Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. November 1873
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(Nr. 968.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. November 1873. Auf Grund des Artikel 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
an Stelle des Staatsministers und Wirklichen Geheimenraths Freiherrn von Krosigk
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.
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