Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 26. Juni 1878
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(Nr. 1252.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 26. Juni 1878. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
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