Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 6. Januar 1870
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[26]
|
(Nr. 403.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 6. Januar 1870. In Verfolg der Bekanntmachungen vom 8. Mai v. J. (Bundesgesetzbl. S. 130. und 133.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
an Stelle des Geheimen Rathes und Ministerial-Direktors Dr. Weinlig
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.
|