Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Instruktion über die Zusammensetzung der Sachverständigenvereine
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(Nr. 1324.) Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Instruktion über die Zusammensetzung etc. der Sachverständigenvereine. Vom 16. Juli 1879. Der §. 6 der Instruktion über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenvereine vom 12. Dezember 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 621) ist durch eine Bekanntmachung vom 16. Juli d. J. abgeändert worden, welche durch das Centralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht wird.
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