ADB:Heydemann, Ludwig Eduard

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Artikel „Heydemann, Ludwig Eduard“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), ab Seite 349, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heydemann,_Ludwig_Eduard&oldid=698621 (Version vom 25. Dezember 2009, 16:48 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Heydemann, Albert Gustav
Band 12 (1880), ab Seite 349. (Quelle)
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Ludwig Eduard Heydemann in der Wikipedia
PND-Nummer 116786841
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Hcudemann: Ludwig Eduard H., verdienter Rt–chtsgelehrter, geb. am 1d. Mai 18s)5 in Berlin, gestorben dasell*st am 11. Sept. 1974. Er erhielt seine Bildung auf dem Joachimsthal’schen Gymnasium, welche:- er als 1z1–jmus 0mniun1 mit ausg1–zeichnctt–m Zengniß 182:isi verließ. Seine Anhänglichkeit an diese Anstalt bewies er später, indem er (frit 183-s) den Schülern der obersten Classe juristische Propädeutik vo1–trug. Nach Besuch der Universitäten Berlin und Heidelberg, war er 3 Jahre lang Anz-cultato1, 7 Jahre Kammergerichts Referendar C„um die Praxies für seine wissenschaftlichen Zwecke von allen Seiten kennen zu lernen“). Im Jahre 18s? bestand er die dritte Prüfung mit dem seltenc–n Prädicat „vorzüglich“ und ließ sich behufk Vorbereitung für die akademische Laufbahn bis 1A–40 bvurlaubr11, p1–o111ovi1–te am 8. Februar 1840 und habilitirte sich an der Berliner 1lnivc-rfität für Preußisches und Märkisches Recht. Er errang sehr bald als akademischer Lehrer die glänzendsten Erfolge, weil er, waß dazumal–s noch wenig vorkam, Theorie und Praxi;:- zu verbinden verstand und als ein mitten im p1–aktisi:hrn Leben stehender Manu, was er dasclbft gelernt hatte, geschmackvoll und auf wissenschaftliche Weise vortrug. Zu seiner E1–nennung zum ordentlichen Professor (Decen1ber 18–15) wurde ihm eine Fackclserenade gebracht. Eine beabsichtigte Berufung nach Greifswald hatte er von vornherein abgelehnt, um seiner Batt-rstadt treu zu bleiben. Aus Savigny’s Anregung wurde für ihn der erste Leh-:ftuhl für daß Allgemeine Landrecht errichtet. Daneben laß er über Naturrecht, rheiuischeso Recht, Encyklopädie, einige Male über Strafrecht. Seine erste wichtige literarische Arbeit schrieb er: „Ueber die Elemente der J–oachimischrn Constitution vom Jahre 1527.“ Berlin 1841. Es folgte: „SOmmlung der Gutachten des k. preuß. literarischen Sachverständigen-Vereins,“ Berlin 184es, der sich später (mit Dambach bearbeitet,) „Die preuß. Nachdrucksgesetzgebung erläutert durch die Praxis des kgl. literarischen Sachverständigen=Vereins,“ 1863 anschloß. Vesonders werthvoll sind sodann: „Grundriß des Systcms des preuß. Civilrechts, Berlin 1851, als 2. Aufl. mit dem Titel: „Einleitung in das System des preuß. Civilrechts 18(31, 68 kleider 1mvollendet) – „Anklänge des Preuß. Laudrechts an die deutsche Parentelenordnung“, Berlin 1871, sowie ein Beitrag zu der Festgabe für Heffter im Jahre 1873 c„Ueber den internationalen Schutz des Autorrrchts). 11ebrigens [350] rühtt von ihm, was wenig beachtet wird, der allgemeine Theil (nebst Motiven) des revidirten Strafgesetzbuchentwurfs von 1845 her. H. war seit 1839 Mitglied des literarischen Sachverständigen-Vereins, seit 1850 dessen Vorsitzender, ebenso des musikalischen Sachverständigen-Vereins, in welchen Stellungen er sich höchst verdient machte und zu seiner Freude noch daß Zustandekommen eines gemeinsamen Gesetzes erlebte. Regen Antheil nahm er an der juristischen Gesellschaft in Berlin. Seine erste Frau verlor er 1845 und schloß 1867 eine zweite Ehe, aus der vier Kinder hervorgingen. Scherzend hatte er gesagt: „Wir Professoren sterben immer in den Ferien." Dies traf bei ihm wirklich zu. Durch wiederholte -Ordensverleihungen des Inlandes und Auslandes auß- gezeichnet, war er 1858 zum Geheimen Justizrath ernannt worden. Mit Recht sagt ein ihm in 27jähriger Freundschaft verbunden gewesener Gelehrter und wissenschaftlicher Mitarbeiter: „Wenn Preußens Richterstand gegenwärtig in der Welt hoch und geachtet dasteht, so gebührt auch ihm hieran ein Theil des Verdieustes.“ Neben S-varez, Bornemann, Koch und Förster wird auch H. zu den Coryphäeu des Preußischen Rechts gezählt werden.

Dr. Otto Tambach, Gedächtnißrede auf Dr. Ludwig Eduard H., Berlin 1874.

Teichmann.
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