Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 27. Januar 1877
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(Nr. 1161.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 27. Januar 1877. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
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