ADB:Philippi, Friedrich
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Philippi: Friedrich P., Rechts gelehrter, verbrachte sein ganzes Leben in Leipzig. Am 9. Juli 1650 dortselbst als ein Sohn des Professors Johann P. (s. dsn.) geboren, studirte er – theilweise als Schüler seines Vaters an der Leipziger Hochschule die Rechte, erlangte 1679 den juristischen Doctorgrad und wurde 1688 Assessor der dortigen Juristenfacultät, zuletzt deren Senior, in welcher Eigenschaft er am 8. December 1724 in einem Alter vom 74 Jahren und 5 Monaten mit Tod abging. – Es wird an ihm gerühmt, er habe „sehr fleißig c011Sgi:t gelesen“; aber auch als Schriftsteller zeigte er sich sehr thätig. Wir besitzen von ihm außer einer „8zsnopsis institut. .1ust–in.“ (Zeitz ls. 4o) aus der Zeit von 1680–1712 mehrere Programme und Dis putationen, welche civilrechtliche, namentlich aber processuale Fragen zum Gegenstand haben. Von letzteren erwähnen wir: „Visis. (1e prob:-1te (:1S 8.u(1itu“ (l.VS. 1680s)- „1)(z „jummento „ju(1i– oiu1i“ (l-1s. 1683), „l)S n0mi11atjo11e aucto1–is (l.ps. 1688. 4o)- „1)e kata1ibus j11 proc. 8N;011i(:o“ (1-ps.1680)’ „1)S rs:1SSumtiot1e 1jtjs (l.ps.1689. 4o)- „1)e res0jso1–j-t o(:esjo11e S. c?. 7z118J811j“ (1.ps. 1712. 4o) u. a. m. Rotermund gibt in Bd. 7, S. 71 ein vollständiges Verzeichniß der Philippi’schen Schriften mit Angabe des Druckortes und Jahres; ebenso die hjb1j0t1t. Mart. 1-jpenjj 1l, 286.
- Jöcher. – Rotermund.