Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 16. Januar 1872
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(Nr. 380.[1]) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 16. Januar 1872. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind von Seiner Majestät dem Könige von Preußen zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:
an Stelle des Vize-Admirals Jachmann,
an Stelle des Generallieutenants v. Podbielski. Berlin, den 16. Januar 1872. Anmerkungen (Wikisource)
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