Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 18. Oktober 1871
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(Nr. 711.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 18. Oktober 1871. In Verfolg der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Reichsgesetzblatt S. 31.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 6. der Verfassung des Deutschen Reichs
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.
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