ADB:Schard, Simon

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Artikel „Schard, Simon“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), ab Seite 581, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schard,_Simon&oldid=695614 (Version vom 24. Dezember 2009, 12:41 Uhr UTC)
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Schutd: Simon S., Beisitzer des Reichskammergerichts, juristischer und politischer Schriftsteller, geboren 1535 in Neu-Haldensleben, † am 28. Juni 1573 zu Speyer. S. betrieb neben juristischen Studien geschichtliche und philologische, war auf diesen Gebieten auch schriftstellerisch thätig und zählte zu den tüchtigsten Mitgliedern des Reichskammergerichts, dem er durch einen frühen Tod entrissen wurde. SchardH8 Vater, Joachim, lebte in Neuhaldensleben als Caplan und Adjunct seines Schwagers, des lutherischen pstor prjmsrjus Thomas Muller, und erzog seine beiden Söhne, Simon und Joachim, in beschränkten Verhältnissen und streng protestantischer Zucht. Ersterer wurde 1549 in Leipzig unter dem Rectorate des Joachim v. Kneitlingen als akademischer Bürger aufgenommen, doch ist über den Verlauf seiner Studien nichts näheres bekannt. ,Im Winter 1560 beteiste er Italien, hielt sich längere Zeit in Padua und Rom auf, vers kehrte mit Antonius Augustinus, Sambucus, Serlekus und anderen Gelehrten, und besuchte die dortigen Bibliotheken behufs Herausgabe des Quellemverkes „13ustu– t11jos. Im folgenden Jahre (1561) erschien während eines Baseler Aufenthalts dortselbst das dem Bürgermeister Hainzel zu Augsburg gewidmete Werk unter dem Titel: „1)e Un.rjz temporum in „jure (:iyj1j obsorwtjo11o 181ustztt1jj o1im 0ov8w.11ti11opo1it-u1i :u1teOesorjs I.ibe1lus etc:. etc. 0pers. er 8taäjo 8imo11is 8obarc1, .1. (J.“ 138.8il. 1561. 89. S. gibt neben dem griechischen Texte eine lateinische Uebersetzung mit Anmerkungen und Verweisungen auf die von Custathios benützten Gesetze. Doch wird die lateinische Uebertragung als ungenau getadelt (1562 erschien des Cujas’ Ausgabe nach anderen Quellen). Wenige Jahre später wurde S. Rath bei dem Wolfgang von Zweibrücken (1532–69), kam hierdurch in nähere Beziehung zu namhaften politischen Persönlichkeiten, und trat mit mehreren Gelehrten in dauernden, befreundeten Verkehr, so mit Cisner, Fichard, Jacob Sturm, Ursiuus, dem kaiserl. Leibarzt Crato v. Crasstss heim und dem Bibliophilen Thomas Rhediger .... 1565 sinden wir ihn zu Basel als 1)ootor S. 80b9.re1jus .1. 0. 881o immatriculirt; ob er dortselbst den Doctorgrad erworben, ist unbekannt. Eine Einladung des Herzogs von Mecklenburg, in seine Dienste zu treten, lehnte S. ab, wurde dagegen bei der 1566 erfolgten Vermehrung der Beisitzer des Reichskammergerichts auf Präsentation des obertheinischen Collegiums am 2. October genannten Jahres Mitglied dieses Gerichtshofes, nachdem er zur Förderung der Sache bereits im Juli nach Speyer gekommen war. S. zählt zu den vekdienten Rechtsgelehrten, welche mit Cisuer, [582] Sleidanus, Johann Fischart u. A. .am Ausschwunge der historisch-getmanistischen Studien regsten Antl;eil nahmen. Neben seinen Berufsarbeitm setzte er rastlos seine geschi`chtlichen– Studien und Sammlungen zur Zeitgeschichte fort. Eins seiner Hauptwerke, die „8criptors re1um (3Srmo.ujcarum“ war bereits unter der Presse, als er am 28. Juni 1573, erst 88 Jahr alt, nach kurzem Krankenlager in Speyer verschied. Einige Zeit früher hatte ihm der Kaiser die Pfalzgrafenwürde verliehen. Die Wittwe, welcher als Nücklaß lediglich die allerdings werthvolle Büchersammlung ihres Mannes zusiel, fand Aufnahme bei ihrem Schwager, l). Raphael Sailer, Syndicus zu Worms, der früher (1563–78) Assessor des Reichskammergerichts war, und durch seine „8e1ectx1e 8entovtjse (:ameto.1es (3 7o1. 1s’1–au0ok. 1572, 73. ko1.), (eine Uttheilsammlung von der Stiftungszeit bis 1573) einen Namen in der kammergerichtlichen Litteratur erworben hat. Neun Jahre nach Schard’s Tode erschien aus den hinterlassenen Papieren: „l.e:j0on „jurj(1ic1ua“. (B-r-8i1. 1582. ko1.); ein umfang- und inhaltreiches Realwörterbuch, dem hauptsächlich Spiegel’s 1.01jo0n .ju1is oivj1js (8. Aufl. 1546) zu Grunde liegt, bereichert mit Zusätzen aus den Schriften von Oldendorp, Ptätejus, Brissonius etc., sowie mit den Ergebnissen eigener Studien. 1593 erschien zu Köln in Folio eine neue von R. v. Kamphausen besorgte Ausgabe. Es wurde bereits hervorgehoben, daß sich unser Gelehrter mit Vorliebe dem Studium der deutschen Geschichte widmete, um – wie er bemerkte – „seinen Dank dem Vaterlande abzutragen und zu zeigen, was deutscher Geist vermöge, wenn er sich mit Beharrlichkeit auf ein Ziel richte“. 1566 veröffentlichte er: „3erms,t1icarum re1–um qu-1t110r cc1ebriores 78t.ustioresque 011ronogrsp11j“. (k’r-mcok. ko1.) S. befand sich damals in Speyer; von dort aus (0-x1. .1u1ij) ist auch die Widmung an den Herzog von Mecklenburg, der ihn einige Jahre früher in seine Dienste nehmen wollte. – Im gleichen Jahre (1566) erschien: „1)e jmpOri-11j ,juris(1ictione, 8ut01–its.te er pts,eemjveutiu 1mpsrii -1tque jurib118 Reg11i 8z711t;1gmu traotztuu1v„“ B-18i1. 1566 (2. Aufl. Ars(-11t.. 1609, ko!.), ein Sammelwerk mit Streitschriften zu Gunsten des Kaisers wider päpstliche Ansprüche seit Heinrich 17.; unter diesen auch des Laur. Balla Abhandlung über die Constantinische Schenkung. Das Werk ist Kaiser Maximilian II. zugeeignet, und wird in der 1JIpisto1o. (1e(1ioAt0ri-t (1o (18t0 Basel, 20. März 1566 der Standpunkt des Verfassers näher dargelegt. Am Ende findet sich ein von S. den Kurfürsten gewidmetes Schriftstück: „l)e prit1(zipum. quibus e1eotjo lmpe– rstoris in 0ermst1is commen(r-1t9. est“. welches 1608 zu Straßburg neu aufgelegt wurde, und entgegen dem papistisch gefinuten Augustiner Onuphrius Panvinus die Ansicht versicht, daß die Kurfürsten von Otto II. mit Zustimmung des Papstes Gregor 7. eingesetzt seien; während in neuerer Zeit die Ansicht Geltung gewinnt, daß dieselben und ihr Wahlrecht auf allmählicher geschichtlicher Entwicklung beruhen. – Endlich ist noch auzuführen daß „llistorioum .opus iv qustu0r tomos c1jyisum“, B-18j1. 1574 (später 80riptores rerum Germaujosium betitelt). Da während dessen Drucklegung S. – wie oben erzählt – mit Tod abging, wurde dessen Vollendung von des Verfassers Collegen beim Reichskammergetichte -– Nikolaus Cisner aus Mosbach – besorgt. Neben Schriften Dritter begegnen .wit Originalaufzeichnungen Schard’s seit 1558, namentlich über die schottischen, niederländischen und französischen Unruhen. Diese Aufzeichnungen bieten hohes Interesse, zumal unser Gelehrter hievon in seiner Stellung am pfälzischszweibrückischen Hofe Kunde erhielt, und der Herzog selbst in mehkete politische Angelegenheiten verwickelt war. Eine zweite 1673 zu Gießen in vier Foliobänden ausgelegte Ausgabe führt den Titel: „8c:118.räjus „rot1iyin18 – 8iy8 8o1iptores rOrum 0ermsnJ(:8rum“. – Hinsichtlich der übrigen [583] Werke Schard’s siehe Stintzing’s Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, Bd. 1, S. 511 u. 512.

,Jöcher. – Stintzing a. a. O. S. 508–512 und die daselbst S. 5Os, Note 1 citirten.
Eisenhart.
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