Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 19. September 1875
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(Nr. 1087.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 19. September 1875. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
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