Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes
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(Nr. 12.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 23. September 1867. In Verfolg der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 9. v. M. (Bundes-Gesetzblatt S. 26.)[1]wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
an Stelle des Wirklichen Geheimen Raths Grafen von Beust,
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.
Anmerkung WS
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