ADB:Spengel, Peter von
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Spengel: Peter v. S., vermuthlich aus thüringischem AdelSgeschlechte, der studirt hatte und 1.j0. Jur. geworden war, gehört zu den abenteuernden Wanderjuristen der Reformationszeit; sein Schwager war Hans v. Sondershausen, Hofmeister der Herzogin von Lauenburg zu Neuhaus an der Elbe, auch der einflußreiche mecklenburgische Rath Jürgen v. Karlewitz nennt ihn seinen Schwager. Er hielt sich als Jurist in Hamburg auf und heirathete dort die zweite, schon vetwittwete Tochter Cecilie des einem einflußreichen Geschlechte angehörigen Joachim van deme Mere. Zu Neujahr 1543 berief ihn der wieder streng katholische Herzog Albrecht 7., der Schöne, von Mecklenburg als seinen speciellen Rath und Kanzler nach Güstrow auf drei Jahre. Schon 1544 aber wurde er, anscheinend fälschlich, beschuldigt mit Karlewitz und der Gemahlin Albrecht’s, Anna, der Tochter Joachim’s von Brandenburg, einen Plan zur Absetzung des Herzog?und zur Erhebung eim-s seiner Söhne, (die freilich sämmtlich minorenn waren) geschmiedet zu haben. Joachim selbst sollte von Anna unterrichtet sein; doch erklärte dieser von dem Plane und von s. überhaupt nichts zu wissen. Nach Albrecht’s Tode, 7. Januar 1547, ging s. nach Hamburg zurück, in Unfrieden wie es scheint mit Herzog Johann Albrecht, offenbar war er dem Glauben Albrecht’s und der Anna dienstbar gewesen und Gegner der reformatorischen Maßregeln Johann Albrecht’s; doch führte er noch 1549 Geschäfte, wohl politische, des Herzogs Georg. A1s er in demselben Jahre nach Brabant reiste, hatte Johann Albrecht Befehl gegeben, ihn unterwegs niederzuwerfen, vielleicht weil er Verrath der Fürftenumtriebe an den Kaiser fürchtete. s. beklagte sich darüber beim Herzog und beim Kaiser, von dem er freies Geleit erhielt. Ju Hamburg hielt er sich als Advocat zu der Gegenpartei des Rathes, und besorgte [118] dieser Appellationen an den Kaiser und an daß Reichskammergericht. Der Rath ließ ihn daher 1550 gefangen nehmen und in Ketten in den Thurm legen. Seine Frau wandte sich klagend an den Kaiser, der schon am 26. August 1550 dem Rathe befahl, das dem s. früher ertheilte Geleit zu achten, und ihn sofort gegen übliche Urfehde zu entlassen, was auch geschah. Doch zog s. zunächst eine Entfernung aus Hamburg vor und erwirkte am 29. April 1551 einen abermaligen kaiserlichen Befehl an den Rath, sich jedes Landfrieden–2bruches gegen s. zu enthalten. 155s erstritt er für seine Frau einen Antheil am Lehngute Wandsbeck, aber 1555 ift er wieder in Hader mit dem Rath wegen gröblicher Injurien und weil er als angeblicher kaiserlicher „Salvaguardian“ die Rechtzpflege gehemmt habe. Jetzt erklärte der Kaiser die Ernennung als Salvaguardian für Schwindel, und die Leipziger Juristenfacultät gab ein Gutachten, worauf der Rath den Proceß gegen ihn erkannte. Da entwich er nach Stade, der Rath sprach in c011tu111zojzm die Ausweisung aus. Der Erzbischof Christoph von Bremen fand in ihm seinen richtigen Mann und ernannte ihn zu seinem Kanzler, als solcher unterzeichnet er sich schon am Z0. August 1555 und über den Tod des Erzbischofs (22. Januar 155s) hinau-z bis zum 5. Februar 155s. Da ist das Amt zu Ende. Er führte in ihm die Verhandlungen mit Johann Albrecht und den mecklenburgischen Räthen wegen der von diesen gewünschten, aber nicht zu Stande gekommenen Wahl des Herzog Karl zum Coadjutor von Bremen und Verden. 155s klagte seine Frau auf ihren Antheil am Gute Wandsbeck gegen den Besitzer, den Syndicus, dann holfteinischen Kanzler 1)1“. Adam Traziger; in der Klage wird ihr Mann „niedersächsischer Kanzler“ genannt. Er muß also im Dienst des Herzogs3 Franz 1. von Lauenburg gestanden haben. Mehr ist nicht bekannt.
- Lisch, mecklenb. Jahrb. 26, s. 24–26 und 3Z–Z6.