Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 14, Seite 122
Fassung vom: 27. März 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. April 1903
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(Nr. 2944.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador. Vom 27. März 1903.

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Berlin, den 27. März 1903.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Dr. Hopf.