenzen zwischen Sinnlichkeit und Vernunft“ festzustellen, und nachdem der Mediciner Marcus Herz (s. Allg. D. Biogr. Bd. XII, S. 261) als Erläuterung jener Dissertation „Betrachtungen aus der speculativen Weltweisheit“ (1771) veröffentlicht hatte, antwortete ihm K. brieflich (Februar 1772), er könne in vollständiger Ausführung seiner Gedanken eine „Kritik der reinen Vernunft“ vorlegen. In einer Anzahl von Entwürfen muß er von dieser Zeit an allmählich die grundsätzliche Anschauung gewonnen haben, daß seitens der theoretischen Vernunft, welche auf das Gebiet der Erscheinung angewiesen ist, das „Ding an sich“ unerkennbar bleibt und daß die Verbindung mit dem Uebersinnlichen lediglich an das sittliche Wollen zu knüpfen ist, wonach die Giltigkeit der Ideen für die praktische Vernunft vorbehalten bleibt, deren Ziel ihm durch Hume nunmehr gleichfalls gefährdet erschien; d. h. der entscheidende Primat der praktischen Vernunft über die reine Vernunft stellte sich ihm damals immer fester und fester. Wiederholt kam er brieflich noch 1777 und 1778 auf den Plan seines Werkes als einen immer noch nicht vollendeten zurück, bis er schließlich „im Fluge“ das Ganze [89] in 4–5 Monaten zusammenstellte, was nur erklärlich ist, wenn er sich auf verschiedene schriftlich niedergelegte Anläufe ordnend stützen konnte. So erschien (im 57. Lebensjahre Kant’s) 1781 die „Kritik der reinen Vernunft“ mit einer vom 29. März datirten Dedication an Freiherrn v. Zedlitz, welcher ihm drei Jahre vorher vergeblich einen Ruf nach Halle angeboten hatte. Der Kern des Werkes charakterisirt sich füglich am besten durch zwei Aussprüche, welche K. in der Vorrede zur zweiten Auflage desselben niederlegte; der eine betrifft die dem Verdienste des Copernicus analoge Umkehrung des Standpunktes, nämlich bisher wol habe man angenommen, daß alle unsere Erkenntniß sich nach den Gegenständen richten müsse, nun aber solle man es einmal versuchen, anzunehmen, daß die Gegenstände sich nach unserer Erkenntniß richten müssen, d. h. daß von denselben nicht als von „Dingen an sich“, sondern nur als von „Erscheinungen für uns“ die Rede ist, und somit deren Auffassung nur die Folge der Formen und Gesetze unserer subjectiven Erkenntnißthätigkeit ist; der andere lautet kurz wörtlich: „ich mußte das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen“. K. war der Ueberzeugung, daß der Mensch durch die Gesetze seiner Vorstellungsweise das Gebiet der Erscheinungswelt bestimmt und in den Gesetzen seines Handelns die Spur einer idealen Grundlage des Seins findet; in ersterer Beziehung aber war er sich bewußt, eine richtige Mittelstellung einzunehmen, indem er den Rationalisten zeigte, daß das Erkennen seinen Stoff nur aus der Erfahrung entnehmen könne, und hinwiederum den Empiristen und Skeptikern, daß die Erfahrung nur nach den Gesetzen unserer geistigen Thätigkeit zu Stande komme. Es kann hier nicht näher dargelegt werden, wie er in einem ersten Hauptabschnitte des Werkes auf Grundlage der lediglich subjectiven reinen Anschauungsformen Raum und Zeit die Möglichkeit einer reinen Mathematik bejaht und ebenso in einem zweiten auf Grundlage der im Urtheile waltenden reinen Verstandesformen, d. h. der Kategorien, durch welche Ordnung in die Erscheinung gebracht wird, die Möglichkeit einer reinen Naturwissenschaft bejaht, hingegen in einem dritten Abschnitte die Berechtigung der gesammten Wolff’schen Metaphysik nach ihren drei Theilen (Psychologie, Kosmologie, Theologie) mittelst des Nachweises verneint, daß in diesen drei Disciplinen jedes Beweisverfahren vergeblich und täuschend ist, wonach dieselben wol geforderte, aber unmögliche Wissenschaften sind, um sodann schließlich in einem vierten Abschnitte darzuthun, daß diese betreffenden Ideen der Vernunft, wenn nicht constitutive, doch regulative Prinzipien sind, durch welche wir über die Bedingtheit der Erscheinung hinaus zum Unbedingten streben, so daß es sich hierbei um Aufgaben, d. h. um etwas, was geschehen soll, handelt und somit der Fingerzeig zum Uebergange in die praktische Vernunft gegeben ist. So war die erste Hauptschrift der später häufigst sogen. „Transscendental-Philosophie“ (den Ausdruck „transscendental“ entlehnte der Mathematiker K. von den sogen. transscendentalen Gleichungen) dem Publikum vorgelegt, doch war die Wirkung derselben nicht sofort eine so wuchtige, wie man hätte erwarten sollen, und K. trug sich daher 1782 mit dem Gedanken, einen populären Auszug der Kritik der reinen Vernunft zu schreiben. Der einzige Garve hatte über dieselbe eine ausführliche Recension verfaßt, welche jedoch durch Feder in verstümmelter Gestalt in den Göttinger gelehrten Anzeigen 1782 zum Abdruck kam (s. Allg. D. Biogr. Bd. VIII, S. 386, wozu jedoch beizufügen ist, daß jene Recension später vollständig in Nicolai’s Allg. deutscher Bibliothek 1784 erschienen ist); auch Herder äußerte sich brieflich mißgünstig, indem er noch auf dem Boden der früher in Kant’s Vorlesungen empfangenen Eindrücke stand und in die neue Grundanschauung sich nicht zu finden vermochte. So sah sich K. veranlaßt, seine „Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können“ (1783) zu veröffentlichen, worin er gegen [90] die Recensenten sich vertheidigend, die Gliederung und den Zusammenhang der einzelnen Untersuchungen deutlicher feststellte und auch manche Punkte, z. B. die Subjectivität des Raumes und der Zeit näher begründete (daß diese Schrift auf einer zweifachen Bearbeitung beruhe, dürfte kaum anzunehmen sein). Indem sodann auch Kant’s Amtsgenosse Joh. Schulze unter Zustimmung desselben „Erläuterungen über des Herrn Professor Kant Kritik der reinen Vernunft“ (1784) herausgegeben hatte und im deutschen Merkur K. L. Reinhold’s „Briefe über die Kantische Philosophie“ (1785) erschienen waren, lenkte sich in erhöhtem Grade die allgemeine Aufmerksamkeit auf die epochemachende Neuerung, welche nun vielfach besprochen wurde, zumal da seit 1785 die von dem Philologen Schütz und dem Juristen Hufeland herausgegebene „Jenaische Allgemeine Litteraturzeitung“ förmlich als Organ des Kantianismus wirkte. K. selbst veröffentlichte in dieser Zeit mehrere kleinere Abhandlungen, nämlich „Ideen zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ und „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“ (beides in der Berliner Monatsschrift 1784), sowie ebendaselbst 1785: „Ueber die Vulkane im Monde“ und „Bestimmung des Begriffes einer Menschenrace“ und „Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdruckes“, in welch letzterer Schrift er als der erste gegenüber dem romanistischen sachenrechtlichen Begriffe eines litterarischen Eigenthumes sich auf den Standpunkt eines Personenrechtes stellte und somit dasjenige zu Grunde legte, was heutzutage allgemein als Autorrecht bezeichnet wird. Daneben schrieb er in die genannte Litteraturzeitung (1785) eine Recension über Herder’s Ideen zur Philosophie der Geschichte, worin er die mystische Ineinsbildung von Natur und Freiheit entschieden verwarf, und zur selben Zeit erschien „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785), ein erster Entwurf einer Entwickelung der praktischen Vernunft. Auch hegte er die Absicht, sich bezüglich der Begründung des Daseins Gottes mit Mendelssohn’s „Morgenstunden“ ausführlicher auseinanderzusetzen, doch beschränkte er sich zuletzt auf zwei kleinere Aufsätze, deren einer „Was heißt sich im Denken orientiren?“ (Berl. Monatsschr. 1786) geradezu polemisch ist, aber auch Ergänzungen findet durch den zweiten „Einige Bemerkungen zu Jakobs Prüfung der Mendelssohnschen Morgenstunden“ (1786). Ferner veröffentlichte er „Muthmaßlicher Anfang des Menschengeschlechtes“ (Berl. Monatsschr. 1786), d. h. eine moralisirende Umschreibung der mosaischen Ueberlieferung und „Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft“ (1786), worin er entwickelte, wie nach seiner Ansicht mittelst einer mathematischen Bewegungslehre an dem Faden der zwölf Kategorien Ordnung in den Complex der äußeren Natur gebracht werde. In diesem Jahre 1786 war er Rector der Universität und hatte als solcher bei der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms II. den Huldigungsact zu leiten; auch wurde er im gleichen Jahre (nach Mendelssohn’s Tod) zum Mitgliede der Berliner Akademie gewählt (dieselbe Ehre erwies ihm später, 1794, die Akademie zu St. Petersburg und 1798 jene zu Siena). Um diese Zeit veranlaßte ihn sein Verleger zur Bearbeitung einer nothwendig gewordenen neuen Auflage der „Kritik der reinen Vernunft“, welche 1787 erschien (alle späteren Auflagen sind unveränderte Abdrücke dieser zweiten); es kann nicht geleugnet werden, daß mit dieser Umarbeitung, welche theils in Erläuterungen, theils in Abwehr verschiedener Angriffe zu Tage tritt, sich die grundsätzlichen Schwierigkeiten des Kantischen Systems häufen, denn wenn wir auch nicht mit Michelet oder insbesondere mit Schopenhauer geradezu einen Abfall vom ursprünglichen Idealismus der ersten Auflage erblicken wollen, so geben uns dennoch die Bemerkungen, mit welchen sich K. gegen eine Verwechslung seines Standpunktes mit jenem Berkeley’s verwahrt, manches zu bedenken, und es muß zugestanden werden, daß er jetzt im Hinblicke auf das Sittengesetz mit größerer Bestimmtheit die Existenz der Dinge [91] an sich und die Existenz des Ich betonte. Bereits auch im folgenden Jahre erschien sein zweites Hauptwerk, nämlich die „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788). Schon seit längerer Zeit ja war bei K. allmählich die Ueberzeugung festgewurzelt, daß der praktischen Vernunft ein Primat vor der theoretischen zukomme, und so fand er in ersterer das Ansichsein als ein gegebenes, welches im Sittengesetz (Imperativ) unbedingt spricht und auf Autonomie der Vernunft beruhend objectiv allgemein gilt. Und da das höchste Gut des Menschen nur als Vereinigung von Tugend und Glückseligkeit gedacht werden könne, die Behauptung aber, daß letztere aus ersterer folge, nur dann falsch sei, wenn die jetzige diesseitige Existenzweise als die einzige gelte, so müsse sich der Mensch auch als Glied der intelligiblen Welt denken und es seien hiermit Gott, Freiheit und Unsterblichkeit die höchsten Postulate der praktischen Vernunft; d. h. was in der Kritik der reinen Vernunft nur als problematisch und möglich gegolten, wird hier assertorisch und wirklich, so daß an Stelle der dort abgewiesenen Beweise für das Dasein Gottes hier der moralische Beweis tritt und hiermit die Religion, in welcher die Sittengesetze als göttliche Gebote gelten, zur Moral in das Abhängigkeitsverhältniß eines abgeleiteten Momentes kömmt (Ethiko-Theologie). Nachdem K. in gleichem Jahre durch die Schrift „Ueber den Gebrauch teleologischer Principien in der Philosophie“ (im Deutschen Merkur, 1788) vorgearbeitet hatte, gab er die volle Durchführung der Ergebnisse seiner betreffenden Untersuchungen in der „Kritik der Urtheilskraft“ (1790, 2. Aufl. 1793). Hier nämlich sollte die Kluft zwischen reiner Vernunft und praktischer Vernunft schließlich überbrückt werden, denn wenn erstere gesetzgebend für die Natur und letztere gesetzgebend für das Freiheitsgebiet wirke, stehe über beiden vermittelnd die Urtheilskraft, durch welche das Besondere als unter dem Allgemeinen enthalten gedacht wird, was eben in der Auffassung des Zweckes und der Zweckmäßigkeit geschehe. So werde die Gesetzmäßigkeit der Formen der Natur mit den auf Freiheitsgesetzen beruhenden Zwecken übereinstimmen, so daß theoretische und praktische Vernunft zusammengeführt seien. Die Durchführung nun des Zweckbegriffes gibt K. in sichtlichem Anschlusse an Baumgarten (s. Allg. d. Biogr. Bd. II, S. 158) nach zwei Seiten. Insoferne nämlich der Zweck unmittelbar in der sinnlichen Apprehension erfaßt werde, stelle sich das Gefühl einer Lust ein, und der betreffende Gegenstand heiße entweder schön oder erhaben (in der Erörterung dieser beiden ästhetischen Begriffe tritt die Einwirkung der Ansichten der Engländer deutlich zu Tage), in der künstlerischen Herstellung aber der beiden walte jedenfalls eine freie und zugleich regelmäßige Bewegung, so daß im schaffenden Genie der Dualismus in letzter Instanz überwunden sei. Insoferne aber die Vorstellung der Zweckmäßigkeit aus objectiven Gründen erfolge, werde die teleologische Urtheilskraft in ihrem Streben, Alles den Endursachen unterzuordnen, zu einem Oberhaupte im Reiche der Zwecke geleitet, und eine Ethiko-Theologie bilde den Schlußstein des Systems.

Hatte auf solche Weise K. in seinem 66. Lebensjahre stehend durch die dritte seiner drei Kritiken den Ring des speculativen Systems geschlossen, so war um diese Zeit bereits auch das Ansehen seiner Philosophie über ganz Deutschland verbreitet, und aus vielen Orten reisten begeisterte Anhänger seiner Lehre nach Königsberg, um den verehrten Mann kennen zu lernen und zu hören; unter diesen trat ihm der aus Jena kommende J. Benj. Erhard (s. Allg. d. Biogr. Bd. VI, S. 200) auch persönlich näher, aus Würzburg war Reuß vom dortigen Fürstbischof eigens nach Königsberg geschickt worden, aus Erlangen traf Mehmel ein, aus Berlin Kiesewetter und aus Wien der Graf Purgstall; auch die Regierung bezeugte ihre Werthschätzung für K., indem sie demselben eine besondere Gehaltserhöhung von 220 Thalern zuwies. Schriftstellerisch blieb er noch immer [92] thätig, indem er theils gelegentlich verschiedene Probleme aufgriff, theils einzelne Materien seiner Philosophie ausführlicher darlegte. Durch einen Angriff Eberhard’s in Halle (s. Allg. d. Biogr. Bd. V, S. 570), welcher im „Philosophischen Magazin“ den Beweis versuchte, daß K. im Vergleiche mit Wolff eigentlich nichts neues lehre, war die Veranlassung gegeben zu der Schrift „Ueber eine Entdeckung, nach der alle neue Kritik der Vernunft durch eine ältere entbehrlich gemacht werden soll“ (1790), worin sich K. im Eifer der Abwehr sogar zu einiger Heftigkeit hinreißen ließ. Zu Borowski’s „Cagliostro“ (1790) lieferte er einen Beitrag „Ueber Schwärmerei und Mittel dagegen“; auch bearbeitete er die von der Königsberger Akademie für das Jahr 1791 gestellte Preisaufgabe „Welches sind die wirklichen Fortschritte der Metaphysik seit Leibniz?“, reichte aber sein Manuscript, in welchem er mit berechtigtem Selbstgefühle auf seine eigenen Leistungen blicken durfte, nicht ein (es wurde erst 1802 von Rink herausgegeben). Zur gleichen Zeit behandelte er die Frage über die Herkunft des Bösen in der kleinen Schrift „Ueber das Mißlingen aller philosophischen Versuche in der Theodicee“ (Berl. Monatsschr. 1791), worauf als Darlegung seiner positiven Ansicht folgte „Vom radikalen Bösen“ (ebenda 1792); diese letztere Abhandlung aber nahm er als ersten Abschnitt wieder auf in „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ (1793), worin er grundsätzlich eine moralisirende Umschreibung der christlichen Religionslehre gab. Bei diesen Schriften nun mußte auch K. es erfahren, welch bedeutsamer Umschwung in Preußen seit dem Tode Friedrichs d. Gr. (1786) allmählich eingetreten war. Bereits zur selben Zeit, als unter der Regierung Friedrich Wilhelms II. auf Anstiften des Ministers Wöllner das bekannte Religionsedict erlassen wurde (Juli 1788), hatte der einflußreiche Woltersdorf, Prediger an der Dreifaltigkeitskirche, beim Könige beantragt, daß dem K. das Schreiben verboten werde, und nachdem im März 1792 ein neues Censuredict ergangen war, verweigerten die Berliner Censoren das Imprimatur für die Fortsetzung der Schrift „Vom radikalen Bösen“. Da aber die „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ in Königsberg erscheinen sollte, wandte sich K. an die theologische Facultät, welche denn auch die Approbation ertheilte. Darauf empfing K. eine vom 1. October datirte und von Wöllner gegengezeichnete Cabinetsordre, welche folgende Worte enthielt: „Unsere höchste Person hat schon seit geraumer Zeit mit großem Mißfallen ersehen, wie Ihr Euere Philosophie zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christenthums mißbraucht. Wir haben uns zu Euch eines Besseren versehen, da Ihr selbst einsehen müsset, wie unverantwortlich Ihr dadurch gegen Euere Pflicht als Lehrer der Jugend und gegen Unsere Euch sehr wohl bekannte landesväterliche Absicht handelt. Wir verlangen des ehesten Euere gewissenhafteste Verantwortung und gewärtigen Uns von Euch, bei Vermeidung Unserer höchsten Ungnade, daß Ihr Euch künftighin nicht dergleichen werdet zu Schulden kommen lassen, sondern vielmehr Eurer Pflicht gemäß Euer Ansehen und Eure Talente dazu anwenden, daß unsere landesväterliche Intention je mehr und mehr erreicht werde, widrigenfalls Ihr Euch bei fortgesetzter Renitenz unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.“ Zugleich mußten sämmtliche Lehrer der theologischen und der philosophischen Facultät einen Revers unterschreiben, nicht über Kantische Religionsphilosophie zu lesen. (Es wird auch erzählt, daß ungefähr um jene Zeit auf dem Reichstage zu Regensburg von Hessen-Kassel der erfolglose Antrag eingebracht worden sei, gegen die Kantische Philosophie von Reichs wegen einzuschreiten, s. Bernhard, Franz Ludwig v. Erthal, Fürstbischof von Bamberg, 1852, S. 140, woselbst wir jedoch jeden Quellennachweis vermissen.) K. seinerseits wies in der ihm auferlegten Verantwortung mit würdevollster [93] Ruhe die gegen ihn gerichteten Vorwürfe zurück und schloß mit den Worten: „Ich halte, um auch dem mindesten Verdachte vorzubeugen, für das Sicherste, hiermit als Eurer königlichen Majestät getreuester Unterthan feierlichst zu erklären, daß ich mich fernerhin aller öffentlichen Vorträge, die Religion betreffend, es sei die natürliche oder geoffenbarte, sowol in Vorlesungen als in Schriften gänzlich enthalten werde“, bei welcher Erklärung er an die Möglichkeit des Todes des Königs dachte, nach dessen Eintritt er der Unterthan einer anderen Majestät sein werde; darum hat er auch alsbald nach dem Regierungsantritte Friedrich Wilhelms III. in der Vorrede zum „Streit der Facultäten“ jene Cabinetsordre nebst dem ganzen Texte seiner Verantwortung veröffentlicht. Tief gedrückt aber fühlte sich K. über die Maßregelung, welche ihn getroffen und mit ärgerlichem Bedauern, eine seiner liebsten Vorlesungen unterlassen zu müssen, beschränkte er sich seit dem Sommer 1795 auf Logik und Metaphysik. Hingegen seine litterarische Thätigkeit verblieb noch ungebrochen; in jene Jahre nämlich fallen „Ueber den Gemeinspruch: das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“ (Berl. Monatsschr. 1793), wobei er besonders auf das Staatsrecht blickt, in welchem allerdings eine theoretische Forderung auf Freiheit, Gleichheit und Gemeinwohl ziele, aber doch jene Bethätigung dieser Grundsätze, welche zu Widersetzung führt, unter allen Umständen, d. h. auch bei widerrechtlichen Handlungen eines Regenten, das höchste Verbrechen sei; ferner lieferte er in J. Sig. Beck’s „Erläuternden Auszug aus den kritischen Schriften Kants“ (2. Thl. 1794, s. Allg. d. Biogr. Bd. II, S. 214) einen Aufsatz „Ueber Philosophie überhaupt“, welcher die wechselseitige Stellung der drei Kritiken näher darlegt; sodann erschien „Das Ende aller Dinge“ (Berl. Monatsschrift 1794), wobei die bezüglichen religiösen Ansichten ihre moralische Verwerthung fanden. Auch griff er noch einmal auf seine früheren physikalischen Arbeiten zurück in der interessanten Schrift „Etwas über den Einfluß des Mondes auf die Witterung“ (ebenda 1794), worin nicht nur der später bestätigte Satz ausgesprochen ist, daß der Schwerpunkt des Mondes innerhalb der uns abgewandten Hälfte desselben liege, sondern auch gezeigt wird, daß der Mond keinenfalls als beleuchtet die Witterung beeinflussen könne, sondern möglicherweise nur als Körper (wie bei Ebbe und Fluth), daß aber auch dieser Einfluß bisher noch nicht nachgewiesen sei. Dann folgte „Zum ewigen Frieden“ (1795), in welcher Schrift er einerseits eine Anzahl von Bestimmungen vorschlägt, durch welche in Zukunft jedem Kriege vorgebaut werden soll, und andererseits auf Grundlage einer überall einzuführenden republikanischen Staatsform eine allgemeine Staatenconföderation als Uebergang zum Weltstaate bespricht. Hierauf gab er zu Sömmering’s Werk „Ueber das Organ der Seele“ (1796) einen Beitrag, welcher die Function des in der Gehirnhöhle befindlichen Wassers erörtert; und gleichzeitig verfaßte er einen kleinen Aufsatz „Ausgleichung eines auf Mißverstand beruhenden mathematischen Streites“ (Berl. Monatsschr. 1796), nämlich betreffs der rationalen algebraischen Verhältnisse des rechtwinkligen Dreiecks, sowie „Von einem neuerdings erhobenen vornehmen Ton in der Philosophie“ (ebenda 1796), eine reizend geschriebene Ablehnung der Art und Weise Jacobi’s, und „Verkündigung des nahen Abschlusses eines Tractats zum ewigen Frieden in der Philosophie“ (ebenda 1796) als launige Abwehr eines heftigen Angriffes, welchen der Frankfurter J. G. Schlosser gegen die Kantische Philosophie gerichtet hatte. Nachdem K. in eben diesem Jahre von Chr. W. Hufeland die berühmte Schrift „Kunst, das menschliche Leben zu verlängern“ (s. Allg. d. Biogr. Bd. XIII, S. 289) zugeschickt erhalten hatte, verfaßte er sofort im Anschlusse an dieselbe die Abhandlung „Ueber die Macht des Gemüths, durch den bloßen Vorsatz seiner krankhaften Gefühle Meister zu werden“, welche zunächst in Hufeland’s [94] „Journal für praktische Heilkunde“ (1797) mit Anmerkungen Hufeland’s erschien (daraus besonders abgedruckt 1799), sodann aber von K. dem „Streit der Facultäten“ als dritter Abschnitt einverleibt wurde. Gleichzeitig erschienen „Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre“ (1797) und „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ (1797), welche zusammen auch den gemeinschaftlichen Titel „Metaphysik der Sitten in zwei Theilen“ tragen; die Rechtslehre, welche vielleicht unter den Leistungen Kant’s als die schwächste bezeichnet werden darf, bewegt sich grundsätzlich auf dem Boden der naturrechtlichen Litteratur des vorigen Jahrhunderts und unterscheidet sich von derselben wol nur durch ein Uebermaß des Kantischen Formalismus; die Tugendlehre gibt eine nähere Ausführung des sittlichen Imperativs und seines Verhältnisses zu dem Gebiete der sinnlichen Neigungen. Hiermit hängt zusammen die kleine Schrift „Ueber ein vermeintes Recht, aus Menschenliebe zu lügen“ (1797), worin allerdings bezüglich der Nothlüge sich eine nahezu übermenschliche Erhabenheit zu einer unmenschlichen Rücksichtslosigkeit verirrt. Von Ostern 1797 an stellte K. seine Vorlesungen gänzlich ein, und im Juni d. J. begab sich zu seiner Wohnung ein festlicher Zug der Studirenden, deren Sprecher ihm für seine bisherige segensreichste Lehrthätigkeit dankte und das freudige Bekenntniß hinzufügte, daß er, wenn auch nicht mehr unmittelbar wirkend, die höchste Zierde der Universität bleibe. Als nach dem Tode Friedrich Wilhelms II. (16. November 1797) durch den Thronfolger sofort das Religionsedict aufgehoben wurde, fühlte der 73jährige Mann das Bedürfniß, aus dem in letzter Zeit auf ihm lastenden Drucke auch litterarisch frei aufzuathmen und verfaßte sonach mit einer nahezu jugendlichen Schriftstellerkraft das Werkchen „Der Streit der Facultäten“ (1798, dem Göttinger Stäudlin gewidmet), worin sich als Grundton hindurchzieht, daß die philosophische Facultät, welche als die untere bezeichnet wird und in allen Vorleseverzeichnissen an letzter Stelle steht, dennoch ihrem Wesen nach eigentlich die erste ist und als geistige Pulsader aller Universitäten wirkt. Dabei setzt er sich mit der positiven Theologie überhaupt auseinander und bespricht auch die mystische Seite der Religion, wozu ihm durch eine Hallenser Doctordissertation („De similitudine inter Mysticismum purum et Kantianam religionis doctrinam, auctore C. A. Willmans“, 1797) besondere Veranlassung gegeben war; die juristische Facultät führt ihn zur Erörterung der Frage, ob die Menschheit stets zum Besseren fortschreite und bezüglich der medicinischen Facultät findet er die Verbindung des Physischen und des Moralischen in obiger „Macht des Gemüthes, seiner krankhaften Gefühle Meister zu werden“. Außer einer kleinen Schrift „Ueber die Buchmacherei, zwei Briefe an Fr. Nicolai“ (1798), worin der Adressat sowol wegen Beurtheilung einer nachgelassenen Abhandlung Justus Möser’s als auch wegen seiner Spottschrift „Sempronius Gundibert“ humorvollen Tadel erfährt, veröffentlichte K. noch „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht“ (1798), ein Werk, welches eine staunenswerthe Fülle von Erfahrungsblicken in jene geheimen Fäden enthält, welche bei den menschlichen Handlungen mitspielen. Seit 1798 begann die Altersschwäche sich fühlbar zu machen, so daß er fortan sein Haus nie mehr verließ; das Letzte, was er in den Druck gab, war jene denkwürdige Erklärung gegen Fichte, welchen er seinerseits selbst früher (1792) in das Publikum eingeführt hatte, da er den Namen des Verfassers der „Kritik aller Offenbarung“ bekannt machte, während er jetzt (Allg. Litt.-Zeitung 1799, Nr. 109) denselben als einen seiner tölpischen Freunde bezeichnete, dessen Wissenschaftslehre ein gänzlich unhaltbares System sei (diese niederschlagende Beurtheilung fiel zeitlich mit den Maßregeln zusammen, welche die kursächsische Regierung gegen Fichte ergriffen hatte, s. Allg. d. Biogr. Bd. VI, S. 763 f.). Aber an der von den Kantianern sogen. metakritischen Invasion, d. h. an den Schriften Hamann’s [95] und Herder’s, welche in dem Titel „Metakritik“ zusammentrafen (erstere nur handschriftlich in Freundeskreisen umlaufend, letztere gedruckt 1799, s. Allg. d. Biogr., Bd. XII, S. 97) ging er theilnahmlos vorüber. Im J. 1800 beauftragte er befreundete Schüler mit Herausgabe seiner Collegienhefte, und so erschienen noch bei seinen Lebzeiten die Vorlesungen über Logik, über physische Geographie und über Pädagogik; er selbst arbeitete noch, soweit es sein Zustand erlaubte, an einem „System der reinen Philosophie in ihrem ganzen Inbegriffe“, worin wol sicher keine neuen Anschauungen, sondern nur eine wiederholende Zusammenfassung des Ganzen niedergelegt war (übrigens soll dieses handschriftliche Werk, welches als verschwunden galt, wieder gefunden worden sein). Indem er 1802 das Gedächtniß verlor, hatte er von nun an die Leiden des allmählichen Marasmus voll auszuschöpfen, wenn auch durch seine verwittwete Schwester ihm die liebevollste Pflege zu Theil wurde; im October 1803 trat eine Schwächung der Sehkraft ein und seit dem folgenden December war seine Sprache unverständlich, vom 3. Februar 1804 an nahm er keine Nahrung mehr zu sich, am 9. verlor er das Bewußtsein und am 12. Februar Vormittags entschlief er. Die feierliche Beisetzung der gänzlich vertrockneten Leiche fand am 28. Februar im Professorengewölbe der Domkirche statt. Ein Denkmal in der sogen. Stoa Kantiana wurde im J. 1810 eingeweiht, und in jüngster Zeit wurde eine Transferirung der Gebeine vorgenommen, worüber s. F. Bessel Hagen, Die Grabstätte Imm. Kant’s mit besonderer Rücksicht auf die Ausgrabung und Wiederbestattung seiner Gebeine im J. 1880 (Altpreußische Monatsschrift, Neue Folge, Bd. XVII, Heft 8). Am 19. Juni 1881 wurde die von der Kant-Gesellschaft gestiftete Kapelle, in welcher die Reste desselben jetzt ruhen, eingeweiht.

Der Körperbau Kant’s war zart und klein, die Knochen schwach und das Muskelfleisch abgemagert; unter einer ungewöhnlich hohen Stirn glänzten lebhafte Augen und um den Mund schwebte ein leiser Anflug gemüthlichen Humores. Sein äußeres Leben wickelte sich in pünktlichster Gesetzmäßigkeit ab, welche selbst an rigorosen Pedantismus streifte. Täglich, Sommer wie Winter, stand er um 5 Uhr auf, zwischen 7 und 9 Uhr fielen die Vorlesungen, hierauf folgte Arbeit bis zur Essenszeit, welche er in der Regel länger, nämlich von 1–4 Uhr ausdehnte, indem er einige (mindestens drei bis fünf) Tischgenossen zu sich bat, mit welchen er gerne ausführlichere Gespräche pflegte, sei es über Tages- und Stadtneuigkeiten oder über litterarische Erscheinungen. Nach Tisch folgte auf eine Stunde ein Spaziergang, welcher täglich den nämlichen Weg beschrieb, bis ihm dies durch die ihn ebenso pünktlich erwartenden Bettler verleidet wurde. Heimgekehrt gab er sich seinen Meditationen hin, welche er auf einzelnen Denkzetteln kurz fixirte; um 9, längstens 10 Uhr ging er zu Bett. Schon seit 1774 hatte er einen Amanuensis an Wasianski, an dessen Stelle, nachdem K. 1783 sich ein Haus gekauft hatte, 1784 Jochmann trat; 1794 aber übernahm Wasianski die gesammte Fürsorge für das Hauswesen, dessen Tischgenossen außer diesen beiden meistens die Professoren Rink, J. G. Hasse (s. Allg. d. Biogr. Bd. X, S. 758) und Kraus (dieser aber zog sich später zurück), sowie der Rentier Green waren. Die Ferien brachte K. öfters in dem eine Meile entfernten Dorfe Moditten bei dem Förster Wobser zu, übrigens besuchte er außerhalb Königsbergs nur die Städte Insterburg und Pillau. – Sein Charakter, in Folge dessen er allgemein nicht nur verehrt, sondern auch geliebt wurde, zeigte die vollste anspruchlose Gediegenheit und schlichte Biederkeit, sowie feingebildetste Humanität; er war sanft wohlwollend, wahrhaft kindlich bescheiden, zuverlässigst aufrichtig und wahrheitsliebend, dabei unerschöpflich heiter und nicht ohne Begabung zu Humor und Witz (nicht aber zur Satire). Auch als Schriftsteller war er stets lauter und ehrlich, er wollte nie überraschen, sondern nur überzeugen, er verschmähte rhetorischen Glanz und hielt es für eine litterarische Sünde, durch Geistreichheit [96] bestechen zu wollen; geradsinnig, wie er war, schrieb er stets in ebenmäßiger Ordnung, so daß wie in einem harmonisch gegliederten Baue der Leser bald orientirt ist; zuweilen ist sein Stil etwas breit oder leidet auch an Einschachtlung mehrerer Sätze, aber stets bleibt er ein wahrlich liebenswürdiger Autor, dessen erste Schriften ebensosehr bereits männliche Reife zeigen, wie die letzten noch immer jugendliche Munterkeit aufweisen. – Der Inhalt aber seiner Werke brachte eine ebenso tiefgreifende als weitverbreitete Umwälzung hervor; denn es war fortan nicht mehr möglich, die Fragen über die Berechtigung und über die Tragweite der Erkenntnißthätigkeit zu umgehen, und folglich mußte in theoretischer Beziehung der aufklärerische Dogmatismus seine Geltung verlieren; auch konnte andererseits bezüglich des sittlichen Wollens die Annahme eines moralischen Gefühls nicht mehr genügen, sondern es war durch die neue Wendung (gleichviel ob anfechtbar oder nicht) auf einen letzten Grund aller Idealität hingewiesen; nicht minder hatte das Kunstgebiet eine speculative Vertiefung gefunden, deren nächste Wirkungen bei Schiller ihren Ausdruck erhielten. Daß der Kantianismus einige Zeit hindurch an unseren meisten Universitäten seine Vertreter hatte und überhaupt über ganz Deutschland sich verbreitete, ist bekannt: desgleichen aber auch, daß er außerhalb Deutschlands in den Niederlanden, in England, Frankreich und Italien sich begeisterte Anhänger erwarb. K. zeichnete der Philosophie auf ein Jahrhundert ihre Wege vor, und mit innerer folgerichtiger Nothwendigkeit entwickelten sich aus seiner Grundlegung die nach ihm auftretenden Systeme, daher er einerseits für alle künftige Zeit in der Geschichte der Philosophie zu den allerhervorragendsten Heroen gehören wird, aber andererseits die jetzt oft betonte Frage, ob wir nicht heutzutage lediglich zu K. zurückkehren sollen, kaum bejaht werden dürfte, woferne wir nicht den ganzen seit ihm abgelaufenen Weg ein zweites Mal zurücklegen wollen.

Ausgaben der Werke K.’s veranstalteten Rosenkranz und Schubert (1838 bis 1840), gleichzeitig Hartenstein (1838 f.), wovon die 2. Auflage (1867 ff.) sich streng an die chronologische Reihe hält, sodann Kirchmann (1868 f.); jüngst kam durch Vaihinger neu hinzu „Ein bisher unbekannter Aufsatz K.’s über die Freiheit“ (1880) und „Briefe aus dem Kant-Kreise“ (1880) und durch Benno Erdmann „Nachträge zu K.’s Kritik d. r. Vern., aus K.’s Nachlaß“ (1881). – Ueber das Leben K.’s s. Fr. W. Schubert im 11. Theile (Abthlg. 2) der genannten Gesammtausgabe, woselbst auch über die älteren Biographien genauest berichtet ist; ergänzend kam hinzu Rud. Reicke, „Kantiana, Beiträge zu K.’s Leben u. Schriften“ (1860), sowie von demselben jetzt die Herausgabe der gesammten Kant-Correspondenz zu erwarten sein soll; manche Berichtigung betreffs der früheren Lebensperiode K.’s brachten Benno Erdmann, „Martin Knutzen u. s. Zeit“ (1876), S. 133 ff., sowie Arnoldt, „K.’s Jugend und die ersten fünf Jahre seiner Privatdocentur“ (1882). – Ueber K.’s Philosophie s. die bekannten Geschichtswerke v. J. E. Erdmann und Ed. Zeller; außerdem: H. Cohen, „K.’s Theorie d. Erfahrung“ (1871) und „Die syst. Begriffe in K.’s vorkritischen Schriften“ (1873) und „K.’s Ethik“ (1877); Witte, „Beiträge z. Verständnisse K.’s“ (1874); Paulsen, „Entwicklungsgesch. d. Kant’schen Erkenntnißtheorie“ (1875) und „Was uns K. sein kann“ (1880, Vierteljahrsschrift f. wiss. Phil.); A. Riehl, „Der philos. Kriticismus“ (1876); Windelband in d. Vierteljahrsschrift 1877, S. 224 ff.; Benno Erdmann, „K.’s Kriticismus“ (1878); Volkelt, „K.’s Erkenntnißtheorie“ (1879) und „Die geschichtl. Wirkungen der Kritik d. reinen Vernunft“ (in „Gegenwart“, 1881, Nr. 18); M. Runze, „K.’s Bedeutung“ (1881); Herm. Wolff „Speculation u. Philosophie“, 1. Bd. (1878); Vaihinger, „Commentar zu K.’s Kritik der reinen Vernunft“ (1881 begonnen); Edm. Pfleiderer, „Kant’scher Kriticismus“ (1881); Zöllner, „Ueber d. Natur der Kometen“ (1874, Schlußabschnitt); [97] Fr. Schultze, „Kant u. Darwin“ (1875); Konr. Dietrich, „K. u. Newton“ (1876) und „K. u. Rousseau“ (1878); Meydenhauer, „K. oder Laplace“ (1880); Rob. Zimmermann, „K. u. d. Spiritismus“ (1879 Wiener Akademie); Aug. Oncken, „Ad. Smith u. K.“ (1877). Im Allgemeinen auch K. Biedermann, „Deutschland im 18. Jahrh.“, Bd. II, Abthl. 2, Thl. 3, S. 865 ff.