Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark. Vom 15. Februar 1877
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[349]
|
(Nr. 1171.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark. Vom 15. Februar 1877. Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1876, vom 25. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 325) und durch §. 3 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1877, vom 23. Dezember 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 239) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Beschaffung eines Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zehn Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je einhunderttausend, fünfzigtausend, zehntausend und eintausend Mark ausgegeben werden.
|