Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 1. Mai 1872
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(Nr. 818.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 1. Mai 1872. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.
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