Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung der obersten Reichsbehörde für die dem Ressort des General-Postmeisters zugewiesenen Verwaltungszweige
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Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. genehmige Ich, daß für das Ressort des General-Postmeisters eine dritte Abtheilung errichtet werde, und daß die oberste Reichsbehörde für die dem gedachten Ressort zugewiesenen Verwaltungszweige fortan die Bezeichnung: Reichs-Postamt erhalte, sowie daß der General-Postmeister gleich den andern mit ihm in gleichem Range stehenden Ressort-Chefs im Reichsdienste, in Zukunft den Titel eines Staatssekretärs zu führen hat. Ich ermächtige Sie, hiernach die erforderlichen Anordnungen zu treffen und wegen Errichtung der dritten Direktorstelle die endgültige Feststellung durch den Etat herbeizuführen.
An den Reichskanzler. |