Allerhöchster Erlaß, betreffend die Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück
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(Nr. 202.) Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1868., betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Oldenburg. Auf Ihren Bericht vom 18. November d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar k. J. ab die Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover abgezweigt und dem der Ober-Postdirektion in Oldenburg zugelegt werden.
An den Bundeskanzler. |