Allerhöchster Erlaß betreffend die Abänderung der bisherigen Bezeichnung "Bundeskanzler-Amt" in "Reichskanzler-Amt"
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(Nr. 640.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Mai 1871., betreffend die Abänderung der bisherigen Bezeichnung „Bundeskanzler-Amt“ in „Reichskanzler-Amt“. Auf Ihren Bericht vom 11. Mai d. J. bestimme Ich, daß die auf Grund Meines Erlasses vom 12. August 1867. (Bundesgesetzbl. S. 29.) unter dem Namen „Bundeskanzler-Amt“ errichtete Behörde fernerhin den Namen „Reichskanzler-Amt“ führe.
An den Reichskanzler. |