Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 14. November 1870
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(Nr.589.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 14. November 1870. In Verfolg der Bekanntmachung vom 29. Januar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 32.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
an Stelle des verstorbenen Staatsministers Wirklichen Geheimen Rathes Dr. v. Watzdorf
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannt worden ist.
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