Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 10. November 1868
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(Nr. 185.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 10. November 1868. In Folge der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund
an Stelle des Staatsraths v. Müller,
an Stelle des Kammerherrn, Drosten v. Oertzen,
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.
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