Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 2. März 1870
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(Nr. 436.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 2. März 1870. In Verfolg der Bekanntmachungen vom 29. Januar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 32.) beziehungsweise vom 8. Mai v. J. (Bundesgesetzbl. S. 133.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
an Stelle des Geheimen Ober-Finanzrathes Wollny
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.
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