Bekanntmachung, betreffend den Markenschutz in Bulgarien
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(Nr. 2143.) Bekanntmachung, betreffend den Markenschutz in Bulgarien. Vom 27. Januar 1894. Unter Bezugnahme auf §. 20 des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß deutsche Waarenzeichen, Namen und Firmen in Bulgarien Schutz genießen.
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