Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 18. November 1869
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[683]
|
(Nr. 376.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 18. November 1869. In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. Mai d. J. (Bundesgesetzbl. S. 130. und 133.) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6 und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.
|