Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[567]
|
(Nr. 203.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868. In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
an Stelle des Geheimen Regierungsraths Klapp
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.
|