Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Thaler
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(Nr. 544.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Thaler. Vom 31. Juli 1870. Auf Grund der mir durch das Gesetz vom 21. Juli d. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und Marineverwaltung (Bundesgesetzbl. S. 491.), ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Deckung der durch die angeordnete Mobilmachung der Armee und durch die Kriegführung entstehenden außerordentlichen Ausgaben der Militair- und Marineverwaltung verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zwanzig Millionen Thaler nach Maaßgabe der Vorschriften im §. 8. des Gesetzes vom 9. November 1867. (Bundesgesetzbl. S. 157.) und zwar in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend und zehntausend Thalern ausgegeben werden.
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