Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 15. April 1878
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(Nr. 1231.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 15. April 1878. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
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