Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört

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Basisdaten
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 30, Seite 375
Fassung vom: 27. Mai 1869
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juli 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 326.) Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört.

Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, der innerhalb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört, durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai d. J. den Namen „Wilhelmshaven“ beizulegen.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
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