Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins
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(Nr. 72.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 7. März 1868. In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetz-Blatt S. 14.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. noch ferner zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist:
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