Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 3. April 1878
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(Nr. 1227.) Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 3. April 1878. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
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