Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 20, Seite 202
Fassung vom: 27. April 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. April 1903
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[202]


(Nr. 2955.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 27. April 1903.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien hat die Ratifikationsurkunde zu der Zusatzakte d. d. Brüssel, den 14. Dezember 1900, betreffend die Abänderung der am 20. März 1883 geschlossenen Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und des dazu gehörigen Schlußprotokolls (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 148 ff., 167 ff.), am 8. d. M. in Brüssel im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten niedergelegt.

Berlin, den 27. April 1903.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Richthofen.