Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 33, Seite 632
Fassung vom: 5. August 1869
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. August 1869
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(Nr. 335.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 5. August 1869.

In Verfolg der Bekanntmachungen vom 8. Mai d. J. (Bundesgesetzbl. S. 130 und 133) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der Geheime Ober-Finanzrath Hasselbach

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.

Berlin, den 5. August 1869.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

In Vertretung:
Delbrück.