Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Chemnitz
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(Nr. 2384.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Chemnitz. Vom 2. November 1896. Auf Ihren Bericht vom 27. Oktober will Ich genehmigen, daß nach gesetzmäßiger Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1897/98 vom 1. Juli 1897 ab eine Ober-Postdirektion in Chemnitz eingerichtet werde, und daß derselben die bisher von der Ober-Postdirektion in Leipzig wahrgenommenen Post- und Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte für die Kreishauptmannschaft Zwickau zugetheilt werden.
An den Reichskanzler. |