Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine
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(Nr. 808.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine. Vom 14. März 1872. Auf Ihren Vortrag will Ich die Kriegsdenkmünze für Kombattanten am statutenmäßigen Bande auch allen Offizieren, Aerzten und Mannschaften der Marine verleihen, welche
An den Reichskanzler. |