Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Mark. Vom 12. Juni 1877
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(Nr. 1201.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Mark. Vom 12. Juni 1877. Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78, vom 28. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 425) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Reichs-Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zwanzig Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark ausgegeben werden.
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